Verkauf von Werbung am Telefon

Hi Schlaubi´s

Frage: In wieweit ist es Firmen oder Institutionen erlaubt,Kunden
(Firmen) telefonisch zu „belästigen“, um ihnen dann etwas zu verkaufen?
Ist diese Art des Verkaufes nicht gänzlich verboten?
Gibt es da Außnahmen?

Danke
Silvio

Hallo,

meines Wissens ist es in Deutschland verboten, Privatpersonen zu Werbezwecken anzurufen, wenn keine Geschäftsbeziehung zwischen Anrufer und Angerufenem besteht.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi Schlaubi´s

Hi Apo’s Trophy!

Ist diese Art des Verkaufes nicht gänzlich verboten?

Ist sie nicht. Generell unzulässig ist die Anrufwerbung ohne ausdrückliche Einwilligung nur gegenüber Verbrauchern. Bei Unternehmern kann unter Umständen eine mutmaßliche Einwilligung vorausgesetzt werden, zB wenn bereits geschäftliche Kontakte bestehen. Kunden müssen also ausdrücklich die Telefonwerbung untersagen.

Das ergibt sich aus § 7 Abs. 2 Nr. 2 UWG.

Hey Namensvetter…
wusste gar nicht, dass sowas hier möglich ist…
Nichts für ungut!

Liebe Grüße,
Typhoon

wusste gar nicht, dass sowas hier möglich ist…
Nichts für ungut!

Liebe Grüße,
Typhoon

ich war auch schon mal ziemlich erstaunt, dass es mehr als eine ute gibt…- auch in selber schreibweise (kleines u), wenn ich mich recht entsinne.

aber die mailadresse steht ja immer dabei.
gruß
ute

Widerspruch

Kunden müssen also
ausdrücklich die Telefonwerbung untersagen.

Hallo,

ich wage es mal hier zu widersprechen.
Die Kunden müssen dem dir genannten § nach ausdrücklich zustimmen.

Dies erklärt dann wohl auch die Formulargestaltung der meisten Unternehmen, die die hier ein Feld haben, dass man mit telefonischer Beratung einverstanden ist.

Zumindest wenn ich etwas verkaufen möchte was mit dem bisherigen Engagement beim Unternehmen, Bank, etc. nichts zu tun hat würde es sich um Cold Calling handeln was ja nicht erlaubt ist.

Den notwendigen Widerspruch könnte man nach UWG 2004 §7 Abs. 3 Satz 3 lediglich bei e-mail Werbung herziehen.

Gruß Ivo

Gruß Ivo

Guten Morgen!

ich wage es mal hier zu widersprechen.

Na Du traust Dich ja was :wink: Du bist natürlich jederzeit gerne eingeladen, meinen weitgehend inhaltslosen Mist mit Sinn zu erfüllen.

Die Kunden müssen dem dir genannten § nach ausdrücklich
zustimmen.

Ja, wenn sie Verbraucher sind.

Zumindest wenn ich etwas verkaufen möchte was mit dem
bisherigen Engagement beim Unternehmen, Bank, etc. nichts zu
tun hat würde es sich um Cold Calling handeln was ja nicht
erlaubt ist.

Damn right, und deswegen heißt es ja: „ohne deren zumindest mutmaßliche Einwilligung“. In der amtlichen Begründung (BT-Drs. 15/1487) wird dazu ausgeführt:

„Anders als beim Verbraucher kann die Interessenlage hier jedoch anders sein, wenn der Anruf im konkreten Interessenbereich des Angerufen liegt. Daher wird in Übereinstimmung mit der bisherigen Rechtsprechung die Telefonwerbung auch bei einem vermuteten Einverständnis als zulässig erachtet.“

Wenn ich also ein Gemüsegroßhändler bin und bekomme plötzlich einen Sonderposten Spargel rein, den ich zum Spottpreis verschleudern will, darf ich davon ausgehen, dass meine Kunden ein Interesse daran haben, das Zeug von mir angeboten zu bekommen. Bei Leuten, die (noch) keine Kunden sind, wird das schon schwieriger mit der Vermutung.

Den notwendigen Widerspruch könnte man nach UWG 2004 §7 Abs. 3
Satz 3 lediglich bei e-mail Werbung herziehen.

Hmnö, denn Absatz 3 stellt einen Ausnahmetatbestand dar, mit dessen Hilfe man die generell unzumutbare E-Mail-Werbung legitimieren kann.

Hi,

wie ist es, wenn man am Arbeitsplatz einen solchen Anruf erhält, wobei aber aus
dem Inhalt desselben hervorgeht, daß man als Privatmensch angesprochen wird?
Z. B. wenn mir jemand als abhängig Beschäftigtem, der mit den Finanzen der Firma
nichts zu tun hat, eine private Vermögensberatung anbietet?

Gruß vom T.