zum dreiundzwanzigtausendsten Mal …
Die gesetzl. Garantie bleibt bestehen, wobei mit der Einrede
der nicht fachgerechten Reparatur gerechnet werden muss, falls
die Garantie in Anspruch genommen wird.
Hallo,
zum dreiundzwanzigtausendsten Mal:
Es gibt keine gesetzliche Garantie. Es gibt die Sachmängelhaftung nach BGB (früher Gewährleistung). Diese ist überhaupt nicht an irgendwelche Inspektionen gebunden und gilt nur für Mängel die bei Übergabe schon bestanden haben.
Dauer, Umfang, Ausschlüsse, Voraussetzungen etc. der Garantie sind ausschließlich in den Garantiebedingungen des Garantiegebers geregelt.
Gruß
Matthias