Hallo,
ist es strafrechtlich verfolgbar wenn man per email beleidigt und mit schimpfwörtern von einer flüchtig bekannten person (internet-forum) konfrontiert wird?
Ich denke schon, bin aber nicht ganz sicher. Was würde ggf. dem „Täter“ für ein strafmaß drohen?
Gruß victim
Zunächst mal an den Provider das Postfaches wendeden (Bsp. Web.de) und drauf aufmerksam machen … die überwachen dann und erkennen ihm beim wiederholten mal die emailadresse ab, bzw sperren ihn
Des weiteren kann man rechtliche Schritte einleiten, wenn man Anschrift vorleigen hat…
Holla.
ist es strafrechtlich verfolgbar wenn man per email beleidigt
und mit schimpfwörtern von einer flüchtig bekannten person
(internet-forum) konfrontiert wird?
Ja, natürlich. Es ist irrelevant, ob Du schriftlich, per i- oder anderer Mehl beleidigt wirst. Eigene Erfahrung : Ein lieber Mitmensch - User dieses Forums - meinte mich vor einiger Zeit per privater Imehl mit freundlichen Anmerkungen wie „kinderfickender Hurensohn“ belegen zu müssen. Ich drack die Mehl, samt Header, aus und erstutt Anzeige (Polimannzeirevier). Etwa ein Vierteljahr danach schrub die Staatsanwaltschaft, dass der freundliche Zeitgenosse eine Geldbuße zahlen durfte. Und wohlgemerkt : Das war alles „von Amts wegen“, d.h. ich habe ihn nicht privat verklegen …
Gruß kw
Zunächst mal an den Provider das Postfaches wendeden (Bsp.
Web.de) und drauf aufmerksam machen … die überwachen dann und
erkennen ihm beim wiederholten mal die emailadresse ab, bzw
sperren ihn
Warum das ganze? Und auf welcher rechtlichen Grundlage sollte der provider da mitspielen???
Der Provider würde sich bei der Weitergabe von Daten sogar strafbar machen!
Des weiteren kann man rechtliche Schritte einleiten, wenn man
Anschrift vorleigen hat…
Falsch! Der erste rechtliche Schritt in diesem Fall ist der Gang zur Polizei, um Anzeige gegen Unbekannt zu erstatten! Der Rest kommt dann ganz von allein.
Gruß Andreas