Keine Vertragswerkstatt darf sie

scheckheftmässige Wartungsarbeiten wie Inspektionen etc. übernehmen?
Es geht um ein Fahrzeug, dessen Inspektion beim Vertragshändler /-werkstatt ca. 2/3 mehr kosten würde als bei einer „Nicht-Vertragswerkstatt“.
Wie sieht´s da mit Garantie, Gewährleistung aus?

Danke für Eure Antworten!!!

Thomas

scheckheftmässige Wartungsarbeiten wie Inspektionen etc.
übernehmen?

rein rechtlich gesehen: ja

Wie sieht´s da mit Garantie, Gewährleistung aus?

Was steht denn dazu im Kaufvertrag bzw. in den Garantiebedingungen drin ?
Die gesetzl. Garantie bleibt bestehen, wobei mit der Einrede der nicht fachgerechten Reparatur gerechnet werden muss, falls die Garantie in Anspruch genommen wird.

Ciao maxet.

Ja + Info-URL
Hallo Thomas,

die Antwort, dass sie darf hast Du ja bereits bekommen.

Evt. hilft Dir der folgende URL und darin enthaltene weiterführende Links bei Detailfragen: http://www.gva.de/5politik/gvo_cont.html

Gruß Steffen B.

zum dreiundzwanzigtausendsten Mal …

Die gesetzl. Garantie bleibt bestehen, wobei mit der Einrede
der nicht fachgerechten Reparatur gerechnet werden muss, falls
die Garantie in Anspruch genommen wird.

Hallo,

zum dreiundzwanzigtausendsten Mal:

Es gibt keine gesetzliche Garantie. Es gibt die Sachmängelhaftung nach BGB (früher Gewährleistung). Diese ist überhaupt nicht an irgendwelche Inspektionen gebunden und gilt nur für Mängel die bei Übergabe schon bestanden haben.

Dauer, Umfang, Ausschlüsse, Voraussetzungen etc. der Garantie sind ausschließlich in den Garantiebedingungen des Garantiegebers geregelt.

Gruß

Matthias

Hallo Matthias,

Die gesetzl. Garantie bleibt bestehen, wobei mit der Einrede
der nicht fachgerechten Reparatur gerechnet werden muss, falls
die Garantie in Anspruch genommen wird.

zum dreiundzwanzigtausendsten Mal:

Es gibt keine gesetzliche Garantie.

Dies war ein Verschreiber, was aus dem vorhergehenden Text klar werden sollt.

Es gibt die Sachmängelhaftung nach BGB (früher Gewährleistung).
Diese ist überhaupt nicht an irgendwelche Inspektionen gebunden und
gilt nur für Mängel die bei Übergabe schon bestanden haben.

genau

Dauer, Umfang, Ausschlüsse, Voraussetzungen etc. der Garantie
sind ausschließlich in den Garantiebedingungen des
Garantiegebers geregelt.

was ich auch schrob.

Ciao maxet.