Hallo!
Da gibt es Prozesse, wo man einen Anwalt haben muss,
weil normale Leute die Prozessordnung nicht durchschauen
können. Und wo die Richter die Mandanten selbst nicht mal
anhören müssen, weil die eh keine Ahnung von den hehren Dingen
haben, die da ablaufen. Das müsste sich aber doch mal ändern
lassen, oder nicht?
Nein, der Anwaltszwang dient vorwiegend zum Schutz des Mandanten bzw. der Prozesspartei, er dient natürlich auch der Beschleunigung des Verfahrens (zB damit Anträge korrekt gestellt werden).
Wenn man mal Verfahren sieht, in denen Parteien unvertreten sind (und solche gibt es ja), dann weiß man, weshalb es Anwaltspflicht gibt. Da wird völlig sinnlos herumprozessiert, es werden sinnlose und falsche Anträge gestellt (trotz obligatorischer richterlicher Anleitung) und außerdem fehlt den Parteien meistens der notwendige sachliche Abstand, die Prozesse werden zu emotional und so fehlt es oft am Hausverstand, da sich ja, wie immer im Prozess, beide Parteien selbstverständlich im Recht fühlen.
Einmal so ein paar Praxisbeispiele, die ich als Rechtspraktikant bei Gericht erlebt habe:
Ein Leasingnehmer wollte keine Leasingraten zahlen, weil sein Sohn mit dem Auto gefahren ist. Ein anderer wollte unbedingt in Salzburg prozessieren, obwohl das Gericht nicht zuständig war, er wollte das sogar vom Rechtsmittelgericht bestätigt haben und erhob ein Rechtsmittel. Wieder ein anderer bombardierte das Gericht mit 20-seitigen schriftlichen Anträgen mit Schrift im 6pt Format, in denen er sich ständig über die Parteilichkeit des Gerichtes beschwerte (obwohl noch keine einzige Verhandlung stattgefunden hatte). In den Bereichen, in denen es keine Anwaltspflicht gibt, hat man das Gefühl, man hat es mit einem übeproportionalen Anteil an Halbwahnsinnigen zu tun.
Dann können natürlich auch sonst Fehler passieren, die der Laie einfach nicht sieht, auch wenn er ganz normal ist. Ein ganz banaler Fehler, der immer wieder passiert, ist folgendes: A hat eine Geldforderung gegen B auf Grund eines mündlichen Vertrages (beide waren mal Freunde), die Fälligkeit ist im Vertrag nicht vereinbart, es wurde nicht gemahnt. B zahlt nicht. A klagt B auf Zahlung und B wendet die mangelnde Fälligkeit ein -> das ABGB sagt, soferne die Fälligkeit nicht vereinbart ist, ist durch Mahnung fällig zu stellen.
Oder in Ehescheidungsprozessen passiert es gerade bei der Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens immer wieder, dass bei anwaltlich nicht vertretenen Parteien schwere Fehler passieren.
Wie soll man den überhaupt die Prozessaussichten beurteilen, wenn man selbst nicht Jurist ist? Es ist ja nicht nur alles Arbeit für die Gerichte, sondern es geht auch um eine ganze Menge Kosten. In der Praxis ist es ja nicht so, dass die Anwälte die Leute zum Prozessieren drängen - das geht ja auch gar nicht, da Anwälte nicht einfach so von sich aus an ihre künftigen Mandanten herantreten können und diese quasi „anwerben“. Wenn jemand von sich aus zum Anwalt geht, dann ist es ihm eh schon ernst und der Fall, dass man als Anwalt empfielt zu klagen und der Mandant will dies dann nicht, obwohl er selbst gekommen ist, kommt sehr selten vor. Viel öfter kommt es vor, dass man einem Mandanten klar machen muss, dass ein Prozess sinnlos ist, weil wer sieht denn schon gerne ein, dass er nicht recht hat?
Aufgabe des Anwaltes ist es umfassend über die Prozesschancen aufzuklären, dass der Mandant selbst entscheiden kann, ob er das Risiko eingehen möchte.
Jetzt kannst du natürlich sagen, dass auch Anwälte Fehler machen, was richtig ist. Nur nehme ich dann als (meist ehemaliger) Mandant den Anwalt in die Haftung, wenn ich dadurch einen Nachteil habe.
… aber es gibt eben schon Anwälte, die diese Arbeit nicht gut
machen -
Kann es sein, dass letztere gehäuft solche Fälle übernehmen,
bei denen es um kleinere Geldbeträge (Bagatellbeträge) geht, …
Nein, damit hat das nicht unbedingt etwas zu tun.
Dann kannst du mir vielleicht folgenden Fall erklären?
Einmal hat mich ein Anwalt, den ich eigentich nur etwas fragen
wollte, zu einem (aussichtslosen) Prozess (vor dem
Sozialgericht, es ging um ALG und Erziehungzeiten) überredet.
Er garantierte mir (mündlich), dass ich ihm dafür 200 DM
bezahlen müsse, und dass auch keine weiteren Kosten auf mich
zukämen. Einen Tag vor der Verhandlung teilte er mir mit, dass
ich noch ca. 800 DM Anwaltskosten bezahlen müsste. Da ich das
nicht tat, legte er kurzfristig das Mandat nieder.
Da er weiterhin auf der Zahlung der 800 DM bestand, und diese
ihm laut Brago auch zustanden und ich nichts beweisen konnte,
ging ich zu einem anderen Anwalt.
Der machte mir einen sehr guten Eindruck, er sagte mir aber,
dass er Fälle mit so einem geringen Streitwert nicht
übernehmen würde, er habe ja einen Ruf zu verlieren. Es
gebe Anwälte, die sowas machen (mit so einem deutlich
abwertenden Ton).
Da ich deinen Einzelfall nicht kenne, kann ich mich nicht äußern.
Damit war und ist für mich völlig klar, dass es unter den
etablierten Anwälten - zumindest bei uns in der Gegend - eine
ausgemachte Sache ist, Fälle mit einem geringen Streitwert
nicht zu übernehmen, und wer das macht, als Niete
angesehen wird.
Nein, dass ist so nicht. Was vielmehr der Fall ist, ist dass geringe Streitwerte für den Anwalt oft einfach ein Verlustgeschäft sind und er seine eigenen Kosten mit den tarifmäßigen Gebühren nicht decken kann.
Wenn ein Anwalt sagt, dass er den guten Ruf nicht verlieren möchte, dann liegt das meistens am Streitgegenstand und nicht am Streitwert.
Gruß
Tom