Problem mit einem Anwalt

Hallo,

folgender hypothetischer Fall:

Ein Anwalt diktiert einen Brief, dieser soll der Gegenpartei zugesendet werden, was aber nicht passiert. Nach mehreren Anrufen passiert immer noch nichts. Nach 6 Wochen wird ein neuer Termin gemacht und es passiert immer noch nichts. Nach 8 Wochen wird der Anwalt (innerhalb der gleichen Kanzlei) gewechselt, ein Termin gemacht, Brief diktiert und erneut wird dieser nicht abgeschickt.
Wie würde man sich dann verhalten? Hat die Kanzlei Anspruch auf volle Gebühren (es sind ja schon vorher einige Briefe geschrieben worden)? Könnte evt. eine Entschädigung, entstanden durch die Verzögerung, geltend gemacht werden?

Hallo,

Könnte evt. eine Entschädigung,
entstanden durch die Verzögerung, geltend gemacht werden?

Leider weiß ich es nicht wirklich, aber ich glaube nicht. Das Rechtswesen ist meinem Eindruck nach hauptsächlich eine Verantstaltung von Juristen für Juristen.

Ich halte mich von Anwälten nach Möglichkeit fern, obwohl ich überzeugt bin, dass es auch sehr gute und engagierte gibt. Nur daran zu kommen ist wohl nicht jedem gegeben.

Viele Grüße Thea

entstanden durch die Verzögerung, geltend gemacht werden?

Leider weiß ich es nicht wirklich, aber ich glaube nicht.

Und das mit folgender Begründung:

Das
Rechtswesen ist meinem Eindruck nach hauptsächlich eine
Verantstaltung von Juristen für Juristen.

Völlig falsch.

Im Übrigen gelten für Anwälte natürlich keine andere Regeln als für andere Dienstleister auch, jedenfalls nicht insofern, als sie nicht haftbar sein können. Anwälte sind deswegen sogar verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Ob hier ein Anspruch besteht, kann ich nicht beurteilen.

Levay

Hallo

Das
Rechtswesen ist meinem Eindruck nach hauptsächlich eine
Verantstaltung von Juristen für Juristen.

Völlig falsch.

Kannst du das ein bisschen begründen?

Im Übrigen gelten für Anwälte natürlich keine andere Regeln
als für andere Dienstleister auch, jedenfalls nicht insofern,
als sie nicht haftbar sein können. Anwälte sind deswegen sogar
verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung abzuschließen.

Ich hatte mal einen Anwalt, der machte garnichts und kam völlig unvorbereitet zur Verhandlung, ein anderes Mal hat mich ein anderer Anwalt völlig falsch beraten (mich zu einer völlig aussichtslosen Klage überredet, das hatte mir sogar der Richter gesagt). Für beides musste ich ganz alleine voll haften. Die Rechtsanwälte, insbesonders der zweite, haben noch Geld dafür bekommen. Der erste RA allerdings sehr wenig, aber der hätte den Fall ja auch ablehnen können.

Als ich mich (beim 2. Fall) danach erkundigen wollte, ob das rechtens war, dass ich den RA bezahlen musste, bin ich irgendwann wieder bei einem Rechtsanwalt gelandet, der ungefähr 20 Sekunden lang die erste Seite von der (ziemlich dicken) Akte überflog, und dafür wollte er 30 DM haben. Der sagte mir dann irgendwas von der Brago, was ich vorher aber auch schon wusste. Meine Frage hatte er garnicht erst angehört.

Viele Grüße Thea

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Hallo!

Ich beteilige mich mal nicht an der allgemeinen Anwaltsschelte, sondern wende mich der Frage zu, okay?

Könnte evt. eine Entschädigung,
entstanden durch die Verzögerung, geltend gemacht werden?

Wenn denn ein Vermögensschaden entstanden ist, der nachweislich darauf beruht, dass der Brief nicht weggeschickt worden ist, dann kann man den geltend machen. Ich würde dazu aber einen Anwalt beauftragen, der in einer anderen Kanzlei sitzt. Ohne Anwalt würde ich’s nicht versuchen, da das Berufsrecht eine sehr spezielle Kiste ist.

Der Vergütungsanspruch entsteht unabhängig von der Anzahl der geschriebenen Briefe, denn man schließt mit einem Anwalt einen Dienstvertrag und keinen Werkvertrag, bezahlt also die Arbeit und nicht den Erfolg.

Hallo,

hmh. Gibt es eigentlich auch Anwaltsfälle ohne Probleme? Für mich jedenfalls nicht. Ich habe noch mit ALLEN meinen Anwälten Schwierigkeiten gehabt. Vergessene Termine, unzureichende Schriftsätze, vollmundige Versprechungen, Klagen ohne Aussicht auf Erfolg. Zum Teil habe ich die notweningen Informationen sogar gleich mit reingereicht und angeboten, die Briefe selber zu schreiben, nur um an den Briefkopf zu kommen… Und die Fristen zu wahren. Und das waren alles kein Einzelfälle, gleich 6 (sechs) RA´s haben mich nacheinander - natürlich immer mit Verdammung des und z.T. sogar Klage gegen den jeweils letzten - so richtig in die Sch… geritten.

WILLKOMMEN IM CLUB!

Ich traue keinem Anwalt mehr.
Mein Tipp: Beschwerde bei der RA-Kammer. Helfen wird Dir das nichts, aber der RA hat dann vielleicht ein wenig Stress.

Ansonsten: gehe doch mal zur Rechtsberatung direkt beim Gericht. Die sind oft ganz kompetent. Und Notare wissen auch meist mehr als Rechtsanwälte (und sind preislich günstiger und an ihre Auskunft tatsächlich gebunden).
Viele Klagen kannst Du auch ohne Anwalt einreichen. Zum Beispiel die Schadenersatzklage gegen Deinen letzten RA…

Ich weiß, viele RAs würden mich nun am liebsten steinigen. Aber so ist es nun mal.

Viele Grüße
Sophia

Hallo

Ohne Anwalt würde ich’s nicht versuchen, da das
Berufsrecht eine sehr spezielle Kiste ist.

Und wenn der jetzt auch die notwendigen Briefe nicht abschickt?

Der Vergütungsanspruch entsteht unabhängig von der Anzahl der
geschriebenen Briefe, denn man schließt mit einem Anwalt einen
Dienstvertrag und keinen Werkvertrag, bezahlt also die Arbeit
und nicht den Erfolg.

Heisst das, dass der Anwalt auch bei einem sehr geringen Streitwert einen sich später als umfangreich herausstellenden Fall eigentlich weiter ordentlich bearbeiten müsste, wenn er ihn einmal übernommen hat?

Viele Grüße Thea

Hallo!

Erfreulich, dass ein Verwaltungsangestellter so etwas schreibt! Die Situation ist eh nicht nur in Deutschland so. Wie oft hab ich schon Mitarbeitern von Verwaltungsbehörden erklärt, dass ich eigentlich nur will, dass sie sich an das Gesetz halten - eigentlich ganz banal, aber scheinbar doch nicht.

Gruß
Tom

Hallo!

Und wenn der jetzt auch die notwendigen Briefe nicht
abschickt?

…und wenn du einen Autounfall hast? Entschuldige mal, aber so etwas führt zu nichts. Wenn ein Anwalt einen Fehler gemacht hat, dann muss er dafür einstehen. Aber so zu tun, als ob alle Anwälte ständig Fehler machen ist wohl unsinn.

Gruß
Tom

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Probleme und Ängste ernst nehmen
Hallo!

Nachdem hier ja teilweise massive Kritik an Anwälten angeklungen ist, möchte ich einmal den Versuch starten, etwas Sachlichkeit in die Diskussion zu bringen.

Einerseits gibt es da die Erfahrungen der Anwälte, die in dem Spruch münden: Der größte Feind des Anwaltes ist der eigene Mandant. Jeder in diesem Bereich kann ein Lied davon singen. Da wird man von seinem eigenen Mandanten angelogen, da erzählt der eigene Mandant in der Verhandlung eine völlig andere Geschichte als bei der Vorbesprechung, da bekommt man keine Unterlagen (in der Praxis eines der größten Probleme) etc. Oder es gibt dann wieder die Mandanten, die nicht einsehen können, dass sie im Unrecht sind, dann, wie vorhergesagt den Prozess verlieren und dann den eigenen Anwalt verklagen, wieder verlieren und den nächsten Anwalt dann gleich wieder verklagen. Oder es gibt die Mandanten die einem, nachdem man ihnen mitgeteilt hat, dass eine Klage keinen Sinn hat,sagen: „Wenn Sie mir keine andere Auskunft geben, dann gehe ich zu einem anderen Anwalt, der sich auskennt.“ Irgendein (meist junger) Anwalt erbarmt sich dann, übernimmt den unsinnigen Fall und setzt sich ein was geht, um sich hinterher dann wiederum als schlechter Anwalt beschimpfen lassen zu können (und meist dann gleich noch sein eigenes Honorar einklagen zu müssen). Aus meiner zugegebenermaßen kurzen (aber selbst in den paar Jahren habe ich das alles mitgekriegt) Erfahrung sage ich daher: wenn jemand daherkommt mit einer Liste (ja es gibt wirklich Leute, die nehmen Listen mit!) von 15 Anwälten, die ihn alle angeblich so schlecht vertreten haben, dann heißt es besonders vorsichtig sein und nach Möglichkeit Finger weg. Meistens liegt es nämlich dann nicht an den Anwälten.

Andererseits gibt es die rechtssuchende Bevölkerung, die den Anwälten ja eigentlich hilflos ausgeliefert ist. Ausgeliefert deshalb, weil sich ja der Durchschnittsbürger nicht so gut mit dem Gesetz auskennen kann. Das ist nicht deswegen, weil das Recht nur für Juristen gemacht ist, sondern weil es halt nicht ganz so einfach ist - deshalb gibt es ja Juristen und eine so lange Ausbildung. Es ist ja auch jedem klar, dass nicht jeder ein Arzt ist, genauso ist das im Recht.

Damit der Rechtsunkundige zu seinem Recht kommt, gibt es Rechtsanwälte - das ist deren ureigenste Aufgabe. Die Menschen können von sich aus die Qualität der Arbeit eines Anwaltes klarerweise nicht beurteilen, daher sind sie und fühlen sich auch Anwälten ausgeliefert. Das ist wie bei Ärzten, man kann nur darauf vertrauen, dass die Diagnose stimmt. Selbst hat man ja keine Ahnung. Anwälte haben also eine enorme Verantwortung zu tragen und sie müssen auch dem Gefühl der Mandanten Rechnung tragen, dass sich dieser, da er sich nicht auskennt, sozusagen hilflos ausgeliefert fühlt und es auch ist.

Jetzt ist es erstens schon so, dass es natürlich auch in der anwaltlichen Tätigkeit Qualitätsunterschiede gibt. Der Großteil macht natürlich gute Arbeit, keine Frage, aber es gibt eben schon Anwälte, die diese Arbeit nicht gut machen - leider ist das so und es ist für einen Rechtsunkundigen schlimm, an so jemanden zu geraten. Man muss aber schon klar sagen, dass im Großen und Ganzen sehr gut gearbeitet wird und dass die „Qualitätskontrolle“ durch die strengen gesetzlichen Regelungen bei Anwälten viel höher sind, als bei anderen Dienstleistern.

Zweitens ist es oft der Umgang zwischen Anwälten und Mandanten, der Probleme macht. Manche Anwälte übersehen hier, dass sie nunmal Dienstleister sind und eine enorme Verantwortung besitzen. Das beginnt schon beim Erstkontakt mit dem Mandanten. Mir würde dazu noch einiges einfallen, aber das würde jetzt den Rahmen sprengen.

Mir ist es schon wichtig zu sagen, dass eine generelle Anwaltsschelte nicht angebracht ist und auch ordentlich gearbeitet wird. Andererseits muss man aber schon die oft berechtigten Sorgen und Probleme der rechtsunkundigen Mandanten ernst nehmen - und über diese wird leider schon manchmal von Anwälten einfach „drübergefahren“ und das darf nicht sein.

Gruß
Tom

Hallo

Vielen Dank für deinen Beitrag.

Das ist nicht deswegen, weil das
Recht nur für Juristen gemacht ist, sondern weil es halt nicht
ganz so einfach ist - deshalb gibt es ja Juristen und eine so
lange Ausbildung. Es ist ja auch jedem klar, dass nicht jeder
ein Arzt ist, genauso ist das im Recht.

Hier finde ich aber, dass das Beispiel nicht passt. Gesetze sind ja schließlich von Menschen gemacht, im Gegensatz zur Biologie des Menschen. Man könnte die Gesetze ja so machen, dass sie ein kleines bisschen einfacher zu verstehen sind.

Der Großteil macht natürlich gute Arbeit, keine Frage, aber es
gibt eben schon Anwälte, die diese Arbeit nicht gut machen -

Kann es sein, dass letztere gehäuft solche Fälle übernehmen, bei denen es um kleinere Geldbeträge (Bagatellbeträge) geht, also z. B. um kleinere Verkehrsdelikte, Mieterangelegenheiten, die letzten Spargroschen von der Omi, Sozialgerichtbarkeit usw.?

Viele Grüße Thea

Hallo!

Hier finde ich aber, dass das Beispiel nicht passt. Gesetze
sind ja schließlich von Menschen gemacht, im Gegensatz zur
Biologie des Menschen. Man könnte die Gesetze ja so
machen, dass sie ein kleines bisschen einfacher zu verstehen
sind.

Bis zu einem gewissen Grad ist das möglich, aber eben nur bis zu einem gewissen Grad. Die Kunst bei der Gesetzgebung liegt ja darin, generell abstrakte Normen zu schaffen und dies ist nunmal nicht so einfach. Das ist schon etwas anders als im Fernsehen oder in der Zeitung. Das Recht besteht ja auch nicht einfach aus ein paar Vorschriften, sondern ist ein ganzes, hochkomplexes und im Großen und Ganzen auch sehr bewährtes System. Ich mache die Erfahrung, dass viele Dinge, die zunächst für den juristischen Laien völlig unverständlich erscheinen, verständlich werden, wenn man dies im Zusammenhang erklärt.

Der Großteil macht natürlich gute Arbeit, keine Frage, aber es
gibt eben schon Anwälte, die diese Arbeit nicht gut machen -

Kann es sein, dass letztere gehäuft solche Fälle übernehmen,
bei denen es um kleinere Geldbeträge (Bagatellbeträge) geht,
also z. B. um kleinere Verkehrsdelikte, Mieterangelegenheiten,
die letzten Spargroschen von der Omi, Sozialgerichtbarkeit
usw.?

Nein, damit hat das nicht unbedingt etwas zu tun. Das Problem welches halt immer besteht ist das, wie findet man einen guten Anwalt, ohne selbst Jurist zu sein oder jemanden zu kennen, der einem einen guten Anwalt empfiehlt.

Gruß
Tom

Hallo Tom

Das Recht besteht ja auch nicht
einfach aus ein paar Vorschriften, sondern ist ein ganzes,
hochkomplexes und im Großen und Ganzen auch sehr bewährtes
System. Ich mache die Erfahrung, dass viele Dinge, die
zunächst für den juristischen Laien völlig unverständlich
erscheinen, verständlich werden, wenn man dies im Zusammenhang
erklärt.

Mit dem Recht selber hatte ich eigentich genau genommen auch weniger Probleme. Das größte Problem und für den Laien zum Teil wirklich rätselhaft sind die Prozessordnungen.

Da gibt es Prozesse, wo man einen Anwalt haben muss, weil normale Leute die Prozessordnung nicht durchschauen können. Und wo die Richter die Mandanten selbst nicht mal anhören müssen, weil die eh keine Ahnung von den hehren Dingen haben, die da ablaufen. Das müsste sich aber doch mal ändern lassen, oder nicht?

… aber es gibt eben schon Anwälte, die diese Arbeit nicht gut
machen -

Kann es sein, dass letztere gehäuft solche Fälle übernehmen,
bei denen es um kleinere Geldbeträge (Bagatellbeträge) geht, …

Nein, damit hat das nicht unbedingt etwas zu tun.

Dann kannst du mir vielleicht folgenden Fall erklären?

Einmal hat mich ein Anwalt, den ich eigentich nur etwas fragen wollte, zu einem (aussichtslosen) Prozess (vor dem Sozialgericht, es ging um ALG und Erziehungzeiten) überredet. Er garantierte mir (mündlich), dass ich ihm dafür 200 DM bezahlen müsse, und dass auch keine weiteren Kosten auf mich zukämen. Einen Tag vor der Verhandlung teilte er mir mit, dass ich noch ca. 800 DM Anwaltskosten bezahlen müsste. Da ich das nicht tat, legte er kurzfristig das Mandat nieder.

Da er weiterhin auf der Zahlung der 800 DM bestand, und diese ihm laut Brago auch zustanden und ich nichts beweisen konnte, ging ich zu einem anderen Anwalt.

Der machte mir einen sehr guten Eindruck, er sagte mir aber, dass er Fälle mit so einem geringen Streitwert nicht übernehmen würde, er habe ja einen Ruf zu verlieren. Es gebe Anwälte, die sowas machen (mit so einem deutlich abwertenden Ton).

Damit war und ist für mich völlig klar, dass es unter den etablierten Anwälten - zumindest bei uns in der Gegend - eine ausgemachte Sache ist, Fälle mit einem geringen Streitwert nicht zu übernehmen, und wer das macht, als Niete angesehen wird.

Viele Grüße Thea

PS: Hoffentlich liest du das hier noch! Wenn hier keine Antwort kommt, schreibe ich dich per Mail an, falls du nichts dagegen hast, weil mich die Antwort wirklich interessieren würde.

Hallo!

Da gibt es Prozesse, wo man einen Anwalt haben muss,
weil normale Leute die Prozessordnung nicht durchschauen
können. Und wo die Richter die Mandanten selbst nicht mal
anhören müssen, weil die eh keine Ahnung von den hehren Dingen
haben, die da ablaufen. Das müsste sich aber doch mal ändern
lassen, oder nicht?

Nein, der Anwaltszwang dient vorwiegend zum Schutz des Mandanten bzw. der Prozesspartei, er dient natürlich auch der Beschleunigung des Verfahrens (zB damit Anträge korrekt gestellt werden).

Wenn man mal Verfahren sieht, in denen Parteien unvertreten sind (und solche gibt es ja), dann weiß man, weshalb es Anwaltspflicht gibt. Da wird völlig sinnlos herumprozessiert, es werden sinnlose und falsche Anträge gestellt (trotz obligatorischer richterlicher Anleitung) und außerdem fehlt den Parteien meistens der notwendige sachliche Abstand, die Prozesse werden zu emotional und so fehlt es oft am Hausverstand, da sich ja, wie immer im Prozess, beide Parteien selbstverständlich im Recht fühlen.

Einmal so ein paar Praxisbeispiele, die ich als Rechtspraktikant bei Gericht erlebt habe:
Ein Leasingnehmer wollte keine Leasingraten zahlen, weil sein Sohn mit dem Auto gefahren ist. Ein anderer wollte unbedingt in Salzburg prozessieren, obwohl das Gericht nicht zuständig war, er wollte das sogar vom Rechtsmittelgericht bestätigt haben und erhob ein Rechtsmittel. Wieder ein anderer bombardierte das Gericht mit 20-seitigen schriftlichen Anträgen mit Schrift im 6pt Format, in denen er sich ständig über die Parteilichkeit des Gerichtes beschwerte (obwohl noch keine einzige Verhandlung stattgefunden hatte). In den Bereichen, in denen es keine Anwaltspflicht gibt, hat man das Gefühl, man hat es mit einem übeproportionalen Anteil an Halbwahnsinnigen zu tun.

Dann können natürlich auch sonst Fehler passieren, die der Laie einfach nicht sieht, auch wenn er ganz normal ist. Ein ganz banaler Fehler, der immer wieder passiert, ist folgendes: A hat eine Geldforderung gegen B auf Grund eines mündlichen Vertrages (beide waren mal Freunde), die Fälligkeit ist im Vertrag nicht vereinbart, es wurde nicht gemahnt. B zahlt nicht. A klagt B auf Zahlung und B wendet die mangelnde Fälligkeit ein -> das ABGB sagt, soferne die Fälligkeit nicht vereinbart ist, ist durch Mahnung fällig zu stellen.

Oder in Ehescheidungsprozessen passiert es gerade bei der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens immer wieder, dass bei anwaltlich nicht vertretenen Parteien schwere Fehler passieren.

Wie soll man den überhaupt die Prozessaussichten beurteilen, wenn man selbst nicht Jurist ist? Es ist ja nicht nur alles Arbeit für die Gerichte, sondern es geht auch um eine ganze Menge Kosten. In der Praxis ist es ja nicht so, dass die Anwälte die Leute zum Prozessieren drängen - das geht ja auch gar nicht, da Anwälte nicht einfach so von sich aus an ihre künftigen Mandanten herantreten können und diese quasi „anwerben“. Wenn jemand von sich aus zum Anwalt geht, dann ist es ihm eh schon ernst und der Fall, dass man als Anwalt empfielt zu klagen und der Mandant will dies dann nicht, obwohl er selbst gekommen ist, kommt sehr selten vor. Viel öfter kommt es vor, dass man einem Mandanten klar machen muss, dass ein Prozess sinnlos ist, weil wer sieht denn schon gerne ein, dass er nicht recht hat?

Aufgabe des Anwaltes ist es umfassend über die Prozesschancen aufzuklären, dass der Mandant selbst entscheiden kann, ob er das Risiko eingehen möchte.

Jetzt kannst du natürlich sagen, dass auch Anwälte Fehler machen, was richtig ist. Nur nehme ich dann als (meist ehemaliger) Mandant den Anwalt in die Haftung, wenn ich dadurch einen Nachteil habe.

… aber es gibt eben schon Anwälte, die diese Arbeit nicht gut
machen -

Kann es sein, dass letztere gehäuft solche Fälle übernehmen,
bei denen es um kleinere Geldbeträge (Bagatellbeträge) geht, …

Nein, damit hat das nicht unbedingt etwas zu tun.

Dann kannst du mir vielleicht folgenden Fall erklären?

Einmal hat mich ein Anwalt, den ich eigentich nur etwas fragen
wollte, zu einem (aussichtslosen) Prozess (vor dem
Sozialgericht, es ging um ALG und Erziehungzeiten) überredet.
Er garantierte mir (mündlich), dass ich ihm dafür 200 DM
bezahlen müsse, und dass auch keine weiteren Kosten auf mich
zukämen. Einen Tag vor der Verhandlung teilte er mir mit, dass
ich noch ca. 800 DM Anwaltskosten bezahlen müsste. Da ich das
nicht tat, legte er kurzfristig das Mandat nieder.

Da er weiterhin auf der Zahlung der 800 DM bestand, und diese
ihm laut Brago auch zustanden und ich nichts beweisen konnte,
ging ich zu einem anderen Anwalt.

Der machte mir einen sehr guten Eindruck, er sagte mir aber,
dass er Fälle mit so einem geringen Streitwert nicht
übernehmen würde, er habe ja einen Ruf zu verlieren. Es
gebe Anwälte, die sowas machen (mit so einem deutlich
abwertenden Ton).

Da ich deinen Einzelfall nicht kenne, kann ich mich nicht äußern.

Damit war und ist für mich völlig klar, dass es unter den
etablierten Anwälten - zumindest bei uns in der Gegend - eine
ausgemachte Sache ist, Fälle mit einem geringen Streitwert
nicht zu übernehmen, und wer das macht, als Niete
angesehen wird.

Nein, dass ist so nicht. Was vielmehr der Fall ist, ist dass geringe Streitwerte für den Anwalt oft einfach ein Verlustgeschäft sind und er seine eigenen Kosten mit den tarifmäßigen Gebühren nicht decken kann.

Wenn ein Anwalt sagt, dass er den guten Ruf nicht verlieren möchte, dann liegt das meistens am Streitgegenstand und nicht am Streitwert.

Gruß
Tom

Hallo

Wenn ein Anwalt sagt, dass er den guten Ruf nicht verlieren
möchte, dann liegt das meistens am Streitgegenstand und nicht
am Streitwert.

Er hat es mir aber genau so gesagt. Erst hat er mir vorgerechnet, was er in der Stunde kriegen würde, wenn er so und so viele Briefe schreiben würde, und dann sagte er mir, dass er solche Fälle nicht übernehmen würde, er habe ja einen Ruf zu verlieren.

Wenn er das anders gemeint haben sollte, hat er sich sehr missverständich ausgedrückt. Es war aber ein Mensch, der sich sehr gut ausdrücken konnte, und sich zwar gemessen und höflich, aber trotzdem deutlich äußerte.

Na ja, fragen werde ich ihn wahrscheinlich nicht danach, und anders kann ich es ja wohl nicht rausfinden.

So wie ich den Fall geschildert hatte – gibt es denn da was Ehrenrühriges für einen Anwalt dran, wenn dieser diesen Fall übernommen hätte?

Viele Grüße Thea