Falsch parken

Hallöchen,

kann man eigentlich in einem Anhörungsbogen nach der oben genannten Ordnungswiedrigkeit in den Anhörungsbogen hineinschreiben, dass man nicht gefahren ist und man auch bestreitet, dass das Auto dort gewesen ist?
Was würde demjenigen passieren, wie würde der Vorgang weitergehen?

Freue mich auf die Antworten!

Gruß#

Zick3

hallo,
ehrlich gesagt würde ich in solch einem Fall…BEZAHLEN und
gut ist…

Theoretisch könnte man im ungünstigten Fall (für ein Parkknöllchen??)
vor Gericht landen.
Tja und man könnte zur Führung eines Fahrtenbuches verdonnert werden.

Wäre ein Extrembeispiel, aber möglich…und ob es das wert ist???

Meine persönliche Auffassung.
Grüße
Christian

PS. In meiner Heimatstadt werden „schwerviegende“ Parkverstöße mit der
Digitalkamera geknipst. (Nicht nur zum protokollieren von Vorschäden bei Abchleppdiensten)
Da oft behauptet wird…„standen andere Verkehrsschilder, war nicht im absoluten Halteverbot,stand nicht auf dem Bürgersteig sondern in einer Parkbucht, bla bla bla“.
Also eine Behauptung , gar nicht dort gewesen zu sein, würde ich in meiner Heimatstadt definitiv nicht machen.

Wenn ich mich nicht irre, haftet bei falsch Parken der Halter des Kfz, egal ob gefahren oder nicht.
Wenn das Auto gar nicht dort stand wäre das ganze wohl etwas anders, das zu beweisen wäre wohl das verbeleibende Problem.
Ein Richter würde wohl erst mal der Dokumentation bzw. den Zeugenaussagen der Polizei bzw. der komunalen Verkehrsüberwachung glauben.

Grüße
Chris

Guten Morgen!

kann man eigentlich in einem Anhörungsbogen nach der oben
genannten Ordnungswiedrigkeit in den Anhörungsbogen
hineinschreiben, dass man nicht gefahren ist und man auch
bestreitet, dass das Auto dort gewesen ist?

Man kann da alles reinschreiben, was einem so in den Sinn kommt. Allein, dass man nicht gefahren ist, das genau ist der Vorwurf! Und einfaches Bestreiten dürfte erfolglos sein, wird doch neben dem Kennzeichen auch Fahrzeugtyp und Farbe festgehalten. Das sind schon starke Indizien.

Was würde demjenigen passieren, wie würde der Vorgang
weitergehen?

Es kommt ein Brief, darin steht: „Vielen Dank, wir haben sehr gelacht, aber jetzt zahlen Sie bitte innerhalb einer Woche.“

Freue mich auf die Antworten!

Bin mir nicht sicher!

Hallo,

bei ruhendem Verkehr (Parken) gibt es die Halterhaftung. Dh der Halter wird zur Kasse gebeten egal ob er es war, der das Fahrzeug dort abgestellt hat oder nicht.

Dank handlicher Digitalkameras und schier unbegrenztem Speichervolumen für hübsche Bildchen werden die Parksünder (bzw deren Autos) auch immer häufiger fotografiert um den Sachverhalt festzuhalten. Insbesondere dann, wenn der Abschleppwagen kommt. Dürfte also nix sein mit „Auto war gar nicht da“.

Gruß, Niels