Bananenrepublik Deutschland, das Recht am Ende
Von: , Frage gestellt am Sa, 21. Mai 2005
Hier mehr Infos :
http://www.ssw-landesverband.de/www/forum/viewtopic....
Hier mehr Infos :
http://www.ssw-landesverband.de/www/forum/viewtopic....
Hier mehr Infos :
http://www.ssw-landesverband.de/www/forum/viewtopic....
Interessant! Schade dass man letztlich nicht viel erfährt, denn auch wenn ich Bossis Ansichten mit Vorsicht genießen würde, so gibt es da sicher Missstände.
Levay
Hallo Lambert
das ist schon ein alter Hut, benutz mal die Suchfunktion ;)
Lg
Mikesch
Hier mehr Infos :
http://www.ssw-landesverband.de/www/forum/viewtopic....
Hallo,
Bossi hat völlig recht. Wer der Willkür eines Richters ausgesetzt ist, hat wenig Chancen, sich rechtlich dagegen zu wehren. Selbst gröbste Verletzungen der Rechtsnormen, Rechtsbeugung oder gar Drohungen durch Richter finden kaum Ahndung.
Da ja hier jene, dei sich äussern, wohl diese Sendung gesehen haben, also auch den Richter des "Wormser Kinderschänderprozesses" gehört haben, sollten eigentlich erkannt worden sein, was geschehen kann, wenn ein anderer Richter tätig gewesen wäre. Da haben ungeschulte Mitarbeiterinnen von eienr Kinderschutzorganisation beinahe 30 Personen mit beinahe schon kriminellen Methoden zu Straftätern gemacht. Eine Staatsanwaltschaft übernimmt unbesehen den geistigen Tiefflug einer Möchte-Gern-Ermittlerin. Ein Richter übernimmt ohne Prüfung den Unsinn, auch wenn sich alle möglichen Vorgänge widersprechen, und erst ein 2. Richter merkt, dass da nicht nur ein Puzzle, sondern ganze Puzzles fehlen. Erst jetzt kommt heraus, dass hier jemand grob fahrlässig manipuliert hat, um der Justiz Täter zu liefern.
Man muss aber auch der Presse, den Nachbarn Vorwürfe in vielen Fälle machen. Ein Schwarzer reicht aus, um schuldig zu sein oder wenn es gar eien Frau wagt, sich mit einem Schwarzen einzulassen, muss sie den Volkszorm fürchten. Da reicht aus, wenn ein Mann, bei einer Frau noch wesentlich schlimmer, fremd geht. Das alleine wird zum Kultbeweis der Schuld. Hat gar jemand mehrfach falsch geparkt und ist aktenkundig, dann ist er ohnehin schuldig.
Viele Anwälte raten zudem den Mandanten um Eingeständnis zu einer Tat, auch wenn die Tat tatsächlich nicht verübt wurde, weil hinter den Kulissen ein Deal mit der Justiz erfolgt ist, die kein Urteil fällen kann, es aber mit aller Gewalt will, dazu aber dann Zeugen laden müsste, die man nicht haben will.
Im Übrigen werden solche Verbrechen der Freiheitsberaubung zwischen Anwälten, Richtern und Staatsanwälten aus den Justizministerien, solange sie nicht herauskommen, gedeckt.
Grüsse Günter
Hallo Günter,
woher weißt du das alles? Das sind doch keine Vermutungen, die du da aussprichst, das hast du selbst als Anwalt öfter erlebt, oder nicht?
Ich hatte mal einen Prozess wegen einer Kleinigkeit, da hat der Richter auch einfach meine Argumente vom Tisch gewischt, obwohl ich ihm vorher noch einen langen Brief geschrieben hatte, den er offensichtlich garnicht angeschaut hatte. Ich hatte sehr stark das Gefühl, dass ihn das Ganze eigentlich nicht interessierte, es musste aber irgendwie ein "schuldig" her.
Die Strafe war dann freundlicherweise sehr moderat, im Gegensatz zu den Gerichtskosten.
Dann sagte er mir, ich hätte eine Frist von einer Woche, um Einspruch (oder Widerspruch) einzulegen. Das war 2 Tag vor Weihnachten.
Als ich mich dann beim Gericht erkundigte, wo man sich ggf. über einen Richter beschweren könne, kriegte ich eine Tel.Nr. Dort saß aber nur ein Anrufbentworter an der Leitung. Dort habe ich raufgesprochen und habe meine Tel. Nr. gesagt. Ein Rückruf ist nie erfolgt.
Viele Grüße Thea
Hallo Günter,
woher weißt du das alles? Das sind doch keine Vermutungen, die
du da aussprichst, das hast du selbst als Anwalt öfter erlebt,
oder nicht?
Hi,
richtig. Das sind keine Vermutungen, dies sind Erkenntnisse aus einem Rechtsstreit mit der Justiz, der zur Versetzung in den Ruhestand eines Kriminalbeamten, eines Richters und eines Staatsanwaltes geführt hat.
Grüsse Günter
Hallo Günter,
richtig. Das sind keine Vermutungen, dies sind Erkenntnisse
aus einem Rechtsstreit mit der Justiz, der zur Versetzung in
den Ruhestand eines Kriminalbeamten, eines Richters und eines
Staatsanwaltes geführt hat.
Waren der Kriminalbeamte, der Richter und der Staatsanwalt deshalb in den Ruhestand versetzt worden, weil ihnen nicht korrektes Verhalten nachgewiesen wurde, oder weil sie anderen hochgestellten Personen aus dem Rechtswesen nicht korrektes Verhalten nachweisen wollten?
Viele Grüsse Thea
Das ist ein alter Hut. Jeder weiß, daß ein Richter oft ohne Bedenken Beweismittel vollkommen verdrehen kann. Da kommt dann eh keiner mehr dran.
Forderungen nach Videoaufnahmen von Zeugenaussagen zum Beispiel gibt es auch ewig. Dieser Staat wehrt sich nicht nur wegen der Kosten mit Händen und Füßen dagegen.
Und die Öffentlichkeit interessiert sich nicht dafür, da sie durch die Presse vollkommen falsch informiert wird. Da wird immer nur über die ach so milden Strafen geschrien, ohne überhaupt Ahnung zu haben. Da passen Rufe zum Schutz der Angeklagten vor Rechtsbeugung nicht rein.
Schade ist, daß ausgerechnet er nun damit Geld macht.
P.S.: Bitte demnächst direkt verlinken!