Kann man strafrechtlich belangt werden bei

Hallo,

Ich wurde mit 21kmh geblitzt und eben kam der Zeugenbrief, indem meine Mutter (Führer des Wagens) gebeten wird, die Person anzugeben, die zur Tatzeit gefahren ist. Meine Frage ist nun wenn meine Mutter nun dort ihren Freund einträgt, so erhält dieser ja einen Anhörungsbrief wo er zugeben muss, das er gefahren ist. Und dann, wenn das getan wurde wenig später ein Bußgeldbescheid. Wenn er nun gegen dieses Bußgeldbescheids Widerpruch einlegt, weil ihm klar wurde, er ist zu dieser Zeit doch nicht gefahren, kann er dann STRAFRECHTLICH verfolgt werden ??? Denn immerhin hat er ja davor zugegeben er sei gefahren?!

lg
Fragender

Auch hallo.

Erstmal ein kleiner Hinweis, dass Rechtsanfragen allgemein zu halten sind , da man (als Antwortender) sonst Konkurrenz zu anwaltlicher Beratung machen würde und dafür finanziell zur Kasse gebeten werden kann.
Da fummele ich die Frage mal ein bisschen um:

Jemand wurde mit 21kmh geblitzt und eben kam der Zeugenbrief,
indem dessen Mutter (Führer des Wagens) gebeten wird, die
Person anzugeben, die zur Tatzeit gefahren ist. Meine Frage
ist nun wenn dessen Mutter nun dort ihren Freund einträgt, so
erhält dieser ja einen Anhörungsbrief wo er zugeben muss, das
er gefahren ist. Und dann, wenn das getan wurde wenig später
ein Bußgeldbescheid. Wenn er nun gegen dieses Bußgeldbescheids
Widerpruch einlegt, weil ihm klar wurde, er ist zu dieser Zeit
doch nicht gefahren, kann er dann STRAFRECHTLICH verfolgt
werden ??? Denn immerhin hat er ja davor zugegeben er sei
gefahren?!

Aha, jemand will also ein Geständnis zurückziehen, weil er unschuldig ist. Das kann man durchaus machen, hinterlässt aber einen schlechten Beigeschmack. Und für die evtl. angefallenen Kosten kann man durchaus belangt werden. Davon man abgesehen sollte man auf dem Foto erkennen wer wirklich gefahren ist (allerdings ist der Fahrzeughalter der primär Verantwortliche).
Ausserdem war wohl nicht Tempo 21 km/h, sondern mit ‚21 km/h zu schnell gefahren‘ gemeint. Das gibt u.a. Punkte in Flensburg.

HTH
mfg M.L.

***‚Geständnis widerrufen‘***
http://www.rechtslexikon-online.de/Gestaendnis.html

Hallo Fragender

ohne die richtigen § zu kennen, dass klingt voll nach Verarschung von Behörden, und ich hoffe , dass die sowas nicht durchgehen lassen, weil die Jugend wieder mal Bleifuss hatte , wahrscheinlich noch in der Ortschaft

LG
Mikesch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Danke schon mal für die Antworten!

Wie teuer können denn solche Verhandlungskosten sein? Aber strafrechtlich kann diese Person definitiv nicht belangt werden? D.h. es kann zur keiner Vorstrafe kommen, denn das ist wichtig, da Person XY Beamter werden möchte.

lg
Fragender

Also dieser jemand und diese ganze Sippschaft sollte meiner Meinung nach die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.
Solche dreiste Machenschafften wird von allen billig und gerecht denkenden Menschen nicht geduldet.
Mehr als 20 km/h ist ja wohl genug des guten und nur weil man in der Probezeit ist, oder schon zu viele Punkte hat, ist dies kein Grund nicht dazu zu stehen.

Etwas sehr offtopic

Hallo Fragender

ohne die richtigen § zu kennen, dass klingt voll nach
Verarschung von Behörden, und ich hoffe , dass die sowas nicht
durchgehen lassen, weil die Jugend wieder mal Bleifuss hatte
, wahrscheinlich noch in der Ortschaft

Hallo Mikesch,

auch wenn Du mit der ersten Bemerkung Recht hast (Behörden-Verarsche und so), muß ich trotzdem über Deine Pauschalisierung meckern. Nicht jeder Jugendliche ist automatisch ein Raser. Genauso wie es auch ältere Menschen gibt, die sich in angemessener Geschwindigkeit im Straßenverkehr bewegen.

Liebe Grüße,

Bea

Hallo Jörg,

diese ganze Trickserei kann auch unter Umständen sinnlos sein, da sich die Behörde auch das Recht nehmen kann, einen Passbild-Abgleich vom Blitzfoto zu machen. Deine Mutter (die übrigens Halterin ist) hat das Zeugnisverweigerungsrecht, kann davon Gebrauch machen und u.U. mit dem Fahrtenbuch „beglückt“ werden. Das ist aber in den seltensten Fällen so.
Kurzum, wenn du wirklich nen A*sch in der Hose hast, dann trägst du das zu erwartende Bußgeld mit aller Würde und denkst beim nächsten Autofahren daran, eventuell etwas langsamer zu fahren.

Grüße,

Bea

Deine Mutter, wg. Falscher Verdächtigung
§ 164 StGB
bis 5 Jahre

außendienstmitarbeiter des ordnungsamtes würden sicherlich das bliztzfoto mit deinem antlitz überprüfen

außerdem, wenn ich in dem anhörungs bogen angegeben habe, dass ich gefahren bin, und nachher sage, dass ich nicht gefahren bin, wie soll das dann dem fotovergleich standhalten

das sinnvollste ist, dass der freund deiner mutter nicht bezahlt, und du die nachprüfung machst, weil du noch in der probezeit bist oder nicht?!

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Geschichte aus dem Nähkästchen
Hallo Jörg,

Es gab mal einen jungen Mann in der Probezeit, der wurde mit

mit 21kmh zuviel geblitzt

Die Mutter (Halterin des Wagens)

gab an, das der Bruder des jungen Manns gefahren sei. Die Verkehrsbehörde forderte daraufhin beide Brüder zu einem Ortstermin im Amt auf.
Das Foto war so gut, dass der junge Mann in den Genuss seiner Nachschulung kam.

Moral der Geschicht: Es kommt drauf an, wie scharf der zuständige Beamte ist.

Ciao maxet.

Sehr geehrter Mr. Perfect

Also dieser jemand und diese ganze Sippschaft sollte meiner
Meinung nach die volle Härte des Gesetzes zu spüren bekommen.
Solche dreiste Machenschafften wird von allen billig und
gerecht denkenden Menschen nicht geduldet.

Es kann aber doch nicht jeder so perfect sein wie Sie.

Mehr als 20 km/h ist ja wohl genug des guten und nur weil man
in der Probezeit ist, oder schon zu viele Punkte hat, ist dies
kein Grund nicht dazu zu stehen.

Wir alle wissen doch, dass Starenkasten in aller Regel dort stehen, wo man ohne jede Gefahr die Geschwindigkeit übertreten kann.

Viele Grüße Thea

Anmerkung
Hallo Thea,

Wir alle wissen doch, dass Starenkasten in aller Regel dort
stehen, wo man ohne jede Gefahr die Geschwindigkeit übertreten
kann.

wir alle wissen doch, daß Geschwindigkeitsbeschränkungen sowieso nur dazu da sind, die Autofahrer abzuzocken. So wie alle Verkehrsregeln.

Gruß
Axel

Hallo Axel,

wir alle wissen doch, daß Geschwindigkeitsbeschränkungen
sowieso nur dazu da sind, die Autofahrer abzuzocken. So wie
alle Verkehrsregeln.

Das habe ich nicht gesagt und wollte ich auch nicht sagen.
Ich meine nur die (meisten) Geschwindigkeitskontrollen.

Ich finde übrigens, dass es eher zu wenig Verkehrsüberwachung gibt. Manche Dinge werden so gut wie nie geahndet, z. B. zu schnelles Fahren in Spielstraßen, oder Abdrängen von Fahrradfahrern.

Viele Grüße Thea

Moin Thea,

Wir alle wissen doch, dass Starenkasten in aller Regel dort
stehen, wo man ohne jede Gefahr die Geschwindigkeit übertreten
kann.

Was für ein Argument!!!

  1. stimmt es nicht, bei uns stehen die Dinger gerne in der Nähe von Kindergärten, Grundschulen Altenheimen
  2. kann man mit solch einem Dummsinn alles!!! schönreden.
    Morgen wird dann also der Mörder an die nächste Laterne geknüpft, denn jeder weiß, daß das die beste Möglichkeit ist, so was zu entsorgen.

Nochmal au Weia

Gandalf

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Geschwindigkeitsbegrenzungen als solche
Hi,

wir alle wissen doch, daß Geschwindigkeitsbeschränkungen
sowieso nur dazu da sind, die Autofahrer abzuzocken. So wie
alle Verkehrsregeln.

Das habe ich nicht gesagt und wollte ich auch nicht sagen.
Ich meine nur die (meisten) Geschwindigkeitskontrollen.

in München, Düsseldorf und Frnakfurt liegt die Durchschnittsgeschwindigkeit der Fahrzeug bei über 60 km/h. Unabhängig davon, daß die Ermittlung dieses Wertes einen Statistiker vermutlich die Hände über dem Kopf zusammenschlagen ließe: In der Stadt ist jede Geschwindigkeitsüberwachung sinnvoll. Praktisch auf jeder Straße parken links und rechts Autos, so daß da plötzlich jemand auf der Straße stehen kann.

Auf dem Land sieht das nicht viel anders aus: Für Geschwindigkeitsbegrenzungen gibt es Vorschriften. Kurvenwinkel, Übersichtlichkeit und andere Merkmale der Straßen spielen da eine Rolle. Üblicherweise haben Geschwindigkeitsbegrenzungen von 50 oder 70 auf Landstraßen ihre Berechtigung, auch wenn sie für den an hellen Sommertagen an einem Sonntag nachmittag dahinflitzenden Fahrer nicht einsichtig sein müssen. Bei Nebel und starkem Feierabendverkehr sieht das u.U. schon wieder anders aus.

Anders formuliert: Daß gelegentlich an Straßenrändern kleine Holzkreuze stehen, hat nur in den seltensten Fällen den Grund, daß da jemand meinte ein Gipfelkreuz abstellen zu müssen. Meist endete an der Stelle jemand, der der festen Überzeugung war, daß 120 bei 50 angemessen sind.

Gruß,
Christian

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Hallo Christian

Was willst du mir eigentlich sagen?

Ich meine nur die (meisten) Geschwindigkeitskontrollen.

In der Stadt ist jede
Geschwindigkeitsüberwachung sinnvoll.

Gerade da gibt es doch meistens keine. Oder bei euch doch?

Ich kenne Geschwindigkeitsüberwachungen in erster Linie an langen, geraden Strecken, an deren Rand niemand parkt. Die Straße hat vielleicht eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 70 km/h, was die ganze Straße lang auch seine Berechtigung hat, nur gerade an der Stelle, an der der Verkehr überwacht wird, kann man ohne weiteres auch 90 fahren, weil es dort keine Einmündungen oder Abfahrten oder parkende Autos oder Kurven gibt.

Aber mein Posting ist in erster Linie auch ein Antwortposting auf das Posting, in dem der Fragesteller mitsamt seiner Familie moralisch verurteilt wurde, obwohl wir nicht wissen, wo und auf welche Weise diese 21 km/h zuviel zustande gekommen sind. Es ist doch ein Unterschied, ob ich 30 fahren darf und 50 fahre, oder ob ich 100 fahren darf und 120 fahre. (Das wird aber m. W. auch von der Polizei mittlerweile so gesehen).

Und dann muss ich auch zugeben, dass ich mich vom Nickname des Schreibers habe provozieren lassen.

Viele Grüße Thea

Hallo,

Ich schätzte mal, dir geht es darum, dass das Delikt in der Probezeit liegt und deine Probezeit bald vorbei ist, oder? Wenn der Freund deiner Mutter seinen Rückzieher macht, wäre die Probezeit vorbei und du aus dem Scheider…? Funktioniert, glaub ich, nicht. Meines Wissens ist nicht mehr entscheidend, wenn es einen rechtsgültigen Beschluss (oder wie das halt heißt, also 'nen Schrieb von der Behörde, in dem steht, gegen wen ein Bußgeld, Punkte, verlängerung der Probezeit oder was auch immer verhängt werden) gibt, sondern der Zeitpunkt des Deliktes. But: IANAL!

Gruß

HariBoo

Erstmal ein kleiner Hinweis, dass Rechtsanfragen
allgemein zu halten sind , da man (als
Antwortender) sonst Konkurrenz zu anwaltlicher Beratung machen
würde und dafür finanziell zur Kasse gebeten werden kann.
Da fummele ich die Frage mal ein bisschen um:

Nein. Nur die gewerbsmäßige Rechtsberatung wäre rechtswidrig und könnte mit einem Bußgeld geahndet werden.

Levay

wir alle wissen doch, daß Geschwindigkeitsbeschränkungen
sowieso nur dazu da sind, die Autofahrer abzuzocken. So wie
alle Verkehrsregeln.

Klar, deswegen lässt es sich der deutsche Staat ja auch entgehen, mehr Geschwindigkeitsregeln einzuführen. Fast alle Staaten auf der Welt haben eine allgemeine Geschwindigkeitsbegrenzung auf Autobahnen, das könnte Deutschland locker auch so machen.

Und übrigens: Dass die meisten schweren Verkehrsunfälle durch überhöhte Geschwindigkeit entstehen, wusstest du wohl noch nicht. Dann informier dich doch erst mal, bevor du so etwas schreibst.

Levay

PS
Ok, sorry, jetzt habe ich deine Ironie wohl übersehen :frowning:

(Aber ein solches Posting, ernst gemeint, hätte mich nicht überrascht)