Hallo !
ich hätte mal gern gewusst, ob es noch andere Rechtsdatenbanken ausser juris gibt.
weil ich mich nicht unbedingt für ein jahr dort anmelden möchte.
übrigens ich suche urteile über leasingverträge (spez. maschinen).
ach ja, was „wiegt“ es eigentlich vor Gericht wenn man mit einem bereits voher gefällten Urteil vorm Richter antritt ?
für eure mühe im vorraus schönen Dank
mfg
Andi
A.Bergmann
hi,
www.beck-online.de ist auch ganz nett… zum urteil: es gibt keine bindung der rechtssprechung an frühere urteile. aber wenn man dem land/amtsrichter eine einschlägige OLGBGH rechtssprechung (aktuell und nicht olle kamelle) zeigt, wird das meist gutgehen. aber es gibt auch urteile des BGH wo der eine senat das so sieht, der andere senat aber anders (so auch unterschiedliche auffassungen von OLG zu OLG). hier ist umfassende recherche nötig, da meist beide senate (die OLG) gute argumente finden.
mfg vom
showbee