Umtauschrecht

Hallo,
folgende Situation:
Junge Großeltern wollen Gecshenk für erstes Enkel.
Da man nie weiß was die eltern brauchen, haben, oder eben nicht … fragt die Oma ob sie das Geschenk zurückbringen kann falls es nicht gefällt.
Verkäuferin sagt ja, sonst nix.
Geschenk ist (wie könnte es anders sein) nicht so gut bei den eltern angekommen und soll zurückgegeben werden.
Aber die Verkäuferin tauscht das Gecshenk nur gegen einen Gutschein.
Das hat sie vorher nicht gesagt.
Nun war es ein teures Geschenk und die Mutti findet nichts was Sie aus dem laden kaufen möchte (das meiste ist umstandkleidung und die braucht sie ja nun nicht mehr)

Die Frage nun:
Kann man verlangen das man das GELD zurück bekommt? Hätte die Verkäuferin darauf hinweisen müssen das es nur einen Gutchein gibt?

Oder hat die Oma, bzw. die Mama nun einfach Pech gehabt?

Viele Grüße
Veronika

Hallo Veronika!

Kann man verlangen das man :das GELD zurück bekommt?

Nein. Ein Recht auf Rückgabe gegen Geld beim Kauf einwandfreier Ware in einem Laden gibts nicht. Man kann die Rückgabe vorher vereinbaren, aber von alleine gibts kein Rückgaberecht.

Hätte die Verkäuferin darauf :hinweisen müssen das es nur :einen Gutchein gibt?

Es war von Umtausch die Rede. Selbst dazu ist ein Geschäft nicht verpflichtet, es sei denn, ein möglicher Umtausch wird dem Kunden beim Kauf versprochen. Das war hier der Fall und deshalb kann man die Ware tauschen oder gegen Gutschein zurückgeben, aber es gibt kein Geld zurück. Das Verhalten der Verkäuferin ist in Ordnung.

Gruß
Wolfgang

Die Frage nun:
Kann man verlangen das man das GELD zurück bekommt?

Nein, denn ein Umtausch recht gibt es nicht. Das ist immer Kulanz.

Hätte die
Verkäuferin darauf hinweisen müssen das es nur einen Gutchein
gibt?

Müssen? Na ja, es wäre schon nett von ihr gewesen. Aber ich glaube nicht, dass sie es gemüsst hätte. Und wenn doch, dann müsstet ihr sie jetzt verklagen. Ob sich das lohnt?

Gruß
Nelly

ja, da wird die omi wohl klagen müssen …

nee, scherz, natürlich lohnt sich das nicht.
ich dachte nur …
naja, es ist eben ärgerlich, aber muss die omi damit leben.
der kleine hat aber inzwischen sein geschenk - soll er doch nicht darunter leiden.

danke, Veronika

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Nein, denn ein Umtausch recht gibt es nicht. Das ist
immer Kulanz.

Nein, das ist hier kein Fall von Kulanz, sondern von Vereinbarung. Wenn die Verkäuferin sagt, der Artikel könne zurückgegeben werden, dann ist das Bestandteil des Kaufvertrages, der sodann abgeschlossen wird. Also besteht eine Rücknahmepflicht.

Jetzt kommt es auf den Wortlaut an. Wenn die Verkäuferin einfach nur eine Rücknahme zugesagt hat, dann ist bei verständiger Würdigung so zuverstehen, dass eine Rückabwicklung des Kaufvertrages im Ermessen des Kunden stehen soll. Also Geld zurück.

Von dieser materiell-rechtlichen Frage ist freilich die Frage der Beweisbarkeit zu unterscheiden.

Levay

Kann man verlangen das man :das GELD zurück bekommt?

Nein.

Doch.

Rückgabe vorher vereinbaren

Und genau das ist hier geschehen (genauer gesagt wurde natürlich die Möglichkeit der Rücknahme vereinbart).

Es war von Umtausch die Rede.

Nein, von Rückgabe (siehe Ausgangsposting)

Selbst dazu ist ein Geschäft
nicht verpflichtet, es sei denn, ein möglicher Umtausch wird
dem Kunden beim Kauf versprochen. Das war hier der Fall und
deshalb kann man die Ware tauschen oder gegen Gutschein
zurückgeben, aber es gibt kein Geld zurück. Das Verhalten der
Verkäuferin ist in Ordnung.

Nein, es ist abrede-, damit vertrags- und mithin auch rechtswidrig.

Levay

Hallo!

Kann man verlangen das man :das GELD zurück bekommt?

Nein.

Doch.

Mit solcher Aussage manifestiert man den verbreiteten Irrtum vom Rückgaberecht. Selbstverständlich können Käufer und Verkäufer alles Erdenkliche vereinbaren. Viele Normalverbraucher werfen aber Fernabsatz, Haustürgeschäfte, Kauf im Laden, Rückgabe, Rückabwicklung, Umtausch und vieles mehr durcheinander. Um solchen Fall scheint es sich zu handeln, denn immerhin ist schon in der Überschrift von Umtauschrecht die Rede. Ein Umtauschrecht beim Kauf im Laden gibt es nicht, es sei denn, es wurde vereinbart. Und dann sind Umtausch und Rückgabe mit Erstattung des Kaufpreises verschiedene Stiefel.

Gruß
Wolfgang

1 „Gefällt mir“

Komplizierter
Hallo!

Nach dem Sachverhalt ist aber folgendes gesagt worden:

Da man nie weiß was die eltern brauchen, haben, oder eben
nicht … fragt die Oma ob sie das Geschenk zurückbringen
kann falls nicht gefällt. Verkäuferin sagt ja, sonst nix.

Die Frage, die es hier zu klären gilt ist also nicht, ob Rücktrittsrechte vereinbart werden müssen oder nicht (dass das so ist, ist hier jedem klar denke ich), sondern ob diese Erklärung der Verkäuferin und die folgende Annahme dieser Erklärung durch den Käufer als eine Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes gesehen werden kann. Es geht also um die Vertragsinterpretation.

Gruß
Tom

1 „Gefällt mir“

Jupp! :wink:

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Mit solcher Aussage manifestiert man den verbreiteten Irrtum
vom Rückgaberecht.

Na ja, Wolfgang, du musst schon meinen ganzen Beitrag lesen, und da schreibe ich doch ganz ausdrücklich, dass es hier um eine vertragliche Abrede geht.

Selbstverständlich können Käufer und
Verkäufer alles Erdenkliche vereinbaren.

Und das ist hier sogar geschehen!

Viele
Normalverbraucher werfen aber Fernabsatz, Haustürgeschäfte,
Kauf im Laden, Rückgabe, Rückabwicklung, Umtausch und vieles
mehr durcheinander. Um solchen Fall scheint es sich zu
handeln, denn immerhin ist schon in der Überschrift von
Umtauschrecht die Rede.

Auch hier muss ich dich bitten, genauer zu lesen: Denn im Ausgangsposting steht auch ganz ausdrücklich, dass ein Rückgaberecht vereinbart wurde. Das kann man doch im Antwortposting nicht einfach ignorieren!?

Ein Umtauschrecht beim Kauf im Laden
gibt es nicht, es sei denn, es wurde vereinbart.

So ist es hier zumindest nach dem Sachverhalt geschehen. Selbst auf die schwierige Beweisbarkeit habe ich dann ja hingewiesen.

Levay

1 „Gefällt mir“

Es freut mich immer, wenn Tom dieselbe Meinung vertritt, dann habe ich immer das gute Gefühl, doch nicht ganz doof zu sein :wink:

Levay

PS. Warum aber du das Sternchen bekommst für etwas, was ich als Erster geschrieben habe… tsts… aber auch total egal, weil man sich von den Sternchen ja leider nix kaufen kann :frowning:

Hallo Levay,

Warum aber du das Sternchen bekommst für etwas, was ich
als Erster geschrieben habe… tsts… aber auch total egal,
weil man sich von den Sternchen ja leider nix kaufen kann :frowning:

Ich gebe zu, dass Du da recht hattest, andererseits hast Du Dich recht zurückhaltend ausgedrückt. Tom hat zuerst deutlich erklärt, dass die Verkäuferin es gesagt hat.
Habs aber nachgeholt :wink:
Gruß,
Dea

:wink:)
Hi,

vielen Dank, ich hoffe, es ist aber klar, dass ich mich nicht ernsthaft wegen der Sternchensache beschweren wollte.

Freu mich natürlich trotzdem über jeden Zuwachs im Sternchenlager.

Thanx,
Levay