Ist es strafbar sich als Amtsperson auszugeben ?

Hallo,
in einem Forum in dem ich mich eigentlich gerne und sehr oft aufhalte treibt ein unliebsamer Gast sein Unwesen. Er meldet sich unter immer neuen Nicknamen an, und denkt sich u.a. irgendwelche Geschichten aus von denen es eigentlich offensichtlich ist das sie erfunden sind, meldet sich für Treffen an (ohne zu kommen) usw. Er ist auch schon mehrmals gesperrt worden. Ich möchte natürlich das, das Forum sauber bleibt, und möchte ihm deshalb gern einen ordentlichen Schuss vor den Bug verpassen damit er endlich Leine zieht. Sonst kann man dort bald niemand mehr trauen.

Das Forum hat auch einen Chat. Dort hat er u.a. erzählt das er Kriminalbeamter des Bundeskriminalamts (Sonderkommision Drogenfahndung) war und nun als Journalist für die FAZ arbeitet :wink: Es gibt noch eine menge Ungereimtheiten, wodurch ich vermute das es wieder unser unliebsamer Gast ist.

Nun meine Frage: Ist es strafbar sich als (ehemalige) Amtsperson auszugeben wenn man keine ist (bzw. noch nie war) Ein Mitschnitt dürfte evtl. noch auf dem Server liegen und Zeugen sind auch noch so 2-3 vorhanden.
Würde mich über Antwort sehr freuen.
Grüsse,
Christian

Naja,
hast du seien reale Identität?
Wie wäre es einfach mit *Virtuellen* Hausverbot und dann einer Anzeige?
Dazu logst du auch die IP`s und seine Artickel, machst dazu einen Screenshot und eine 2. Person auch.

Grüsse Zoomi

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Naja,
hast du seien reale Identität?
Wie wäre es einfach mit *Virtuellen* Hausverbot und dann einer
Anzeige?
Dazu logst du auch die IP`s und seine Artickel, machst dazu
einen Screenshot und eine 2. Person auch.

Grüsse Zoomi

Hallo,
wie gesagt geht es mir darum ihm einen ordentlichen Schuss vor den Bug zu verpassen, weil ich noch eine andere Rechnung mit ihm offen habe.

Das Forum wird von Parsimony.net betrieben und der zugehörige Chat von Spinchat.de bei den Forenmastern des Forums hiess es auf meine Anfrage sie seien polizeilich dazu angehalten keine IP-Adressen der Nutzer zu nennen. Mal sehen was Spinchat auf meine Anfrage antwortet.

Evtl. habe ich seine Telefonnummer (wurde gespeichert als er in meiner Abwesenheit versuchte mich zu erreichen) die Nummer kann ich so niemand zuordenen, werde ich demnächst mal recherchieren. Aber scheint so als ob er es war. Hab ihm nämlich meine gegeben als ich noch nichts davon ahnte das „er“ es sein könnte. Währ gut wenn ich die Nummer hab. HEHEHE…

Also: wenn es strafbar ist sich als Beamter des Bundeskriminalamts auszugeben (und man es nicht ist) dann würde ich wohl einfach dem Bundeskriminalamt mal einen Hinweis zukommen lassen (so hab ich selbst keine Arbeit damit) die können dann einen Mitschnitt des Dialogs bei Spin anfordern.

Laut Nutzungsbedingungen von Spin heisst es:

In Ausnahmefällen kann es allerdings passieren, dass die Strafverfolgungsbehörden den Mitschnitt eines Dialogs anordnen, was allerdings bisher noch nicht vorgekommen ist.

Gesetzes- und rechtswidrige Handlungen dürfen bei der Nutzung nicht vorgenommen werden. Insbesondere ist jeder Benutzer verpflichtet, keine strafrechtlich relevanten, jugendgefährdenden, ordnungswidrigen oder sonst rechtswidrigen, insbesondere pornographischen, rassistischen, gewaltverherrlichenden oder die Persönlichkeitsrechte Dritter verletztenden Inhalte zu verbreiten, anzubieten oder zugänglich zu machen. Das umfasst auch Inhalte, die über vom Nutzer gesetzte Links zu erreichen sind.

Für den Inhalt der Community und etwaige Daten, die durch die Community übermittelt werden, sind die Benutzer selbst verantwortlich und stellen SPiN von allen Ansprüchen Dritter aus etwaigen Rechtsverletzungen frei.

Grüsse,
Christian

Spinner im Internet :frowning:(

  1. Generell ist es „verfolgbar“, sich als Amtsperson
    auszugeben - hier als KK des BKA.

  2. Die Absender sind über ihre IP ermittelbar.

  3. In der Realität aber sieht es wie folgt aus :

3.a. Ermittlungsbehörden stehen auf dem Standpunkt, dass Jedem klar
sein muß, dass im Internet ne Menge Müll geschrieben wird und ne
Menge echter Idioten unterwegs sind. Damit sinkt die Lust auf jed-
wede Ermittlung, da intensiv und teuer.
3.b. Ein Mann beschrieb mit Foto, in welchem Hotel er in Asien als
HIV-Kranker „mit blankem Säbel“ kämpfe und insbesondere junge Frauen
anspreche (um die 16). Verfgahren eingestellt, da abstrakte
Phantasie.
3.c. Bei „feenet.de“ kannste Dir ne e-mail Adresse einrichten, wenn
Du die Daten einer fremden Person hast. So erledigt von einem Mann
aus Flensburg. Der meldete sich damit dann bei e-bay an und schlug
als Käufer ordentlich zu und verteilte „Negativbewertungen“.
Verfahren eingestellt ! e-bay-Verkäufer bekommen ihre Gebühren
erstattet, wenn sie es reklamieren. Negativbewertungen werden nicht
unbedingt gestrichen…die haste stehen…
3.d. Ein Typ hatte Krach mit einem Vermieter. Dem schrieb er
Horrorgeschichten auf die Home-Page. Entmündigt, vorbestraft und
so einen erdachten Müll. Ergebnis : Verfahren eingestellt, kein
öffentliches Interesse, Meinugen müße man sich gefallen lassen.

  1. Was meinst Du, wie weit Du mit Deinem Antrag kommst ?

Naja,

hast du seien reale Identität?
Wie wäre es einfach mit *Virtuellen* Hausverbot und dann einer
Anzeige?
Dazu logst du auch die IP`s und seine Artickel, machst dazu
einen Screenshot und eine 2. Person auch.

Grüsse Zoomi

Hallo,
wie gesagt geht es mir darum ihm einen ordentlichen Schuss vor
den Bug zu verpassen, weil ich noch eine andere Rechnung mit
ihm offen habe.

Das Forum wird von Parsimony.net betrieben und der zugehörige
Chat von Spinchat.de bei den Forenmastern des Forums hiess es
auf meine Anfrage sie seien polizeilich dazu angehalten keine
IP-Adressen der Nutzer zu nennen. Mal sehen was Spinchat auf
meine Anfrage antwortet.

Evtl. habe ich seine Telefonnummer (wurde gespeichert als er
in meiner Abwesenheit versuchte mich zu erreichen) die Nummer
kann ich so niemand zuordenen, werde ich demnächst mal
recherchieren. Aber scheint so als ob er es war. Hab ihm
nämlich meine gegeben als ich noch nichts davon ahnte das „er“
es sein könnte. Währ gut wenn ich die Nummer hab. HEHEHE…

Also: wenn es strafbar ist sich als Beamter des
Bundeskriminalamts auszugeben (und man es nicht ist) dann
würde ich wohl einfach dem Bundeskriminalamt mal einen Hinweis
zukommen lassen (so hab ich selbst keine Arbeit damit) die
können dann einen Mitschnitt des Dialogs bei Spin anfordern.

Laut Nutzungsbedingungen von Spin heisst es:

In Ausnahmefällen kann es allerdings passieren, dass die
Strafverfolgungsbehörden den Mitschnitt eines Dialogs
anordnen, was allerdings bisher noch nicht vorgekommen ist.

Gesetzes- und rechtswidrige Handlungen dürfen bei der Nutzung
nicht vorgenommen werden. Insbesondere ist jeder Benutzer
verpflichtet, keine strafrechtlich relevanten,
jugendgefährdenden, ordnungswidrigen oder sonst
rechtswidrigen, insbesondere pornographischen, rassistischen,
gewaltverherrlichenden oder die Persönlichkeitsrechte Dritter
verletztenden Inhalte zu verbreiten, anzubieten oder
zugänglich zu machen. Das umfasst auch Inhalte, die über vom
Nutzer gesetzte Links zu erreichen sind.

Für den Inhalt der Community und etwaige Daten, die durch die
Community übermittelt werden, sind die Benutzer selbst
verantwortlich und stellen SPiN von allen Ansprüchen Dritter
aus etwaigen Rechtsverletzungen frei.

Grüsse,
Christian

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Hallo Christian,

ja, es ist strafbar sich als Amtsperson auszugeben:

http://dejure.org/gesetze/StGB/132a.html

Wichtig ist es, ausreichend Beweise (z. B. screenshots) zu sammeln. Möglich, dass die betreffende Person schon in der Vergangenheit strafrechtlich aufgefallen ist, dann kann eine Strafanzeige durchaus erfolgreich sein.

Hallo, Christian,
Polizisten in deutschen Chatrooms müssen sich sogar als solche ausgeben. In den USA gibt es wieder andere Regeln, wenn man auf Pädophilenjagd ist.

nicht einschlägig
Es ist natürlich nicht strafbar zu sagen, man sei mal bei der Polizei, beim BKA oder sonst was gewesen.

Levay

1 „Gefällt mir“

Um es kurz zu machen:

Es ist natürlich nicht strafbar zu behaupten, man sei mal beim BKA gewesen.

Levay

Polizisten in deutschen Chatrooms müssen sich sogar als solche
ausgeben.

Interessant. Welche Pflichten haben diesbezüglich Finanzbeamte, Wasserwerker und Mitarbeiter der kommunalen Abfallbeseitigung?

Andreas

2 „Gefällt mir“

Interessant. Welche Pflichten haben diesbezüglich
Finanzbeamte, Wasserwerker und Mitarbeiter der kommunalen
Abfallbeseitigung?

Für die müsste das Gleiche gelten, Andreas, jedenfalls in Deutschland. Jedenfalls hatte sich in den USA eine Polizistin als kleines Mädchen in einem Chat ausgegeben. In Deutschland wäre das verboten.

Hallo,

wenn jemand behauptet, Kriminalpolizist zu sein, so ist das nicht tatbestandsmäßig eine Straftat. Würde er aber behaupten,
so wie Lambert es verstanden zu haben glaubt, er sei KK (Kriminalkommissar), wäre das strafbar. Der Unterschied ist, daß ein KK o.ä. ein Amt inne hat, also wirklich eine Ernennungsurkunde dazu besitzt (wenn echt) und in dessen Folge einen Dienstausweis + K-Marke; Kriminalbeamter dürfte sich jeder nennen, so lange er keine Amtshandlung vornimmt, also aktiv Amtsanmaßung betreibt (Autos zur Verkehrskontrolle anhalten, Personen oder Wohnungen durchsuchen etc…).
Also nochmal: aktive Amtsanmaßung - bis zwei Jahre FS
Mißbrauch von Dienst- oder Amtsbezeichnungen - bis 1 J.
(PM, POM, PHM…,PK, POK…KM, KOM,…KOK…KOR…)

Es „gewesen zu sein“ zu behaupten wäre wahrscheinlich uninteressant

Noch viel Spaß mit ihm,
Ralf, POM im Urlaub

Naja, nicht sonderlich aufbauend

  1. Was meinst Du, wie weit Du mit Deinem Antrag kommst ?

Das würde dann heissen man müsste sich selbst um die Angelegenheit kümmern (Selbstjustiz) Das würde dann aber im Endeffekt noch mehr Arbeit fürs BKA bedeuten.
Grüsse,
Christian

Für die müsste das Gleiche gelten, Andreas, jedenfalls in
Deutschland. Jedenfalls hatte sich in den USA eine Polizistin
als kleines Mädchen in einem Chat ausgegeben. In Deutschland
wäre das verboten.

Weswegen? Woraus ergibt sich das? Und wie kommt es dann zu Fragen rund um um das Thema agent provocateur?

Levay

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Hallo, Christian,
Polizisten in deutschen Chatrooms müssen sich sogar als solche
ausgeben. In den USA gibt es wieder andere Regeln, wenn man
auf Pädophilenjagd ist.

Interessanter Hinweis. Da muss man sich nicht wundern, wenn die deutsche Justiz bei der Pädophilenjagd nicht weiter kommt.
Gute Nacht Deutschland.

Wie kommst du darauf, dass dies in Deutschland verboten ist? Bitte ein paar Quellen!

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Hallo

Polizisten in deutschen Chatrooms müssen sich sogar als solche
ausgeben. In den USA gibt es wieder andere Regeln, wenn man
auf Pädophilenjagd ist.

Interessanter Hinweis.

Ja, wirklich? Jedenfalls ist es ein falscher Hinweis. Er spielt wahrscheinlich darauf an, das in den USA (im gewissen Umfang) den Behörden erlaubt ist, aktiv Straftaten „vorzuschlagen“ in der Hoffnung das jemand darauf anbeisst, z.B. hier als vorgetäuschte Minderjährige gewisse Dienste anzubieten.

In Deutschland ist das meines Wissens nach nicht erlaubt, trotzdem wäre eine solche Täuschung erlaubt, um Informationen zu einer anderen schon begangenen Straftat zu erhalten.

Die Aussage, das sich Polizisten in deutschen Chatrooms generell erkennen geben müssen, ist natürlich Blödsinn.

Gruß, DW.

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Eins muss man Dir lassen, Franz…
…wenn denn mal Leute auf Deinen Unsinn reinfallen, ist es um so lustiger!

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1 „Gefällt mir“

…wenn denn mal Leute auf Deinen Unsinn reinfallen, ist es um
so lustiger!

Finde ich nicht. Ich finde es einfach zum Ko…, dass hier bei www immer wieder Leute auftauchen und einfach ins Blaue hinein etwas raten und für unbedingt wahr ausgeben. Natürlich kann sich jeder auch mal irren, selbst wenn er sich ganz sicher war. Aber die Hartnäckigkeit, mit der hier einige ihre Halbwahrheiten und Unwahrheiten verbreiten, ist echt anstrengend und widerspricht auch Sinn und Zweck von www.

Levay

Die Aussage, das sich Polizisten in deutschen Chatrooms
generell erkennen geben müssen, ist natürlich Blödsinn.

In einschlägigen Rooms müssen sie das aber, wenn sie auf Pädophilenjagd sind.

…wenn denn mal Leute auf Deinen Unsinn reinfallen, ist es um
so lustiger!

Sie sind auch für Satiriker geschrieben. Deine Vika war schon mindestens zweimal auf der Startseite, meine noch nie.