Schadenersatzforderung *nach* Behebung ?

Liebe Leute,

folgende Konstellation:

Kann ein Geschädigter von einem Schädiger die Zahlung
der Reparaturkosten verlangen, obwohl der Schädiger erst *nach*
Ausführung der Reparatur, die am vormals geschädigten Gegenstand nur allenfalls gutachterlich erkennbare Spuren hinterließ, erfuhr, daß er einen Schaden verursacht habe, und die Rechnung präsentiert bekommt?

Der Gegenstand wurde dem Schädiger zum Gebrauch überlassen.

Gefahr war nicht im Verzug.
Gelegenheit war genug, den Schaden dem
Schädiger zu zeigen, ehe es zur Reparatur kam.

Es ist noch nicht(!) gesagt worden,
daß der Schädiger überhaupt anerkennt, den Schaden verursacht zu haben.

In kurz: Der Schädiger erfährt erst zusammen mit der Rechnung, daß er überhaupt etwas beschädigt habe.

***

Meine Sicht:
Der Schaden tritt auf und wird wieder behoben, alles ohne Wissen des
„Schädigers“. Der angebliche Schädiger hatte überhaupt
keine Chance, den Schaden auf seine Kosten selbst reparieren zu lassen - wenn er den Schaden überhaupt auf seine Kappe nimmt.
Sollte der Geschädigte nicht zuerst vom Schädiger die Reparatur verlangen, ehe er selbst die Reparatur veranlaßt?

Gibts was dazu im BGB ?

Gruß
Stefan

Liebe Leute,

folgende Konstellation:

Kann ein Geschädigter von einem Schädiger die Zahlung
der Reparaturkosten verlangen, obwohl der Schädiger erst
*nach*
Ausführung der Reparatur, die am vormals geschädigten
Gegenstand nur allenfalls gutachterlich erkennbare Spuren
hinterließ, erfuhr, daß er einen Schaden verursacht habe, und
die Rechnung präsentiert bekommt?

Der Gegenstand wurde dem Schädiger zum Gebrauch überlassen.

Wenn der was kaputt gemacht hat muss er zahlen.

Gefahr war nicht im Verzug.
Gelegenheit war genug, den Schaden dem
Schädiger zu zeigen, ehe es zur Reparatur kam.

Eine Beweisfrage für den Geschädigten.
Kann der Geschädigte beweisen wer es kaputt gemacht hat?

Jakob

Es ist noch nicht(!) gesagt worden,
daß der Schädiger überhaupt anerkennt, den Schaden verursacht
zu haben.

In kurz: Der Schädiger erfährt erst zusammen mit der Rechnung,
daß er überhaupt etwas beschädigt habe.

***

Meine Sicht:
Der Schaden tritt auf und wird wieder behoben, alles ohne
Wissen des
„Schädigers“. Der angebliche Schädiger hatte überhaupt
keine Chance, den Schaden auf seine Kosten selbst reparieren
zu lassen - wenn er den Schaden überhaupt auf seine Kappe
nimmt.
Sollte der Geschädigte nicht zuerst vom Schädiger die
Reparatur verlangen, ehe er selbst die Reparatur veranlaßt?

Gibts was dazu im BGB ?

Gruß
Stefan

Hallo Stefan

wenn mir einer eine Beule ins Auto fährt, und ich lasse es reparieren; danach teile ich dem Beulenfahrer bzw. seiner Versicherung mit, dass er eine Beule in mein Auto gefahren hat - ich bin ganz sicher, dass dann die Versicherung nichts mehr zahlt.

Ob die Haftpflicht bei Nicht-Autos anders geregelt ist, weiß ich nicht. Dürfte aber eigentlich nicht. Ein Auto ist doch eigentlich ein Gegenstand wie andere auch.

Leider weiss ich im Moment nicht genau den Grund, warum die Versicherung dann nichts mehr zahlt.

Viele Grüße Thea

Gegenfrage: Warum sollte der Schädiger nicht mehr zum Schadensersatz verpflichtet sein? Was nützt die Anzeige des Schadens vor der Regulierung?

Eben.

Nichts.

Levay

Was nützt die Anzeige des Schadens vor der Regulierung?

Damit der Schädiger den Schaden auf eigene Kosten regulieren kann.
Hat der Schädiger einen Anspruch darauf, das zu tun zu können?

Sonst könnte der Geschädigte seinen Gegenstand gleich
edelsanieren lassen
und dies dem Schädiger in Rechnung stellen. Muß der Schädiger alles umstandslos anerkennen?

Oder nur bis zu der Höhe der Kosten einer „ausreichenden“ Reparatur?

Für die Beule am Auto (s. anderes Posting) also: gleich fett Edellack mit Echt-Gold-Einsprengseln aufs ganze Auto bringen lassen und den
armen Beulenmacher bluten lassen…
so alles richtig?

Stefan

Eben.

Nichts.

Levay

Hallo

Was nützt die Anzeige des Schadens vor der Regulierung?

Damit der Schädiger den Schaden auf eigene Kosten regulieren
kann.
Hat der Schädiger einen Anspruch darauf, das zu tun zu können?

Bei einem normalen Gegenstand hat der Schädiger keinen Anspruch darauf, soviel ich weiss. Wenn ich also einem anderen eine Beule in sein Auto fahre, und ich wäre jetzt Kfz-Lackierer und Kfz-Entbeuler von Beruf, der bräuchte mich trotzdem nicht seine wertvolle, von mir hergestellte Beule entfernen zu lassen, weil er die Werkstatt für seine blöde Klapperkiste selbst aussuchen darf.

Wenn die Versicherungen dann nicht mehr zahlen, wenn vor der Schadensmeldung bereits repariert wird, dann hat das seinen Grund eher darin, dass durch die voreilige Reparatur Beweismittel vernichtet wurden.

(Etwas anderes ist es übrigens bei gemieteten Wohnungen. Da hat man beim Auszug Anspruch darauf, es mit dem Renovieren erstmal selbst versuchen zu dürfen.)

Sonst könnte der Geschädigte seinen Gegenstand gleich
edelsanieren lassen
und dies dem Schädiger in Rechnung stellen. Muß der Schädiger
alles umstandslos anerkennen?

Nein, natürlich nicht. Bezahlt werden muss nur die Wiederversetzung in den alten Zustand des beschädigten Gegenstandes des Geschädigten.

Der alte Zustand des beschädigten Gegenstandes könnte auch so ein Punkt sein. Man kann ja nicht so richtig wissen, wie dieser war, wenn da einfach wild drauf los repariert wird. Vielleicht war da vorher schon ein Riss drin? Vielleicht ist der Gegenstand zwangsläufig kaputtgegangen?

Mir scheint es so, als könnte die Schadensregulierung in diesem Falle nicht eingeklagt werden (wobei ich jedoch noch auf meine völlige Ahnungslosigkeit hinweisen muss). Man kann um des nachbarlichen Friedens willen einen Kompromiss schliessen, der aber, wenn er wirklich zum Frieden führen soll, für beide Nachbarn akzeptabel sein müsste.

Viele Grüße Thea

Damit der Schädiger den Schaden auf eigene Kosten regulieren
kann.
Hat der Schädiger einen Anspruch darauf, das zu tun zu können?

Nein: § 249 II S. 1 Alt. 2 BGB

Sonst könnte der Geschädigte seinen Gegenstand gleich
edelsanieren lassen
und dies dem Schädiger in Rechnung stellen. Muß der Schädiger
alles umstandslos anerkennen?

Nein, das natürlich nicht. Zu ersetzen ist, was ein verständiger und wirtschaftlich denkender Mensch in der Lage des Geschädigten für zweckmäßig halten durfte. Dabei gilt sogar: Wenn der Geschädigte die Reparatur selbst vornimmt, kann er trotzdem die normalen Werkstattkosten verlangen (selber Paragraf wie oben).

Aber eine vorherige Anzeige des Schadens bzw. der Regulierung würde daran überhaupt nichts ändern. Darum muss natürlich auch Schadensersatz zahlen, wer das erst später erfuhr.

Für die Beule am Auto (s. anderes Posting) also: gleich fett
Edellack mit Echt-Gold-Einsprengseln aufs ganze Auto bringen
lassen und den
armen Beulenmacher bluten lassen…
so alles richtig?

Natürlich nicht.

Levay

Hallo Levay

Aber eine vorherige Anzeige des Schadens bzw. der Regulierung
würde daran überhaupt nichts ändern. Darum muss natürlich auch
Schadensersatz zahlen, wer das erst später erfuhr.

Wieso zahlen denn deiner Meinung nach in einem solchen Falle die Kfz-Versicherungen nichts?

Viele Grüße Thea

Hallo Thea,

das weiß ich nicht.

Aber was hat das mit meinen Ausführungen zu tun? Eine Versicherung ist nicht Schuldner des Geschädigten; Schuldner ist der Schädiger!

Levay

Hallo Levay,

Aber was hat das mit meinen Ausführungen zu tun? Eine
Versicherung ist nicht Schuldner des Geschädigten; Schuldner
ist der Schädiger!

Aber eine Haftpflichtversicherung zahlt doch immer dann, wenn eigentlich der Schuldner (Schädiger) zahlen müsste. Und wenn sie nicht zahlen muss, muss auch der Schuldner nicht zahlen. (Außer, er hat gegen die Vereinbarung mit der Versicherung verstoßen oder sowas)

Viele Grüße Thea

Hallo Thea,

ich weiß nicht, ob die Versicherung immer dann bezahlt. Ich kann mir vielmehr vorstellen, dass es auch auf das rechtmäßige Verhalten des Versicherten ankommt. Im Übrigen weiß ich nicht mal, ob Versicherungen es so machen, wie du sagst.

Wenn du (ohne Bezug auf Versicherungen) rechtliche Argumente bringst, vor allem Paragrafen oder sonstige Quellen, bin ich aber gern bereit, meine Auffassung zu revidieren. Bis jetzt sehe ich dazu keinen Grund, zumal ich das, was ich geschrieben habe, vorher noch einmal nachgelesen habe. Ganz auswendig wusste ich den § auch nicht :smile:

Levay

Hallo Levay,

ich weiß nicht, ob die Versicherung immer dann bezahlt. Ich
kann mir vielmehr vorstellen, dass es auch auf das rechtmäßige
Verhalten des Versicherten ankommt.

Solange der Versicherte nicht regelrecht kriminell wird, muss sie zahlen. Es ist ja eine Haftpflichtversicherung, sie zahlt also, wenn der Versicherte zur Haftung verpflichtet ist. Und wenn er keinerlei Fehler macht, dann haftet er ja nicht.

Es gibt so ein paar Sonderfälle, wo die Versicherung nicht zahlt, z. B. wenn irgendeiner nicht angeschnallt war oder sowas.

Im Übrigen weiß ich nicht
mal, ob Versicherungen es so machen, wie du sagst.

Ich habe das einmal selbst erlebt, das ist noch nicht allzu lange her. Leider kann ich mich an die Begründung der Versicherung nicht richtig erinnern.

Wenn du (ohne Bezug auf Versicherungen) rechtliche Argumente
bringst, vor allem Paragrafen oder sonstige Quellen, bin ich
aber gern bereit, meine Auffassung zu revidieren.

Kann ich leider nicht. Ich nix Paragraf.

Ich meine aber, es hängt damit zusammen, dass nach der Reparatur der Schuldner nicht mehr seine Unschuld beweisen kann oder so.

Viele Grüße Thea

Hallo Thea.

Das hier:

Ich meine aber, es hängt damit zusammen, dass nach der
Reparatur der Schuldner nicht mehr seine Unschuld beweisen
kann oder so.

könnte ich mir durchaus vorstellen. Es zeigt aber dann auch, dass es nur um Beweisfragen und nicht um matiell-rechtliche Ansprüche geht.

Schönen Gruß,
Levay

Also, um das noch mal abschließend zu sagen:

  • materiell-rechtlich besteht der Anspruch unabhängig davon, ob der Schädiger vorab von der Reparatur erfährt oder nicht

  • ob sich der Schaden in der konkreten und geltend gemachten Höhe dann beweisen lässt, mag auf einem anderen Blatt stehen

Levay