Gibt es Abkommen zw. PL & D bei Verkehrsdelikten?

Hallo Bert,
ein derartiges Abkommen existiert bis dato nicht.

Dachsgruß

Hallo,
durch einen möglichen Verstoß in Polen, bin ich im „Verkehrsregister“ in Polen eingetragen.
Bei einer erneuten Einreise nach Polen oder einer Kontrolle direkt
in Polen, wird man sicherlich zur Kasse gebeten.
Und das wird erheblich teurer >>>eventuell wird der Führerschein beschlagnahmt. Ein mögliches Fahrverbot würde aber nur für Polen
gelten, ich könnte in Deutschland also „ohne Führerschein“ fahren.

Eine Übergabe des Vorganges nach Deutschland ist bei kleineren Verstößen nicht vorgesehen.
Jedoch könnte „Polen“ ein Rechtshilfeersuchen stellen, was bei einem
Unfall mit Personenschaden, Unfallflucht auch gemacht wird.

Viele Grüße
Christian