Hallo !
Angenommen jemand hat eine Lebensversicherung, hat aber als Begünstigten eine andere Person eingetragen (Kind). Ist eine solche Lebensversicherung pfändbar, wenn jemand vom Gericht einen Titel bekommen hat ?
gibts vielleicht irgendwelche Urteile zum nachlesen ?
Für Eure Mühe im vorraus schönen Dank.
Andi
KapitallebensVs sind Vermögen wie Sparguthaben auch.
Also Pfändbar. Schließlich werden die auch, im Erlebensfall, ausgezahlt an den Versicherten.
Urteile habe ich leider iM nicht zur Hand.
Jakob
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Hallo,
mal ne neugierige Frage: Was wäre, wenn als Bezugsberechtigter im Erlebensfall uach das Kind eingetragen wäre? Entsteht dadurch einen neue rechtslage?
Neugieriger Gruß
HariBoo
Es kommt darauf an, ob es sich um ein widerrufliche oder unwiderrufliche Bezugsberechtigung handelt. Bei einer Pfändung sollte auch der Anspruch bezüglich der Änderung der Bezugsberechtigung gepfändet werden. Eine widerrufliche könnte dann widerrufen werden. Besteht eine unwiderrufliche, geht eine Pfändung gegen der Versicherungsnehmer ins Leere.
Viele Grüße
Tanja
P.S. Bei Pfändung LV nicht die Hilfspfändung der Versicherungspolice vergessen.
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