Schwarzarbeit => Erwischt

Hallo,
ein Nachbar von mir stellte mir diese theoretische Frage zum Thema Schwarzarbeit, deshalb frage ich euch:

„Ein Mann arbeitet als Aushilfe in einem Geschäft ein Jahr lang schwarz, hat vor einem Monat dann doch mal eine Anmeldung ausgefüllt. Diese hat aber der Arbeitgeber noch nicht weitergeleitet. Dann wird der Laden hochgenommen.“

Welches Strafmass kann den Mann erwarten? Würde sich die ausgefüllte Anmeldung strafmildernd auswirken? Wäre der mann danach vorbestraft?

Grüße

Ralph

P.S. Wenn man manche theoretischen Fälle hört, ist man endlich einmal froh über die Abzüge bei seinem eigenen Lohnstreifen :wink:

Hallo,
ein Nachbar von mir stellte mir diese theoretische Frage zum
Thema Schwarzarbeit, deshalb frage ich euch:

„Ein Mann arbeitet als Aushilfe in einem Geschäft ein Jahr
lang schwarz, hat vor einem Monat dann doch mal eine Anmeldung
ausgefüllt. Diese hat aber der Arbeitgeber noch nicht
weitergeleitet. Dann wird der Laden hochgenommen.“

Welches Strafmass kann den Mann erwarten? Würde sich die
ausgefüllte Anmeldung strafmildernd auswirken?

Nein eher nicht, weil es ist ein Dauerdelikt ist/war.

Wäre der mann
danach vorbestraft?

Ja wenn man verurteilt wird.
Verfahren könnte auch eingestellt werden. Eine Beweisfrage??
oder Einstellung gegen Geldbuße.???
Jakob

Grüße

Ralph

P.S. Wenn man manche theoretischen Fälle hört, ist man endlich
einmal froh über die Abzüge bei seinem eigenen Lohnstreifen
:wink: