Angenommen eine Person wird vom Gerichtsvollzieher zur sofortigen Abgabe eines EV´s gezwungen.
ist dies rechtens?
kann sie dem widersprechen?
muß sie vom GV über Ihre Rechte aufgeklärt werden?
Gruß Jörg
Angenommen eine Person wird vom Gerichtsvollzieher zur sofortigen Abgabe eines EV´s gezwungen.
ist dies rechtens?
kann sie dem widersprechen?
muß sie vom GV über Ihre Rechte aufgeklärt werden?
Gruß Jörg
Angenommen eine Person wird vom Gerichtsvollzieher zur
sofortigen Abgabe eines EV´s gezwungen.
ist dies rechtens?
Ja der Gläubiger hat das beantragt
kann sie dem widersprechen?
Nein
muß sie vom GV über Ihre Rechte aufgeklärt werden?
Ja der muss dann antworten das sonst Beugehaft die Folge sein kann, wenn man dies nicht tut.
Jakob
Gruß Jörg
Hallo Jörg,
Angenommen eine Person wird vom Gerichtsvollzieher zur
sofortigen Abgabe eines EV´s gezwungen.
ist dies rechtens?
Ja.
kann sie dem widersprechen?
Die Person kann die Abgabe verweigern. Allerdings kann dann auf Antrag des Gläubigers Haftbefehl zur Erzwingung der Abgabe erteilt werden.
muß sie vom GV über Ihre Rechte aufgeklärt werden?
Die Person wird vom GV darüber aufgeklärt werden, dass eine unrichtige EV strafrechtliche Konsequenzen haben kann. Abgeben muss er sie auf jeden Fall.
Einer EV geht mindestens ein rechtskräftiger Vollstreckungstitel voraus. Wenn der Schuldner nicht zahlt, beantragt der Gläubiger die Abgabe einer EV um zu sehen ob nicht doch was zu holen ist. Der Gläubiger hat das Recht dies zu fordern; und der Schuldner hat die Pflicht diese abzugeben.
Gruß
Dietmar
Nachtrag …
Es gibt noch die Möglichkeit dem Gerichtsvollzieher glaubhaft zu machen daß die Schuld in den nächsten 6 Monaten getilgt wird. In diesem Fall kann der GV den Termin verschieben. Aber wo nichts zu holen ist …
Hi Jörg,
Du kannst mit den GV’s meistens reden wegen nem Termin zur Abgabe.
Rechtens ist es auf jedenfall, da Du ja vorher genug Zeit hattest, deine Forderung zu begleichen.
Oftmals hast Du die Chance um die Abgabe herumzukommen, wenn Du mit dem Gläubiger oder GV eine Ratenzahlung zu einigen.
Kommst Du nicht bzw. hast kein Attest vom Arzt etc. lässt Dich der Gerichtsvollzieher mit dem Taxi-Unternehmen Polizei kostenpflichtig abholen zur Abgabe. Weigerst Du Dich kriegst Du ne kleine Zelle wo Du warten darfst bis Du zur Abgabe bereit bist.
Meine Erfahrung : gib sie ab wenn Du Schulden hast,die Gläubiger sehen dann in der Regel 3 Jahre kein Geld. Da kannst Du dann gemptlich sagen " Ratenzahlung oder 3 Jahre kein Geld da vor dem Staat „pleite“ ".
Viele GV’s machen Ratenzahlungen, manche mit Gebühren, da kommst Du drum herum.
Die Löschung des Eintrages in der Schufa wird durch das Amtsgericht durchgeführt,sobald Du nachweislich die Forderung beglichen hast.Die shcicken dann die Info an die Schufa, wo der Eintrag komplett gelöscht wird ( ohne Wartezeit ! )
Hier nochmal ein paar Detailierte Info’s dazu :
http://www.rechtslexikon-online.de/Eidesstattliche_V…
Viel Glück 
Georg
Ps.: Hatte auch mal Probs damit, wenn Du ein paar Tipps in Sachen Schulden brauchst melde Dich - hatte 3 EV’s und Schulden im 2stelligem Bereich und die in 6 Jahren mit Ratenzahlungen und Vergleichen abgezahlt…
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Ein Bekannter hatte Glück.
Er hat sie nicht abegeben aber Haftbefehl bekommen.
Da er ein richtger Dicckkopf ist aber auch ein felissger Mensch haben sie ihm erst mal garnichts gemacht. Nach ca 7 Monaten hat er dann den Recht hohen Betrag dem Gläubiger (Bank) Bar auf den Tisch gelegt und die Sache war gegessen.
Ich glaube bei vielen jungen Menschen die nicht alzuhohe Schulden im einstelligen Bereich bei der Bank haben und sich wegen der Ehre oder Dickkopf vor der EV drücken (Obwohl ja eigentlich ein Haftbefehl viel schlimmer ist) macht die Haft innerhalb vom 1 Jahr sehr wenig Sinn.
Die Bank weis der lebt noch lange uns wird noch sehr viel arbeiten. Die Bank wird irgendwie eh IMMER bedient 
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Vielleicht habe ich mich etwas unklar ausgedrückt.
Die Situation war folgende:
Der Gerichtsvollzieher hat nicht zum Termin geladen, sondern eine sofortige EV verlangt.
Meine Frage war: Kann man de sofortigen EV wiedersprechen. Nicht der EV allgemein
Gruß Jörg
Eine sofortige bei dem Besuch bei Dir daheim ?
Siehe mein Link, dort diese Passage :
Der Schuldner kann der sofortigen Abnahme widersprechen. Jedoch setzt dann der Gerichtsvollzieher einen Termin zur Abnahme fest. Zu diesem Termin muss der Schuldner erscheinen, sonst kann ein Haftbefehl gegen ihn ergehen.
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