Moin,
folgende Situation: Meine Freundin macht in einem Krankenhaus eine stationäre Therapie wegen einer psychosomatischen Erkrankung. Im Rahmen dieser Therapie bekommt Sie unter anderem schlaffördernde Medikamente die laut Auskunft der Ärzte keine, bzw. wenig Nebenwirkungen haben sollen. Bei den wöchentlichen, körperlichen Untersuchungen hat meine Freundin immer einen sehr niedrigen Blutdruck. Sie nimmt die Medikamente abends ein und findet das diese stark anschlagen, informiert die Schwester auf Station. Ein paar Stunde geht Sie schlafen und schläft auch ein. Nachts wacht sie auf und geht auf Toilette - dort angekommen wird Sie ohnmächtig, sürzt und erleidet einen dreifachen Kieferbruch und Absplitterungen an Zähnen.
Nun die Frage dazu: Wer muss die Kosten der Folgebehandlungen (Kiefer-OP, evtl. Kieferorthopädie etc.) übernehmen? Zunächst ja die Krankenkasse. Nach Sozialgesetzbuch VII ist meine Freundin aber durch den Aufenthalt im Krankenhaus bei der Berufsgenossenschaft versichert (was für Sie bessere Heilleistungen bedeuten würde). Jetzt habe ich aber gehört das die Versicherung über die BG nur zutrifft, wenn der Unfall im Zusammenhang mit der Behandlung passiert ist.
Das Krankenhaus hat den Fall zu spät der Berufsgenossenschaft gemeldet weshalb da noch nicht viel passiert ist. Die Krankenkasse hat meiner Freundin inzwischen einen Unfallmeldebogen geschickt.
Was ist zu tun? Erstmal abwarten was bei der Meldung des Krankenhauses rauskommt? Zum Anwalt gehen und selber aktiv werden? Wie findet man einen Anwalt der sich gut in Sozialgesetzgebung auskennt? Fragen über Fragen - für ein paar Antworten wäre ich dankbar,
beste Grüße und bleibt gesund!
Ivo