kann man auf sein Pflichtteil verzichten wenn man AGII Geld bekommt?
Fallbeschreibung:
Mutter = Haupterbe
3 Kinder = Pflichtteilerben
eines davon bezieht AG2 geld.
Es soll von allen Dreien auf das PflichtteilErbe verzichtet werden, damit die Eigentumswohnung nicht verkauft werden muß, um so Geld aufzutreiben für den Pflichtteil.
Muß die Mutter verkaufen oder beleihen um den Pflichtteil auszuzahlen zu können?
Nachfrage / Gewissensfrage:
Sollen die beiden Kinder verzichten, wenn dem Dritten der Pflichtteil ausbezahlt werden muß??
kann man auf sein Pflichtteil verzichten wenn man AGII :Geld
bekommt?
Also auf ein Erbe kann man immer verzichten.
Fallbeschreibung:
Mutter = Haupterbe
3 Kinder = Pflichtteilerben
eines davon bezieht AG2 geld.
Umgekehrt: hat sich die Mutter ein vertraglich garantiertes lebenslanges Wohnrecht vom Erblasser geben lassen ? Oder eine rechtlich gültige Regelung ? Im Fall des Falls hat diese als Nicht-Verwandte sonst schlechte Karten.
Es soll von allen Dreien auf das PflichtteilErbe :verzichtet
werden, damit die Eigentumswohnung nicht verkauft :werden muß,
um so Geld aufzutreiben für den Pflichtteil.
Wie nobel.
Muß die Mutter verkaufen oder beleihen um den flichtteil
auszuzahlen zu können?
Das ist zu befürchten, wenn nicht vorher Massnahmen getroffen worden sind, s.o.
Nachfrage / Gewissensfrage:
Sollen die beiden Kinder verzichten, wenn dem Dritten :der
Pflichtteil ausbezahlt werden muß??
Kann man machen, dann bekommt der Dritte das Geld des einen Erben. Wo das Geld dafür allerdings herkommt …?
kann man auf sein Pflichtteil verzichten wenn man AGII Geld
bekommt?
Fallbeschreibung:
Mutter = Haupterbe
3 Kinder = Pflichtteilerben
eines davon bezieht AG2 geld.
Hallo Willi,
kann es sein, dass die Mutter einfach zum Erben eingesetz wurde und sonst weiter nichts bestimmt ist?
Dann müssen die Kinder nämlich den Pflichtteil erst einmal verlangen, solange sie dies nicht tun, bekommen sie nichts. Sie müssen also auch nicht auf irgendetwas verzichten. M.E. ein gewisser Unterschied.
Oder ist im Testament wirklich die Mutter als Erbe eingesetzt und ein Vermächtnis i.H. des Pflichtteils für die Kinder bestimmt? Kann ich mir so nicht vorstellen.