Vereinsrecht

Hi zusammen!

Mal angenommen, in einem gemeinnützigen e.V. gibt es einen
Vereinsvorstand, bei dem jedes Vorstandsmitglied gerichtlich und
außergerichtlich allein vertretungsberechtigt ist.
Dürfte ein Vorstandsmitglied ohne Rücksprache mit dem übrigen Vorstand Aktionen unter dem Namen des Vereins durchführen? DENN: Im schlimmsten Fall der Vereinsinsolvenz haftet jedes Vorstandsmitglied mit seinem Vermögen, also müsste doch jeder dieser „Risikoträger“ gefragt werden, bevor jemand aus dem Vorstand etwas anleiert. Außerdem wäre jeder einzelne laut Vereinssatzung zwar allein VERTRETUNGSberechtigt, aber doch dadurch nicht auch zwangsläufig allein ENTSCHEIDUNGSberechtigt, oder?
Also dürfte er Alleingänge unternehmen oder nicht?

Angenommen, man hat vor, ein amtierendes Vorstandsmitglied aus dem Verein auszuschließen (auch angenommen, daß die Vereinssatzung den Vorstand zum Ausschluss von Mitgliedern berechtigt). Hat der Betroffene bei dieser Entscheidung ein Stimmrecht? Bei einer Entlastung darf der Betrefffende meines Wissens nach ja auch nicht mitstimmmen.

Vielleicht könnt Ihr mir ja weiterhelfen, ich würde mich freuen.

Mal angenommen, in einem gemeinnützigen e.V. gibt es einen
Vereinsvorstand, bei dem jedes Vorstandsmitglied gerichtlich
und
außergerichtlich allein vertretungsberechtigt ist.
Dürfte ein Vorstandsmitglied ohne Rücksprache mit dem übrigen
Vorstand Aktionen unter dem Namen des Vereins durchführen?
DENN: Im schlimmsten Fall der Vereinsinsolvenz haftet jedes
Vorstandsmitglied mit seinem Vermögen, also müsste doch jeder
dieser „Risikoträger“ gefragt werden, bevor jemand aus dem
Vorstand etwas anleiert. Außerdem wäre jeder einzelne laut
Vereinssatzung zwar allein VERTRETUNGSberechtigt, aber doch
dadurch nicht auch zwangsläufig allein
ENTSCHEIDUNGSberechtigt, oder?
Also dürfte er Alleingänge unternehmen oder nicht?

Angenommen, man hat vor, ein amtierendes Vorstandsmitglied aus
dem Verein auszuschließen (auch angenommen, daß die
Vereinssatzung den Vorstand zum Ausschluss von Mitgliedern
berechtigt). Hat der Betroffene bei dieser Entscheidung ein
Stimmrecht? Bei einer Entlastung darf der Betrefffende meines
Wissens nach ja auch nicht mitstimmmen.

Hallo Thorsten,
die Mitgliederversammlung hat über die Satzung die entsprechende Befugnis erteilt. Bei kleinen Vereinen und entsprechenden Vertrauensverhältnis kann das auch zweckmäßig sein. Mir würde so eine Konstellation überhaupt nicht gefallen. Ich bin in zwei Vereinen im Vorstand. Die Satzungen bestimmen, dass zwei Vorstandsmitglieder den Verein vertreten. Für das Innenverhältnis Vorstand und Geschäftsführer hat sich der Vorstand eine Geschäftsordnung gegeben. Diese sollte möglichst in „Friedenszeiten“ erstellt werden.
Jedes Vereinsmitglied hat Stimmrecht, soweit die Satzung dies nicht einschränkt.
Kann in diesem fiktiven Fall wirklich der Vorstand ein Vereinsmitglied aus dem Verein ausschließen, oder ist nicht doch die Mitgliederversammlung dafür zuständig?
Mit freundlichen Grüßen

Ulf

PS: Falls mich jemand korrigieren oder ergänzen kann, bin ich für jeden Hinweis dankbar.

Hallo Thorsten,
die Mitgliederversammlung hat über die Satzung die
entsprechende Befugnis erteilt. Bei kleinen Vereinen und
entsprechenden Vertrauensverhältnis kann das auch zweckmäßig
sein. Mir würde so eine Konstellation überhaupt nicht
gefallen. Ich bin in zwei Vereinen im Vorstand. Die Satzungen
bestimmen, dass zwei Vorstandsmitglieder den Verein vertreten.
Für das Innenverhältnis Vorstand und Geschäftsführer hat sich
der Vorstand eine Geschäftsordnung gegeben. Diese sollte
möglichst in „Friedenszeiten“ erstellt werden.
Jedes Vereinsmitglied hat Stimmrecht, soweit die Satzung dies
nicht einschränkt.
Kann in diesem fiktiven Fall wirklich der Vorstand ein
Vereinsmitglied aus dem Verein ausschließen, oder ist nicht
doch die Mitgliederversammlung dafür zuständig?
Mit freundlichen Grüßen

Ulf

In diesem rein fiktiven Beispiel wäre davon auszugehen, daß der VORSTAND ein Mitglied ausschließen könnte. Die Mitgliederversammlung würde dann ggfs. über einen etwaigen Widerspruch seitens des Ausgeschlossenen abstimmen.
Aber darf der Auszuschließende dann bei der Abstimmung über ihn selbst mitstimmen (siehe Frage in meinem Haupt-Artikel)?

Thorsten

Aber darf der Auszuschließende dann bei der Abstimmung über
ihn selbst mitstimmen (siehe Frage in meinem Haupt-Artikel)?

Hallo Thorsten,
ich zitiere mich:

Jedes Vereinsmitglied hat Stimmrecht, soweit die Satzung dies
nicht einschränkt.

für den fiktiven Fall hast Du bestimmt auch noch eine fiktive Satzung, über die ich mal schauen könnte. Meine E-Mail-Adresse hast Du. Allerdings muss ich anmerken, dass hier eventuell ein Anwalt eingeschaltet werden sollte. Wenn ein Vorstandsmitglied aus dem Verein getrieben werden soll, wird bestimmt viel schmutzige Wäsche gewaschen. Eine gewisse objektive „Kälte“ (Neudeutsch cool) wäre sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf

Hallo Thorsten,
ich zitiere mich:

Jedes Vereinsmitglied hat Stimmrecht, soweit die Satzung dies
nicht einschränkt.

für den fiktiven Fall hast Du bestimmt auch noch eine fiktive
Satzung, über die ich mal schauen könnte. Meine E-Mail-Adresse
hast Du. Allerdings muss ich anmerken, dass hier eventuell ein
Anwalt eingeschaltet werden sollte. Wenn ein Vorstandsmitglied
aus dem Verein getrieben werden soll, wird bestimmt viel
schmutzige Wäsche gewaschen. Eine gewisse objektive „Kälte“
(Neudeutsch cool) wäre sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Ulf

Hi Ulf, dankedanke für Deine Antworten.
Bis dahin ist erstmal alles klar. Bloß das mit der Coolness wird in der vorliegenden Fiktion praktisch unmöglich.
Bliebe halt noch die erste Frage, ob ein einzelner aus dem Vorstand ohne Absprachen alles „einfach so“ tun darf…

Bliebe halt noch die erste Frage, ob ein einzelner aus dem
Vorstand ohne Absprachen alles „einfach so“ tun darf…

Hallo Thorsten,
ich zitiere Dich:

Mal angenommen, in einem gemeinnützigen e.V. gibt es einen
Vereinsvorstand, bei dem jedes Vorstandsmitglied gerichtlich und
außergerichtlich allein vertretungsberechtigt ist.

Mit freundlichen Grüßen
Ulf

Hallo Thorsten,
ich zitiere Dich:

Mal angenommen, in einem gemeinnützigen e.V. gibt es einen
Vereinsvorstand, bei dem jedes Vorstandsmitglied gerichtlich und
außergerichtlich allein vertretungsberechtigt ist.

Mit freundlichen Grüßen
Ulf

Und wie ist es, wenn man eine solche Person mehrfach innerhalb des Vorstandes darauf hingewiesen hat, dass Vorhaben nur nach Absprache durchzuführen sind, diese Person im Vorstand mit ihren Vorhaben im Vorstand auf Ablehnung stößt und trotzdem ohne Absprachen weitermacht? Ist es dann nicht eher eine Zuwiderhandlung gegen den Vereinswillen?

Und wie ist es, wenn man eine solche Person mehrfach innerhalb
des Vorstandes darauf hingewiesen hat, dass Vorhaben nur nach
Absprache durchzuführen sind, diese Person im Vorstand mit
ihren Vorhaben im Vorstand auf Ablehnung stößt und trotzdem
ohne Absprachen weitermacht? Ist es dann nicht eher eine
Zuwiderhandlung gegen den Vereinswillen?

Wie wäre es wenn man die Satzung geändert hätte?
Der Vereinswille (die Satzung) besagt, dass er alleinvertetungsbereichtigt ist.

Hallo,

Und wie ist es, wenn man eine solche Person mehrfach innerhalb
des Vorstandes darauf hingewiesen hat, dass Vorhaben nur nach
Absprache durchzuführen sind, diese Person im Vorstand mit
ihren Vorhaben im Vorstand auf Ablehnung stößt und trotzdem
ohne Absprachen weitermacht? Ist es dann nicht eher eine
Zuwiderhandlung gegen den Vereinswillen?

Ich verstehe nicht ganz, warum man diese strittigen Fragen nicht auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung klären kann ? Es handelt sich doch hoffentlich um wichtige Fragen - oder?
Und wieso gibt sich der Vorstand keine Geschäftsordnung?
Die Alleinvertretung macht ja im Prinzip durchaus Sinn, weil dann im Falle des Ausfalls eines Vorstandsmitgliedes der Verein immer noch nach außen vertreten ist.
Die Alleinvertretungsbefugnis besagt aber eigentlich nur, daß der Verein Handlungen eines Vorstandsmitgliedes gegen sich gelten lassen muss.
Ich habe leider wegen Umzugsvorbereitungen meine Vereinsrechtsliteratur nicht zur Hand. Aber ich meine schon, dass ein Vorstandsmitglied auch an Mehrheitsentscheidungen im Vorstand gebunden ist.
Hol Dir mal in einer Bibliothek den „Sauter/Schweyer“ Vereinsrecht

Gruß
Peter

http://www.wegweiser-buergergesellschaft.de/praxishi…

"…Vereinsorgane (3/3)

Auch bei Einzelvertretungsbefugnis dürfen die Vorstandsmitglieder nicht nach eigenem Gutdünken Geschäfte für den Verein tätigen (die einander dann möglicherweise widersprechen), sondern sind zum einen an die Beschlüsse der Mitgliederversammlung gebunden. Zum anderen muss jeder Vertretungshandlung ein ordnungsgemäßer Vorstandsbeschluss zu Grunde liegen. Dieser ist mit einfacher Mehrheit der auf der Vorstandssitzung erschienen Mitglieder zufassen. Setzt sich ein einzelvertretungsberechtigter Vorstand über diese Regeln hinweg, verpflichtet er zwar den Verein wirksam gegenüber den Vertragspartnern. Denn außenstehende Dritte können lediglich das Vereinsregister einsehen und die Vertretungsbefugnis überprüfen, nicht aber die vereinsinternen Beschlüsse. Das eigenmächtig handelnde Vorstandsmitglied haftet jedoch dem Verein für die Erfüllung des Vertrages bzw. den entstandenen Schaden…"

Hi

Angenommen, man hat vor, ein amtierendes Vorstandsmitglied aus
dem Verein auszuschließen (auch angenommen, daß die
Vereinssatzung den Vorstand zum Ausschluss von Mitgliedern
berechtigt). Hat der Betroffene bei dieser Entscheidung ein
Stimmrecht? Bei einer Entlastung darf der Betrefffende meines
Wissens nach ja auch nicht mitstimmmen.

  1. bin ich mir ziemlich sicher, dass, selbst wenn die Satzung es dem Vorstand erlaubt, einzelne Mitglieder auszuschließen, ein gewähltes Vorstandsmitglied auch nur von dem Organ abgesetzt werden kann, das für die Wahl zuständig ist.
  2. Auch wenn die betreffende Person als Mitglied ausgeschlossen ist und meine Vermutung aus 1. nicht zutrifft, würde das nicht unbedingt den Verlust des Vorstansamtes bedeuten. Da müsste schon in der Satzung drinstehen, dass nur Mitglieder in den Vorstand gewählt werden können.
    Aus dem Gesetz ergibt sich das jedenfalls nicht.

Gruß
Peter