Hallo,
verbreitete Schild (‚Eltern haften für ihre Kinder‘)?
Dass die Eltern dafür haften, wenn sie ihren Kindern erlauben,
auf der Baustelle die Baumaschinen zu benutzen? Oder wenn sie
ihre weniger als 3 Jahre alten Kinder unbeaufsichtigt dort
spielen lassen? Ich würde denken, dass die Eltern in diesen
Fällen sowieso haften. Dann soll das Schild vielleicht daran
erinnern?
Eltern haften NIEMALS für ihre Kinder! Niemand kann für jemand anders haften, immer nur für sich selber. Insofern könnten Eltern belangt werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Was aber bei z.B. sechsjährigen, die man am Nachmittag allein spielen lässt, in aller Regel nicht der Fall ist. Bei dreijährigen vielleicht - das kommt auf die Umstände an.
Kann es eigentlich nicht sein, dass dieses Schild früher mal,
vielleicht vor hundert Jahren, einen juristischen Hintergrund
hatte?
Sorry, ich bin kein Historiker - genausowenig wie Jurist.
Wie auch immer - das Schild hat überhaupt keine Auswirkungen. Genausowenig wie jemand mit Gartenteich von der Haftung ausgenommen wird, wenn er ein Schild ‚Vorsicht, Teich!‘ aufstellt, ist jemand von der Haftung ausgenommen, wenn er ein Schild ‚Keine Haftung für Schäden beim Parken‘ oder eben ‚Eltern haften für ihre Kinder‘ aufstellt.
Es kann auch solche Dinge betreffen wie z. B. Unebenheiten auf
der Strasse oder auf Gehwegen. Scharfkantige Unebenheiten über
3 cm Höhe dürfen sich nicht einfach so auf einer Strasse oder
einem Gehweg befinden. Wenn einer drüber stolpert und sich
verletzt, muss (ohne dieses Schild) der Besitzer (meistens die
Stadt) haften.
Egal ob mit oder ohne Schild, man haftet für die Dinge, die
man selber verursacht.
Wer hätte denn den Schaden verursacht, wenn auf o. g. Gehweg
jemand über eine Unebenheit stolpert? Der Stolperer, weil er
nicht aufgepasst hat? Oder der Besitzer des Gehweges, weil er
die Unebenheit nicht beseitigt hat?
Kommt drauf an. Evt. haftet die Gemeinde (oder der Hausbesitzer, wenn ihm der Gehsteig gehört), die die Stolperfalle nicht beseitigt hat. Evt. auch der Stolpernde, wenn die ‚Gefahr‘ so offensichtlich war, daß bei normaler Achtsamkeit gar nichts passiert wäre (ist grad ein Urteil drüber gesprochen worden, hab’ ich aber keine Link zu).
Interessanterweise kann ein behördliches Schild aber tatsächlich die Haftungsfrage beeinflussen, anders als ein privat aufgestelltes. Man denke an die vielen Hinweisschilder für Fahrbahnschäden, gefährliche Kurven, Engstellen etc., wo natürlich statt dem Aufstellen eines Schildes die Gefahr beseitigt werden könnte.
Gruß
Axel