Garage zugeparkt - Lackschaden - Haftung?

Hallo

So wie ich das deutsche Recht kenne, haftet der Gebrauchtwagenfahrer voll für den von ihm verursachten Schaden. Er darf aber den Falschparker auf dessen Kosten abschleppen lassen. Wenn er das vorher getan hätte, dann hätte er ihm auch eventuelle Nachteile, die er durch dessen Falschparkerei ursächlich erlitten hätte, in Rechnung stellen können. Möglicherweise darf er das sogar jetzt noch, allerdings nur für den Schaden, der ihm entstanden wäre, wenn er direkt den Abschleppdienst geholt hätte (evtl. Verdienstausfall). Aber für den Kratzer muss er aufkommen.

Viele Grüße Thea

Man verursacht einen Schaden, also muss man dafür aufkommen.

Ganz einfach eigentlich.
Nur weil der andere falsch parkt, hat man nicht das Recht, sein Eigenmtum zu beschädigen.

Grüße,

Mathias

hi,

Er darf aber den Falschparker auf dessen Kosten
abschleppen lassen.

das ist eine grauzone im deutschen
recht. stellt sich der abgeschleppte
stur, erhält der abschlepper keinen
cent von ihm. das auto darf nicht
beschlagnahmt werden.

sollte der abschleppdienstleister auf
herausgabe nach zahlung pochen, reicht
das drohen mit der polizei aus.

da wir von einem privatparkplatz sprechen,

hat dieser fall keine öffentliche brisanz.

cu
alex

Hallo

da wir von einem privatparkplatz sprechen,…

Zunächst muss man von einer öffentlichen Strasse mit absolutem Halteverbot ausgehen:

Dies könnte der im absoluten Haltverbot Parkende jedoch nicht
sehen,…

Am Schluss wird noch eine andere Möglichkeit erwähnt:

Falls ja, müsste er auch haften, wenn an der Garage und auch
daneben PRIVATE Schilder aufgestellt wären mit ungefähr folgender
Aufschrift:„Parken vor dem Grundstück auf eigene Gefahr“?

Auf diesen Fall bin ich garnicht eingegangen, weil ich das überlesen hatte.

Viele Grüsse Thea

Hallo Mathias,

das sehe ich im Grunde genau so. Nur kam mir in den Sinn, dass es auch sowas wie das Verursacherprinzip gibt. Und da dachte ich mir, dass der Falschparker evtl. auch eine gewisse Mitschuld tragen könnte durch die indirekte Verursachung des Schadens.

Gruß Piri

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

da wir von einem privatparkplatz sprechen,…

Zunächst muss man von einer öffentlichen Strasse mit absolutem
Halteverbot ausgehen:

Dies könnte der im absoluten Haltverbot Parkende jedoch nicht
sehen,…

Am Schluss wird noch eine andere Möglichkeit erwähnt:

Viele Grüsse Thea

Vielen Dank für die Antworten!

Falls ja, müsste er auch haften, wenn an der Garage und auch
daneben PRIVATE Schilder aufgestellt wären mit ungefähr folgender
Aufschrift:„Parken vor dem Grundstück auf eigene Gefahr“?

Auf diesen Fall bin ich garnicht eingegangen, weil ich das
überlesen hatte.

Könntest du evtl. noch auf diesen Fall eingehen, wenn ich ganz lieb darum bitte?

Liebe Grüße Piri

Hallo Piri

Falls ja, müsste er auch haften, wenn an der Garage und auch
daneben PRIVATE Schilder aufgestellt wären mit ungefähr folgender
Aufschrift:„Parken vor dem Grundstück auf eigene Gefahr“?

Auf diesen Fall bin ich garnicht eingegangen, weil ich das
überlesen hatte.

Könntest du evtl. noch auf diesen Fall eingehen, wenn ich ganz
lieb darum bitte?

„Parken bzw. Betreten auf eigene Gefahr“ sagt ja eigentlich nur aus, dass der Besitzer des Grundstücks nicht für Schäden haftet, die da auftreten. Wenn ich also solch ein Grundstück betrete, das mit einem solchen Schild versehen ist, und der Hund eines Dritten betritt ebenfalls dieses Grundstück und beißt mich, haftet der Grundstücksbesitzer nicht für diesen Hundebiss (was sich ohne dieses Schild u. U. anders verhalten kann). Aber der Hund bzw. stellvertretend dessen Besitzer haftet natürlich schon.

Wenn dieser Hund dem Grundstücksbesitzer gehört hätte, würde ebenfalls der Hundebesitzer haften, denn niemand darf mich einfach so beißen, auch wenn ihm ein Grundstück gehört. Ich denke, wenn man für „mich“ „mein Auto“ und für den „Hund“ ein anderes „Auto“ und für „beißen“ „beschädigen“ einsetzt, dann kann man dies auf den in Frage stehenden Fall beziehen.

Wenn allerdings ausdrücklich darauf hingewiesen würde, dass man damit rechnen muss, dass auf einem bestimmten Platz parkende Autos durch ausparkende Wagen beschädigt werden können und dass dafür keine Haftung übernommen werde - das weiß ich nicht, wie dann die Rechtssprechung wäre. Ich schätze, dass das keine Rolle spielen würde, denn sonst würde man öfters solche Hinweise sehen.

Viele Grüße Thea

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Noch 'ne Nachfrage
Hallo Thea,

haftet, die da auftreten. Wenn ich also solch ein Grundstück
betrete, das mit einem solchen Schild versehen ist,…

Kannst Du mir eine Stelle in irgend einem Gesetz zeigen, in der ein derartiges Schild beschrieben wird und wo aufgeführt wird, was ein derartiges, privat angebrachtes Schild für Auswirkungen hat?

Gruß
Axel

Hi!

Man verursacht einen Schaden, also muss man dafür aufkommen.

Ganz einfach eigentlich.
Nur weil der andere falsch parkt, hat man nicht das Recht,
sein Eigenmtum zu beschädigen.

Grüße,

Mathias

Hallo Mathias,

das sehe ich im Grunde genau so. Nur kam mir in den Sinn, dass
es auch sowas wie das Verursacherprinzip gibt. Und da dachte
ich mir, dass der Falschparker evtl. auch eine gewisse
Mitschuld tragen könnte durch die indirekte Verursachung des
Schadens.

Den Schaden verursacht hat der Fahrer des sich bewegenden an dem stehenden Objekt. Nur weil einer blöd parkt, verursacht er eigentlich(!) keinen Unfall. Parkt jemand auf der Autobahn, wird das wohl anders aussehen.

Grüße,

Mathias

Hallo Axel,

Kannst Du mir eine Stelle in irgend einem Gesetz zeigen, in
der ein derartiges Schild beschrieben wird und wo aufgeführt
wird, was ein derartiges, privat angebrachtes Schild für
Auswirkungen hat?

Nein, das kann ich leider nicht, weil ich das nicht weiß. Solche Schilder kenn ich von „Baustelle, betreten auf eigene Gefahr“ oder „Privatweg, betreten auf eigene Gefahr“.

Ich bin keine Juristin, aber Schilder, die man häufig sieht, haben so gut wie immer auch einen juristischen Hintergrund. Und ich bin mir eigentlich sicher, dass das mit der Haftung in dem Sinne gemeint ist, wie ich das gesagt habe.

Es kann auch solche Dinge betreffen wie z. B. Unebenheiten auf der Strasse oder auf Gehwegen. Scharfkantige Unebenheiten über 3 cm Höhe dürfen sich nicht einfach so auf einer Strasse oder einem Gehweg befinden. Wenn einer drüber stolpert und sich verletzt, muss (ohne dieses Schild) der Besitzer (meistens die Stadt) haften.

Viele Grüße Thea

Hallo Thea,

herzlichen Dank für deine ausführliche Erklärung und Einschätzung. Das klingt alles so absolut logisch, dass du bestimmt Recht hast.
Also nochmals: DANKE!

Gruß Piri

PS: zwar wurde ich neulich gebeten, den „Vortext“ nicht zu löschen, aber die Maschine meint, ich schreib zu wenig, für den zitierten Text. Deshalb diesmal ohne Zitat.

Hallo Thea,

Solche Schilder kenn ich von „Baustelle, betreten auf eigene
Gefahr“ oder „Privatweg, betreten auf eigene Gefahr“.

Leider haben genau diese Schilder überhaupt keine juristische Wirkung. Auch wenn man sie überall sieht.

Ich bin keine Juristin, aber Schilder, die man häufig sieht,
haben so gut wie immer auch einen juristischen Hintergrund.

Keineswegs. Oder welchen Hintergrund hat das am weitesten verbreitete Schild (‚Eltern haften für ihre Kinder‘)?

Und ich bin mir eigentlich sicher, dass das mit der Haftung in
dem Sinne gemeint ist, wie ich das gesagt habe.

Kein Schild kann Dich von irgendeiner Haftung lossprechen. Stell Dir vor, jemand verlegt Hochspannungsleitungen einfach ohne Isolierung quer über die Wand. Glaubst Du,. ein Schild ‚Vorsicht, berühren auf eigene Gefahr‘ würde ihn von irgendeiner Haftung ausnehmen?

Es kann auch solche Dinge betreffen wie z. B. Unebenheiten auf
der Strasse oder auf Gehwegen. Scharfkantige Unebenheiten über
3 cm Höhe dürfen sich nicht einfach so auf einer Strasse oder
einem Gehweg befinden. Wenn einer drüber stolpert und sich
verletzt, muss (ohne dieses Schild) der Besitzer (meistens die
Stadt) haften.

Egal ob mit oder ohne Schild, man haftet für die Dinge, die man selber verursacht.

Gruß
Axel (ianal)

Hallo Axel

Oder welchen Hintergrund hat das am weitesten
verbreitete Schild (‚Eltern haften für ihre Kinder‘)?

Dass die Eltern dafür haften, wenn sie ihren Kindern erlauben, auf der Baustelle die Baumaschinen zu benutzen? Oder wenn sie ihre weniger als 3 Jahre alten Kinder unbeaufsichtigt dort spielen lassen? Ich würde denken, dass die Eltern in diesen Fällen sowieso haften. Dann soll das Schild vielleicht daran erinnern?

Kann es eigentlich nicht sein, dass dieses Schild früher mal, vielleicht vor hundert Jahren, einen juristischen Hintergrund hatte?

Es kann auch solche Dinge betreffen wie z. B. Unebenheiten auf
der Strasse oder auf Gehwegen. Scharfkantige Unebenheiten über
3 cm Höhe dürfen sich nicht einfach so auf einer Strasse oder
einem Gehweg befinden. Wenn einer drüber stolpert und sich
verletzt, muss (ohne dieses Schild) der Besitzer (meistens die
Stadt) haften.

Egal ob mit oder ohne Schild, man haftet für die Dinge, die
man selber verursacht.

Wer hätte denn den Schaden verursacht, wenn auf o. g. Gehweg jemand über eine Unebenheit stolpert? Der Stolperer, weil er nicht aufgepasst hat? Oder der Besitzer des Gehweges, weil er die Unebenheit nicht beseitigt hat?

Viele Grüße Thea

Hallo,

verbreitete Schild (‚Eltern haften für ihre Kinder‘)?

Dass die Eltern dafür haften, wenn sie ihren Kindern erlauben,
auf der Baustelle die Baumaschinen zu benutzen? Oder wenn sie
ihre weniger als 3 Jahre alten Kinder unbeaufsichtigt dort
spielen lassen? Ich würde denken, dass die Eltern in diesen
Fällen sowieso haften. Dann soll das Schild vielleicht daran
erinnern?

Eltern haften NIEMALS für ihre Kinder! Niemand kann für jemand anders haften, immer nur für sich selber. Insofern könnten Eltern belangt werden, wenn sie ihre Aufsichtspflicht verletzen. Was aber bei z.B. sechsjährigen, die man am Nachmittag allein spielen lässt, in aller Regel nicht der Fall ist. Bei dreijährigen vielleicht - das kommt auf die Umstände an.

Kann es eigentlich nicht sein, dass dieses Schild früher mal,
vielleicht vor hundert Jahren, einen juristischen Hintergrund
hatte?

Sorry, ich bin kein Historiker - genausowenig wie Jurist.
Wie auch immer - das Schild hat überhaupt keine Auswirkungen. Genausowenig wie jemand mit Gartenteich von der Haftung ausgenommen wird, wenn er ein Schild ‚Vorsicht, Teich!‘ aufstellt, ist jemand von der Haftung ausgenommen, wenn er ein Schild ‚Keine Haftung für Schäden beim Parken‘ oder eben ‚Eltern haften für ihre Kinder‘ aufstellt.

Es kann auch solche Dinge betreffen wie z. B. Unebenheiten auf
der Strasse oder auf Gehwegen. Scharfkantige Unebenheiten über
3 cm Höhe dürfen sich nicht einfach so auf einer Strasse oder
einem Gehweg befinden. Wenn einer drüber stolpert und sich
verletzt, muss (ohne dieses Schild) der Besitzer (meistens die
Stadt) haften.

Egal ob mit oder ohne Schild, man haftet für die Dinge, die
man selber verursacht.

Wer hätte denn den Schaden verursacht, wenn auf o. g. Gehweg
jemand über eine Unebenheit stolpert? Der Stolperer, weil er
nicht aufgepasst hat? Oder der Besitzer des Gehweges, weil er
die Unebenheit nicht beseitigt hat?

Kommt drauf an. Evt. haftet die Gemeinde (oder der Hausbesitzer, wenn ihm der Gehsteig gehört), die die Stolperfalle nicht beseitigt hat. Evt. auch der Stolpernde, wenn die ‚Gefahr‘ so offensichtlich war, daß bei normaler Achtsamkeit gar nichts passiert wäre (ist grad ein Urteil drüber gesprochen worden, hab’ ich aber keine Link zu).

Interessanterweise kann ein behördliches Schild aber tatsächlich die Haftungsfrage beeinflussen, anders als ein privat aufgestelltes. Man denke an die vielen Hinweisschilder für Fahrbahnschäden, gefährliche Kurven, Engstellen etc., wo natürlich statt dem Aufstellen eines Schildes die Gefahr beseitigt werden könnte.

Gruß
Axel