Hallo Zusammen,
dürfte eine Privatperson, die Kenntnis von Betrügereien hätte, im Sinne von Schwarzarbeit, den Schwarzarbeiter bei seiner Tätigkeit fotografieren und wäre dies eine gültige Beweisführung bei Gericht? Oder obliegt dies nur eingetragenen Detekteien?
Besten Dank und liebe Grüße
Caschmi
… bei seiner Tätigkeit fotografieren und wäre dies eine gültige
Beweisführung bei Gericht? Oder obliegt dies nur eingetragenen
Detekteien?
Wie heißt es so klug in deine VK unter der Rubrik Bemerkung: „Was du
nicht willst was man dir tut, das füg auch keinem anderen zu.“
Schwarzarbeit ist zwar ein riesen Problem. Aber deine Methode, mit
diesem Problem fertig werden zu wollen, ist nicht unbedingt die beste
Art — es sei denn, du wills mit den Nachbarn eine alte Rechnunbg
begleichen.
Hallo Alexander,
schön das du zwischen den Zeilen lesen kannst, was ich gar nicht reinschrieb, ich habe keine Rechnungen oder sonstiges zu begleichen.
Weiter sehe ich keine Antwort auf meine Frage, sondern nur einen Angriff auf meine Person, obwohl du mich und die Hintergründe nicht kennst.
Du kannst mir gerne glauben, das ich niemanden irgendwo anscheissen möchte.
Daher nochmals, würde es laut Rechtsprechung vor Gericht erlaubt sein, selbst gefertigte Foto´s vorzulegen?
Besten Dank für das Ersparen von klugscheisserischen Antworten.
Liebe Grüße
Caschmi
*die dem Grundsatz in ihrer Vika auch treu ist*
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Hallo Caschmi,
das Foto allein beweisst sicher keine Schwarzarbeit!
Dazu müsstest du auch die „schwarze Bezahlung“ beweisen.
Grüße von
Tinchen
strukuiertes Denken
Hallo Caschmi,
grundsätzlich ist eine struktuierte Vorgehensweise zweckdienlich.
Nur die Kenntnis von „Betrügerreien“ ist etwas vage.
Es bedarf einer Beweisführung.
Nun, wie baut man eine schlüssige „Beweiskette“ auf?
Wie Du richtig erkannt hast, sind normalerweise (also nicht die „Scharlatane“) Detektive nicht die schlechteste Wahl.
Sie sollten entsprechend ausgebildet sein (nicht von ungefähr sind viele Detektive vormalige Polizisten), intelligent sein (nur sorgfältige Recherche reicht eben oft nicht aus), verantwortungsbewusst handeln (der Zweck heiligt eben nicht immer die Mittel) und über ein gerüttet Mass Menschen- und Lebenserfahrung verfügen.
Nun zu Deinen Fragen (aufgebrochen):
dürfte eine Privatperson, die Kenntnis von Betrügereien hätte,
im Sinne von Schwarzarbeit, den Schwarzarbeiter bei seiner
Tätigkeit fotografieren
Warum denn nicht?
Selstverständlich darf eine „Privatperson“ (also in nicht kommerzieller Absicht) fotografieren. Wenn auf einem dieser Fotos ein Mensch bei der Arbeit zu sehen ist, ist daran eigentlich nichts ungewöhnliches (mit vielleicht der sonderbaren Ausnahme, dass auf diesem Bild eine Person (zweifelsfrei identifizierbar) deutlich bei der Ausübung von körperlich schweren Arbeiten zu sehen ist, obwohl zweifelsfrei feststeht, dass genau diese Person als absolut arbeitsunfähig eingestuft ist und dafür subventioniert wird und aus dem Foto ebenso zweifelsfrei hervorgeht wo und wann die Szene geknipst wurde - dann könnte man, möglicherweise, davon ausgehen, dass mit der fotografierten Szene etwas vielleicht nicht stimmt). Verstanden? Ein anderes Beispiel liefert der bekannte Kult-Film „Blow Up“.
und wäre dies eine gültige Beweisführung bei Gericht? Oder obliegt :dies nur eingetragenen Detekteien?
Genau damit beschäftigen sich Detektive. Diese Berufsbezeichnung ist nicht geschützt und jederman kann „Detektiv“ auf seine Visitenkarte drucken (wir wollen jetzt mal die unsäglichen TV-Serien oder Filmchen vergessen).
Wahrscheinlich spielst Du aber auf den § 34 der Gewerbeordnung (Deutschland) an. Das Bewachungsgewerbe (dazu zählen auch Detektive) ist in Deutschland genehmigungspflichtig. Dies bedeutet, dass ein Mensch, welcher sich gewerbsmässig als Detektiv betätigen möchte (und nur dann wird er auch Aufträge der öffentlichen Hand, des Handels oder der Industrie erhalten) u.a. auch eine Bescheinigung (§ 34 aAbs 1 Satz 3 Nr 3 atz 4 GWO) vorlegen muss um sein Gewerbe überhaupt anmelden zu können (dies ist wiederum für die Berufshaftpflichtversicherung zwingend erforderlich). Die erstellte Beweiskette eines professionellen Detektives ist aber noch keine Garantie dafür, dass sie auch vor Gericht anerkannt wird. Diese Entscheidung (ob die Beweisführung von dem Gericht anerkannt wird oder eben nicht) obliegt ausschliesslich dem Gericht und kann im Einzelfall durchaus gänzlich konträr beurteilt werden. Die Wahrscheinlichkeit indes, ist etwas höher, als wenn „Jupp Zupp“ daherkommt und meint dem Gericht vermeintlich „wasserdichte“ Beweise vorliegen zu könne, welche zweifelsfrei belegen, dass „Karl Krapff“ ein schlimmer Finger ist.
Zuvor bedarf es überhaupt auch einen Kläger (handelt es sich um eine „privatrechtliche“ Klage oder um eine strafrechtliche Klage?).
Denn, wo kein Kläger - kein Richter.
Solche Geschichte, wie von Dir angedacht sind doch etwas sehr vage.
Ein Mitbürger, welcher andere Zeitgenossen (zum Zwecke einer, möglicherweise etwas laienhaften, „Beweisführung“) bei der Ausübung irgendwelcher Tätigkeiten fotografiert und diese Fotos dann einem möglichen Interessenten zur Verwendung überlässt…
Nun ja, das mutet dann schon etwas bizarr an, oderr ? 
Oder wie war Dein Gedankengang?
Sicher gibt es auch in freien westlichen Gesellschaften Denunzianten zur Genüge - aber wer will das? Wer will diese Leute?
Einen schönen und entspannten Tag wünscht
Ray
Hallo Tinchen,
danke.
Wenn ich sagen wir mal, damit nachweisen könnte, das ein Anspruch auf einen imaginären anderen Arbeitsplatz, durch diese Beschäftigung dann nicht mehr gegeben ist, hätte dies vor Gericht eine Chance?
Fiktiver Hintergrund wäre ein vorgeschobener Ortswechsel, wegen Arbeitsplatznähe, der tatsächliche Wohnort wäre aber die derzeitige Arbeitsstätte und wolle garnicht aufgegeben werden, ein imaginärer Arbeitsplatz würde nur vorgeschoben um den Ortswechsel angeblich durchzuziehen, für eine Kündigung zum Eigennutz einer Wohnung.
Hört sich kompliziert an, ist es aber nicht 
Ich bin weder betroffen, noch habe ich die Absicht jemandem zu schaden.
Liebe Grüße
Caschmi
* Die noch immer überrascht ist, was manche andere antwortenden Leute so alles in Fragen hinein interpretieren können, nur um ihren Frust an Anderen auszulassen*
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Weiter sehe ich keine Antwort auf meine Frage, sondern nur
einen Angriff auf meine Person, obwohl du mich und die
Hintergründe nicht kennst.
Dein Eifer ist mir suspekt. Das war überhaupt kein Angrtiff auf
irgend welche Person. Merke: „Der schlimmste Feind im ganzen Land ist
und bleibt der Denunziant“.
Du kannst mir gerne glauben, das ich niemanden irgendwo
anscheissen möchte.
…würde es laut Rechtsprechung vor Gericht erlaubt sein, selbst
gefertigte Foto´s vorzulegen?
Jetzt musst du diese Frage aber näher erklären. Mielke läßt grüßen!
…die dem Grundsatz in ihrer Vika auch treu ist*
… bei seiner Tätigkeit fotografieren und wäre dies eine
gültige Beweisführung bei Gericht? Oder obliegt dies nur
eingetragenen Detekteien?
Was wollest du nun mit einer Anfrage? Ich petze, also bin ich? Das
sind die Nachbarn, die man sich wünscht. Um eine fundierte Antwort zu
bekommen, solltest du dich um einen Rat bei einem Rechtsanwalt
bemühen. Er wird dir dann schon sagen, dass solche Bilder absolut
keine Beweiskraft haben, denn der bersagte Nachbar hatte den
agebildeten Herren nur zu Gast und er war so freundlich und hat ihm
kurz geholfen, damit er selbst weiterarbeiten kann.
Also rede offen mit deinen Nachbarsleut und mach ihnen klar, dass ihr
Verhalten strafbar ist. Er wird es dir danken.
Hallo Ray,
vielleicht hilfst du mir mal auf die Sprünge, wie ich es anstellen könnte, gesetz den Fall, ich bräuchte deine Hilfe
in diesem fiktiven Fall:
Eine Scheinfirma würde einen Mann einen Brief ausstellen, das er zum Tag X bei der Firma Schein anfangen können könnte, wenn er denn in der Nähe wohnen würde.
Tatsächlich betreibt der Mann eine gutgehende Firma, an seinem jetzigen Wohnort, über Strohmänner, möchte aber, in seine vermietete Eigentumswohnung angeblich einziehen, um dann 10 km näher an seinem imaginären neuen Arbeitsplatz, zu sein.
Er würde angeblich sogar schon bei dieser Firma „aushelfen“, was aber nachweislich (für manche Berufe muss man ein täglich Buch führen, ob man diese Tätigkeit ausübt) nicht der Fall ist.
Es müsste der Nachweis nun erbracht werden, das er in seinem jetzigen Haus, bestens aufgehoben ist, die Arbeitsstätte und die Bescheinigung auf eine evtl. Anstellung nur ein vorgeschobener Grund seien (Gefälligkeitsschreiben), um sein Kündigungsrecht auf Eigennutz seiner Eigentumswohnung, durchzusetzen.
Tatsächlich würde er kein Interesse haben in seine Eigentumswohnung zu ziehen, insbesondere da es sich um einen Fahrunterschied von 10 km ! handeln würde. Seine gutgehende Firma mit Strohmännern betrieben, würde er auf keinen Fall drangeben um einen Arbeitsplatz aufzunehmen.
Könnte man evtl. bei der Firma Schein darauf dringen, das sie an Eides statt versichern, das er seine angebliche Aushilfstätigkeit dort ausübt, und durch das Belegheft, sie dann eines besseren Belehren?
Der Mann bezieht weder Arbeitslosengeld noch sonstige staatliche Unterstützung, man kann ihn weder anscheissen, noch schaden, was ich auch nicht im Sinne habe. Es geht alleine um die Beweislast, das der Mann eine Wohnung auf Eigenbedarf kündigt und keinen Eigenbedarf hat.
Einen schönen und entspannten Tag wünscht
Ray
Den wünsche ich dir auch
liebe Grüße
Caschmi
Nochmals Hallo, soviel Zeit muss sein! Wie ich deiner Vika entnehmen kann, bist du ja nicht erst seit gestern dabei und mit der Nettiquette bestens vertraut?
Weiter sehe ich keine Antwort auf meine Frage, sondern nur
einen Angriff auf meine Person, obwohl du mich und die
Hintergründe nicht kennst.Dein Eifer ist mir suspekt. Das war überhaupt kein Angrtiff
auf
irgend welche Person. Merke: „Der schlimmste Feind im ganzen
Land ist
und bleibt der Denunziant“.
Richtig! Genauso sehe ich das auch. Also ohne mich zu kennen empfinde ich es doch als seltsam, mich als denunzierenden Nachbarhasser darzustellen. Ich lebe mit meiner Nachbarschaft in Ruhe und Frieden.
Du kannst mir gerne glauben, das ich niemanden irgendwo
anscheissen möchte.
…würde es laut Rechtsprechung vor Gericht erlaubt sein, selbst
gefertigte Foto´s vorzulegen?Jetzt musst du diese Frage aber näher erklären. Mielke läßt
grüßen!
Deine Unsachlichkeit ist zum erbrechen, ich bin dir überhaupt keine Rechenschaft schuldig und bitte komm mir hier nicht mit Mielke, solltest du ihn sehen, grüße ihn doch zurück.
…die dem Grundsatz in ihrer Vika auch treu ist*
… bei seiner Tätigkeit fotografieren und wäre dies eine
gültige Beweisführung bei Gericht? Oder obliegt dies nur
eingetragenen Detekteien?Was wollest du nun mit einer Anfrage? Ich petze, also bin ich?
Habe ich mit einem Wort erwähnt, das ich jemanden anscheissen möchte? Man kann Dinge vor Gericht klären, die nichts mit Schwarzarbeit oder Sozialbetrug zu tun haben, dafür braucht man Beweise, das es zufällig um eine Arbeitsaufnahme geht, die nichts mit Schwarzarbeit zu tun hat, scheint dir fremd zu sein?
Das
sind die Nachbarn, die man sich wünscht. Um eine fundierte
Antwort zu
bekommen, solltest du dich um einen Rat bei einem Rechtsanwalt
bemühen. Er wird dir dann schon sagen, dass solche Bilder
absolut
keine Beweiskraft haben, denn der bersagte Nachbar hatte den
agebildeten Herren nur zu Gast und er war so freundlich und
hat ihm
kurz geholfen, damit er selbst weiterarbeiten kann.
Also rede offen mit deinen Nachbarsleut und mach ihnen klar,
dass ihr
Verhalten strafbar ist. Er wird es dir danken.
Welcher Nachbar, was hast du für blühende Gedanken? Lese dir doch andere Sachen durch und verbeisse dich bei Anderen.
Übrigens solltest du dir angewöhnen ein freundliches Abschiedswort unter deine wirren Texte zu schreiben.
Für mich ist die Diskusion mit dir hier zu Ende.
Ade
Caschmi
Hallo
Caschmi,
frag doch einfach mal im Brett ‚Miete‘ nach, ob eine Eigenbedarfskündigung mit dieser Begründung überhaupt irgendeine Chance hat. Wahrscheinlich kannst Du Dich nach einer dort erhaltenen Antwort ganz beruhigt zurücklehnen - aber ianal.
Gruß
Axel
Hallo Axel,
die Sache, wäre sie eine wahre Begebenheit
wäre ja schon lange vor Gericht. Dies wäre ja auch nicht die erste Eigenbedarfskündigung, andere wären ja schon abgeschmettert worden. Dies wäre nun der dritte Kündigungsgrund. Arbeitsaufnahme in der Nähe des Einsatzortes, um auf Abruf die 10 km zu sparen. 20 km müssten trotzdem noch gefahren werden.
Ich weiss definitiv das er nicht einziehen würde, die Sache ist nur eine reine Schikane.
Der Richter lässt sich von den evtl. Einstellungsschreiben beeinflussen und würde zu Gunsten des Eigenbedarfs urteilen.
Aber ich beherzige deinen Vorschlag und werde im Mietrechtbrett nachfragen, hoffe nur ich bekomme keinen auf den Deckel von wegen Doppelpost 
Liebe Grüße
Caschmi
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Hallo,
wenn da jemand ein Schriftstück erstellt, dessen Inhalt wissentlich falsch ist, und dies nun zum Zweck der Verwendung im Rechtsverkehr, so sollte man doch denken, es sei eine astreine Urkundenfälschung.
Zum Nachweis dafür wäre also eine lustige Fotoserie durchaus hilfreich. Über einige Tage oder Wochen geführt, sollte selbst der „allergescheiteste“ Richter den Fake erkennen.
Und: „Denunzianten“ werden nur von Leuten beschimpft, die selbst etwas zu verbergen haben.
Immer schön wachsam bleiben!
Ralf.
… bist du ja nicht erst seit gestern dabei und mit der Nettiquette
bestens vertraut?
Ich habe gerade nocheinmal deine Anfrage gelesen. Ich muss zugeben,
dass mich deine Anfrage noch immer wundert, doch was solls. Da ich
dich nicht kenne, rechne ich mal deine Anfrage nach der
Beweisfähigkeit einer Ablichtung eines potentiellen Gesetzesbrechers
mal zu den hypothetischen Fragen. Also, lass uns das Kriegsbeil
begraben. Ich entschuldige mich hier coram publico, denn das war
wirklich nicht nett, was ich geschrieben habe.
Mit Gruß, Alexander
Sprünge
Hallo Caschmi,
vielleicht hilfst du mir mal auf die Sprünge, wie ich es
anstellen könnte…
und auch
Der Mann bezieht weder Arbeitslosengeld noch sonstige
staatliche Unterstützung, man kann ihn weder anscheissen, noch
schaden, was ich auch nicht im Sinne habe.
Damit sind wir leider am Ende der Fahnenstange. Ich hoffe, Du verstehst, was ich meine und wie es dazu kam.
Es geht alleine um die Beweislast, das der Mann eine Wohnung auf :Eigenbedarf kündigt und keinen Eigenbedarf hat.
Ich nehme an, dass Du dich auf das kürzlich ergangene Urteil des Deutschen Bundesgerichtshof AZ: VIII ZR 368/03) beziehst.
Zitat (AP) - keine Erlaubnis eingeholt:
„…Hält ein Mieter eine Wohnungskündigung für vorgeschoben und will deswegen Schadenersatz, muss er dies auch beweisen. Behauptet ein Mieter, dass ihm der Vermieter zu Unrecht wegen Eigenbedarfs gekündigt hat, muss er diesen Verdacht auch beweisen. Es sei grundsätzlich nicht Sache des Vermieters, darzulegen, dass der Kündigungsgrund nicht vorgtäuscht war, entschied der Bundesgerichtshof in Karlsruhe. Das Gericht hob damit ein gegenteiliges Urteil des Landgericht Mannheims auf. Zieht allerdings der Vermieter laut Urteil nach der Eigenbedarfskündigung nicht selbst in die Wohnung ein, liegt der Verdacht nahe, dass der Kündigungsgrund nur vorgeschoben war. Könne der Vermieter plausibel darlegen, warum der ursprüngliche Eigenbedarf später weggefallen sei, liege die Beweislast für einen vorgetäuschten Eigenbedarf beim Mieter. Im vorliegenden Fall mussten die Mieter einer Erdgeschosswohnung in Mannheim zum 1. September 1999 ausziehen, weil ihr Vermieter Eigenbedarf anmeldete. Bis dahin wohnte der Vermieter in der Souterrain-Wohnung, wollte aber ins Erdgeschoss umziehen. Nach der Durchführung verschiedener Renovierungsarbeiten wurde die Erdgeschosswohnung Mitte 2002 jedoch anderweitig vermietet. Der Vermieter blieb in seiner durch einen Umbau vergrößerten Souterrain-Wohnung. Die ehemaligen Mieter hatten deshalb den Eindruck, der Eigenbedarf des Vermieters sei nur vorgetäuscht gewesen, um leichter kündigen zu können. Sie verlangten Schadensersatz für die Umzugskosten und die Differenz zur höheren Miete, die sie für ihre neue Wohnung zu zahlen hatten. Der Vermieter machte dagegen geltend, er habe sich erst Anfang 2002 anders entschieden, da er beschlossen habe zu heiraten und die Erdgeschoss-Wohnung als Ehewohnung zu klein sei. Das Landgericht Mannheim sprach den Ex-Mietern dennoch Schadensersatz zu. Der Bundesgerichtshof stellte nun folgende Beweisregeln auf: Der Vermieter muss substantiiert und plausibel darlegen, aus welchen Gründen der ursprünglich behauptete Eigenbedarf später weggefallen ist. Gelingt ihm dies, muss der ehemalige Mieter beweisen, dass der Eigenbedarf und dessen späterer Wegfall nur vorgetäuscht waren. Das Landgericht Mannheim muss nun erneut über den Fall entscheiden und Beweise erheben…“
Quelle: Süddeutsche Zeitung - Internet Ausgabe.
Die Beweiserbringung kann also auch beim Mieter liegen. Hier empfiehlt sich tatsächlich der Einsatz eines professionellen (gewerblichen) Detektivs. Eine in Ermittlungsfragen (und der damit verbundenen Beweisführung) unerfahrener Privatperson dürfte schnell überfordert sein.
Da bleibt dann kein Spielraum mehr für private Fotos auf Vermutungsbasis. Die ganze Geschichte ist eigentlich nur interessant, wenn der Mieter, welchem eine Kündigung wegen Eigenbedarf droht, durch eben eine solche Kündigung in seiner Existenz bedroht würde (was wiederum zu bewisen wäre).
Sorry
Gruss
Ray
OK Kriegsbeil begraben *meine Wunden lecke*
Liebe Grüße
Caschmi
Mit Gruß, Alexander
OK Kriegsbeil begraben *meine Wunden lecke*
Eigentlich müsste ich deine Wunden lecken, aber das müsste ich auf
dem Brett, weiter unten, veröffentlichen.
Mit versöhnlichen Grüßen, Alexander
Hallo Ray,
du befindest dich im Irrtum bezüglich des § 34 a der Gewerbeordnung.
„Privat-Dektektive“ so wie der Volksmund sie sich vorgestellt,bemötigen außer einer Gewerbeanmeldung überhaupt keine weiteren Zulassungen.
(Ebenso wie übrigens Angestellte eines Kaufhauses oder Supermarktes,die als "Haus-Detektiv arbeiten).
Der „Privat-Dektektiv“ wird nämlich (ebenso wie der Angestellte des
Kaufhauses) auf Weisung seines „Dienstherren“ (beim Privatdektiv der
Auftraggeber) tätig.
Anders sieht die Sache allerdings aus, der der „Privat-Dektektive“
z.B. für einen Kaufhaus-Konzern als „externer Dienstleister“ sprich
Fremdfirma als Hausdetektiv tätig wird.In diesem Falle muß er eine
„Sachkundeprüfung“ nach § 34 a der GewO nachweisen (die allerdings für 150 € auch jeder kriegt,sofern er während des Unterrichtes nicht einschläft…*grinz*…).
Außerdem wird in diesem Bereich auch kaum von den zuständigen Behörden kontrolliert…so das sich „schwarze Schafe“ ungestört tummeln können.
In diesem Zusammenhang möchte ich darauf hinweisen,das Privat-Dektektive KEINE andere RECHTE haben als jeder andere normale Bürger auch…
(auch wenn uns Hollywood und deutsche TV-Serien was anderes glauben machen wollen…).
Bei dem Verdacht einer Straftat sollte man sich entweder an die Polizei wenden oder (bei Schwararbeit z.B.) an die Presse.
mfg
Frank
kaum (off topic)
Hallo Frank,
ich denke nicht, dass ich mich im Irrtum befinde.
Begründung: Bis zu meiner Übersiedlung in die Schweiz (im Jahre 2000) war ich Inhaber (Besitzer) zweier Unternehmen: Eines Ingenieurbüros (welches ich „mitnahm“) und einer GmbH im Bewachungsgewerbe (welche ich dann an einen Mitbewerber im Rhein-Main-Gebiet verkaufte). Diese GmbH hatte ihren Tätigkeitsschwerpunkt im Personen- und Objektschutz und arbeitete auch eng mit Detekteien zusammen.
Möglicherweise hat sich zwischenzeitlich die Rechtslage geändert aber ich glaube nicht, dass es diesbzüglich zu, nun formulieren wir mal „Erleichterungen“ kam.
Im Übrigen meinte ich, dass ich auf die von Dir erwähnten Aspekte (vermeintliches „Berufsbild“ in der breiten Öffentlichkeit, etc.) ausreichend einging.
Auch glaube ich nicht, dass diese Diskusion noch hilfreich, im Sinne der ursprünglichen Anfrage, ist.
Geneigten Lesern sei das intensive Studium der GWO, insbesondere des § 34a empfohlen.
Freundliche Grüsse
Ray
Hallo Ray,
na dann brauche ich dir ja wohl kaum erklären,was von diesen 34a Unterrichteten zu halten ist…*grinz*…
Micht umsonst verlangt meine Firma in jeder Ausschreibung von Sicherheistdienstleistungen für Gleisbaustellen:
„Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift“…
Wir hatten schon öfters so „Tolle Wachfirmen“,die mit 34a -„Ausgebildeten“ Kräften sich beworben haben…
Was willst du mit einem Sicherungsposten,der keine 3 Worte Deutsch kann und die Verantwortung für das Leben von 20 oder 30 Leuten trägt???
Seitdem kiregen diese „kleinen Krauter“ von uns immer schöne
Absagungsschreiben und wir bleiben lieber bei den großen…
Das ist nämlich besser als in der Bild-Zeitung auf Seite 1 zu erscheinen…
mfg
Frank