Helmersatz nach Unfall

Nachdem mir (Kradfahrer) ein PKW die Vorfahrt genommen hat. Stuerzte ich mit meiner Maschine. Das Motorad ist nun ein Totalschaden. Bei diesem Unfall Stuerzte ich und schlug natuerlich auch mit dem Kopf auf. Nun weigert sich die Versicherung mir einen neuen Helm zu zahlen. Meines wissens nach ist sie dazu aber verpflichtet. Es sei dem Sie traegt die Kosten fuer das Roentgen des Helmes. Kann mir wer sagen wie die Rechtslage nun aussieht???

die gegenerische Versicherung muss alle Schäden ersetzen, die der Versicherte verursacht hat. Falls ein Nachweis über die Beschädigung des Helmes erforderlich ist, würde ich den Helm von einem Sachverständigen prüfen lassen, auch diese Kosten hat die Versicherung zu tragen. Vielleicht mal beim Tüv nachfragen, wegen einem Gutachten.
Viel Erfolg
roland

die gegenerische Versicherung muss alle Schäden ersetzen, die
der Versicherte verursacht hat.

Vollkommen korrekt, was Roland sagte. Nach dem BGB sind Dir alle verursachten Schäden durch die gegenerische Versicherung zu ersetzen. Beim einem kurz vorher aufgetankten Auto hättest Du sogar noch den restlichen Tankinhalt erstattet bekommen, sofern das Auto keinen Totalschaden erlitt.
Zudem ist unbestritten, dass ein Helm nach einem Sturz nicht mehr verwendet werden darf. Demzufolge hast Du einen einen weiteren finanziellen Schaden, der Dir ersetzt werden muß, ebenso wir defekte Schutzkleidung.
Dummerweise wird sich die Versicherung dann nur mit dem Zeitwert befassen (Beleg !). Sollten die sich aber total weigern, solltest Du nicht nur mit einem Anwalt drohen, sondern evt. auch mal aufsuchen.

Gruss
Martin

Hi!

Typisch Versicherung! Die wissen genau, daß sie zhalen müßen, versuchen aber dich zu betrügen!

Deswegen nur noch der Tip! Gehe direkt zum Anwalt! Da die Versicherung sich geweigert hat zu zahlen müßen die für die Anwaltskosten aufkommen ;o)

Bernd

NEU für ALT: Die Schutzkleidung trägt der Motorradfahrer zur Sicherheit. Der Schädiger muß die beschädigten Kleidungsstücke deshalb ohne Abzug neu für alt ersetzen. Eine
Vermögensvermehrung des Geschädigten tritt bei einer Neuanschaffung nicht ein. (AG Lahnstein, 2C 44/98)

Das heisst, du müßtest den Neuwert des Helmes bekommen und nicht den Zeitwert.

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