Radfahrer auf 'falscher Seite' Mitschuld?

Hallo,

angenommen, ein Fahrradfaher, welcher auf der falschen Seite des Radweges unterwegs ist, wird an einer Straßeneinmündung von einem Auto touchiert, würde ihm dann zur Begleichung eines eventuellen Schadens (am Fahrrad) eine Mitschuld treffen oder müsste der Autofahrer in diesem Fall den kompletten Schaden übernehmen?

Vielen Dank

Dommi

Guten Morgen!

Die jeweilige Haftungsquote ist stark einzelfallabhängig. Dass aber ein Mitverschulden vorliegt, dürfte doch wohl klar sein. Die StVO ist keine Radfahrer-Schutzvorschrift, sondern sie stellt allgemeine Verhaltensregeln für _ alle _ Verkehrsteilnehmer auf.

Nimm diesen Rat von einem passionierten Mountainbiker.

Hallo Dommi,

war der Fahrradweg zur zweispurigen Nutzung freigegeben und entsprechend markiert?
Gab es auf der anderen Seite der Straße ebenfalle einen Radweg?

Solche und andere ‚Kleinigkeiten‘ sind zur Beurteilung des Sachverhalts nicht unwichtig.

Gandalf

Hallo,

Dass

aber ein Mitverschulden vorliegt, dürfte doch wohl klar sein.

ist doch arg pauschal.

Wenn der Radweg für beide Fahrtrichtungen freigegeben wurde,
oder aber auch nur auf einer Seite der Straße vorhanden ist,
ist eine pauschale Mitschuld nicht absolut haltbar.

Meinung von einem passionerten Vereins-Mountainbiker. +lol+
Viele Grüße
Christian

Hallo,

Dass

aber ein Mitverschulden vorliegt, dürfte doch wohl klar sein.

ist doch arg pauschal.

Sorry, aber in dieser Hinsicht bin ich wohl durchs Studium verseucht. Wenn bei einer juristischen Klausur im Sachverhalt steht „Der Radfahrer befuhr den Radweg auf der falschen Seite“, dann ist davon auszugehen, dass der Radfahrer den Radweg auf der falschen Seite befuhr. Der Student, der dann den Fehler begeht, dies in Zweifel zu zeihen und Spekulationen zu Breite und Beschaffenheit des Radweges anzustellen, verwirkt damit automatisch seine Chance auf eine bessere Note als „ausreichend“.

Hier bei w-w-w ist es natürlich anders. Hier ist jeder geschilderte Sachverhalt der Auslegung zugänglich. Ich dachte, dem hätte ich mit meinem Einwand, dass es stark vom Einzelfall abhänge, Rechnung getragen.

Wenn hier jemand mit seinem Wissen prahlen will, dann wird der Sachverhalt gerade eben umgebogen, das passiert hier ständig. Manche legen sich die Sachverhalte auch gerne zurecht, um über den Fragesteller oder das arme Deutschland oder den Zustand der Welt zu meckern, siehe zB weiter oben die völlig unnötige Schwarzarbeiter-Denunzianten-Diskussion.

Ich möchte hier aber lieber über allgemeine Rechtsfragen diskutieren.

3 „Gefällt mir“

vielen Dank erstmal…

Also der Radfahrer fuhr definitiv auf der falschen Seite ( auf beiden Seiten gibt es Radwege jedoch nur für eine Richtung).
Die größere Schuld würde aber wohl beim Autofahrer liegen, da er ja das gefährlichere Fahrzeug hat? so oder Ähnlich ist doch die Begründugng?!

dommi

Ja. Den Großteil der Schuld müsste sich der Autofahrer anrechnen lassen, da er mit solchen Situationen rechnen muss.

Gruß Ivo

Ja. Den Großteil der Schuld müsste sich der Autofahrer
anrechnen lassen, da er mit solchen Situationen rechnen muss.

Genau, so isses! Denn ganz im Gegensatz zum Radler, dessen Verstoß gegen die StVO ja nur vorsätzlich geschieht, handelt der Autofahrer mit Fahrlässigkeit der übelsten Sorte. Radler müssen mit gar nichts rechnen, außer natürlich mit Fußgängern, die blindlings auf Radwege tappen.

Mann Mann Mann, die Antwort hätte von Franz sein können.

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Genau, so isses! Denn ganz im Gegensatz zum Radler, dessen
Verstoß gegen die StVO ja nur vorsätzlich geschieht, handelt
der Autofahrer mit Fahrlässigkeit der übelsten Sorte. Radler
müssen mit gar nichts rechnen, außer natürlich mit Fußgängern,
die blindlings auf Radwege tappen.

Mann Mann Mann, die Antwort hätte von Franz sein können.

Ja ja Herr Anwalt mit zuviel Freizeit - dumm nur, dass du nicht wenigstens hingeschrieben hast, was richtig wäre. So wie 90% deiner Postings hier ziemlich Ihnaltsleer sind - so gut die meisten anderen auch sein mögen.

Wie ist das nochmal im Straßenverkehr? Wenn sich einer nicht an die Regeln hält darf ich ihn fast Schuldlos umnieten? Das kleine Kind das dem Ball hinterher auf die Straße springt? Den Radfahrer erst recht - was fährt die Sau auch auf der falschen Seite!

Tut mir leid, aber der Vorsatz auf dem falschen Radweg zu fahren macht Ihn nicht automatisch zum Hauptschuldigen.

Anstatt blöde Kommentare abzulassen, könntest du ja mal auf Fragen antworten.

Gruß Ivo

Also kannst mir glauben, dass der Radfahrer die Hauptschuld hat.
Bei mir kams sogar mal soweit, dass Nachts ein Radfahrer ohne Licht auf der falschen Seite vor mir stand und ich schon auf dem Gaspedal war und den voll umgenietet hätte, wenn im letzten Moment nicht meine Freundin was gesagt hätte.
Mal davon abgesehen, dass ich keine Chance gehabt hatte den zu sehen, da er zum einen schnell war zum anderen unbeleuchtet.
Und jetzt sag du mir ich hätte die volle Schuld.

Und jetzt sag du mir ich hätte die volle Schuld.

Sage ich nicht… erstens hab ich vorher von der Hauptschuld und nicht von der vollen Schuld geredet und in der vom Fragesteller geschilderten Situation sind die Umstände doch weit anders.

Sie gefält Dir nicht, ist aber zutreffend. Da dieses fehlverhalten der Radfahrer üblich und weit verbreitet ist, muß Kraftfahrer damit rechnen und er ist der Hauptschuldige. Gefällt mir auch überhaupt nicht, ist aber so :frowning:

:smile: BT

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo!

Ich glaube nicht, dass der Fragesteller wissen wollte, wem welche Haftungsquote gefällt. Wichtiger ist doch, wie es die Rechtsprechung handhabt. Und da, wo der Fragesteller wohnt, ist zum Beispiel die Entscheidung des OLG Hamm 9 U 12/98 zu beachten, nach der eine hälftige Quote angenommen wurde. Um ehrlich zu sein, gefällt mir das sehr gut, denn natürlich muss der Autofahrer auch mit Falschradlern rechnen, warum diese aber nicht mindestens genauso damit rechnen müssten, von Autofahrern übersehen zu werden, erschließt sich mir nicht. Ohne Hinzutreten weiterer Umstände würde ich im Beispielfall jedenfalls keinesfalls die Hauptschuld beim Autofahrer sehen.

Da Du Dir aber so sicher bist, lass uns ein kleines Spielchen machen. Ich habe nämlich gerade testweise einen juris-Zugang und das ist doch eine tolle Gelegenheit, mal richtig schön in die Tiefe zu recherchieren…

Da hätten wir:

  • AG Hamburg, Urteil vom 8. Januar 2004, Az: 50A C 2417/03 : 100% Radfahrer!
  • AG Köln, Urteil vom 3. September 1993, Az: 266 C 527/92: 70%
  • LG Nürnberg-Fürth 8. Zivilkammer, Urteil vom 19. Februar 1992, Az: 8 S 9525/91: 100%
  • OLG Hamm 9. Zivilsenat, Urteil vom 10. März 1995, Az: 9 U 208/94 : 25%, weil der Autofahrer zunächst angehalten hatte
  • AG Arnsberg, Urteil vom 5. Juni 1996, Az: 12 C 126/96 : 50%

Soll erst mal reichen. So, jetzt hätte ich gerne ein paar Aktenzeichen zu der „Hauptschuldtheorie“.