Reifenmontagekosten - wer muß zahlen?

Händler A verkauft an Kunde K vier neue Autoreifen, die Händler A aber aus Zeitgründen nicht sofort montieren kann.
Daher sollen die Reifen bei Händler B montiert und ausgewuchtet werden. Dieser Händler B stellt während der Montage fest, daß die Reifen einen Produktionsfehler haben und stellt die Montage nach zwei Reifen ein. Es empfiehlt die Reklamation bei Händler A.
Wer muß bei berechtigter Reklamation die Kosten für Montage, Auswuchten und Demontage der zwei Reifen zahlen: Kunde K oder Händler A bzw. der Reifenhersteller?

Der Auftraggeber A zahlt die Montage der Reifen. beim B
A muss dem K die beiden Reifen montieren lassen die noch fehlen.
Im Rahmen der Nachbvesserung umsonst.
K schuldet dem A die Bezahlung der Reifen inclusive der Montage von 4 Stück.
Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]