Hallo,
angenommen, man hat jemanden damit beauftrag, für sich eine Zeichnung/Grafik zu erstellen. Und man möchte sich vertraglich gegenüber dem „Entwickler“ absichern, dass er die Grafik nicht weitergibt/weiterverkauft, das man die alleinigen Nutzungsrechte bekommt, dass er sie auch wirklich selbst erstellt und was sonst noch so wichtig ist… Wie kann man das vetraglich regeln? Wie würde sowas aussehen? Gibt es irgendwo ein Muster? Wenn nein, wer könnte mir von euch weiterhelfen?
Ja, solche Vordrucke gibt es in den einschlägigen Formularsammlungen (z.B. Verpflichtung auf das Datengeheimnis nach § 5 BDSG) für den täglichen Geschäftsverkehr. Mit etwas googlen wird man fündig. Diese Musterverträge müssen/können dann auf den persönlichen Bedarf abgeändert werden.
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Gilt das auch, wenn man als Privatperson eine Privatperson beauftrage?
Wie nennt sich den solch ein Vordruck den ich suche? (Formulierung)
Verpflichtung auf das Datengeheimnis
nach § 5 BDSG bezieht sich ja nur auf personenbezogene Daten
Was ist wenn man außerdem eine Privatperson und kein Unternhemn ist?
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Es soll doch nur das Know-how eines Unternehmens oder einer Privatperson geschützt werden.
Know-how ist als Betriebsgeheimnis für Unternehmen oder Privatpersonen ein Vermögenswert und durch §§ 823, 826 BGB sowie §§ 1,17,18 UWG geschützt.
Hierzu gibt es in jeder Bibliothek einer Industrie- und Handelskammer genügend Vordrucke, die man seinen persönlichen Erfordernissen anpassen kann.
Im Internet kann man sich diese Vordrucke gegen eine Gebühr downloaden
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