Elzer Berg .. Tempolimit LKW

hi liebe wwwler

der berühmte elzer Berg hat 3 Fahrspuren …

ein Vorwarnschild bezeichnet die zwei linken als PKW spuren - die rechte als LKW spur

die nächste Schilderbrücke zeigt an 100 / 100 / 40 km/h

mal angenommen jemand fährt mit einem 2,8 t Fahrzeug (steuerlich aufgelastet auf 2,81 t , Leergewicht 2 t) mit einem Pferdeanhänger (leergewicht 680 kg) + Pferd (leergewicht ca. 550 kg) den berühmt berüchtigten Elzer Berg hinunter …

dieser jemand fährt auf der mittleren Spur (mit ca. 85 km/h) , weil er sich ziemlich sicher ist kein LKW zu sein *grübel* steuerlich gesehen schon, aber strassenverkehrsrechtlich ???

nun denn stellen wir uns vor zwei PKW nähern sich von hinten und „lichthupen“ den Sprinterfahrer weg… der macht bereitwillig Platz und zieht nach rechts … leider leider hat er aber eher in den rückspiegel als nach vorn geschaut und kam also mit immer noch 85 km/h auf die Blitzbrücke zu - eine Vollbremsung wäre eben wegen des Tieres im Anhänger nicht gegangen …

Ende vom Lied -> blitz bei noch ca. 80 km/h *schluck*

wie sieht das nun aus ?

Ist ein eigentlich leerer 2 t Sprinter mit 680 kg anhänger (max. 2t) und Pferd (550 kg) = 3230 kg dann ein LKW ? Im Sinne des (LKW)Blitzers ?

Müssen nicht alle Fahrzeuge ganz rechts fahren und also beim Spurwechsel von 100 schlagartig auf 40 herunterbremsen ?

oder brauchen PKW nicht nach rechts, dürfen es aber und werden dann zwar geblitzt aber nicht bestraft , ähm also die Fahrer derselben?

wäre der Sprinter nun ein LKW gewesen im sinne des blitzers ? Und wär es billiger gewesen die verbotene mittlere Spur zu nehmen statt sich mit 80 blitzen zu lassen ?

Grüßle H.

Hi,

das Thema wurde schon vielfach diskutiert:
http://www.google.de/search?hl=de&q=elzer+berg+recht…

Eine endgültige Erklärung wird wohl nur das Anschreiben der zuständigen Behörden bringen.

Gruß,
Christian

Hallo,

1.: „Weglichthupenlassen“ würde ich mich auf keinen Fall, soll er doch hintenreinrauschen. Erinnert mich an „Turbo-Rolf“. Die Frau hat auch vor lauter Angst das Lenkrad verissen, schuld war aber offiziell er. Mit solchen hastigen verängstigten Spurwechselmanövern kann man merh Schaden anrichten als man sich vorstellt. *Kopfschüttel*

2.: Die geblitzten Bilder werden aussortiert. Ob Dein Fahrzeug als Lkw eingetragen ist oder nicht prüfen die mW nicht nach. Das „klassische“ Lkw-Schild gilt erst ab 7,5t, wenn nicht anderes durch Zusatzschild gekennzeichnet.

3.: Ist der Wagen auf Dich zugelassen ? Wenn nein, dann kreuze das „Nein“ an auf dem Anhörungsbogen und schicke zurück, dann müssen sie den Fahrer suchen.

gruß

dennis

hi

1.: „Weglichthupenlassen“ würde ich mich auf keinen Fall, soll
er doch hintenreinrauschen.

*räusper* da stand ein Pferd hinten im Anhänger … da lässt man niemanden freiwillig reinrauschen

Erinnert mich an „Turbo-Rolf“. Die
Frau hat auch vor lauter Angst das Lenkrad verissen, schuld
war aber offiziell er.

Angst ? auch ??? ich ??? *breitgrins* nö - dazu hätte er schon frontal kommen müssen …

Mit solchen hastigen verängstigten
Spurwechselmanövern kann man merh Schaden anrichten als man
sich vorstellt. *Kopfschüttel*

wer lesen kann … *grins* … wenn ich schon nicht heftig abbremsen will von 80 auf 40 nur um einem blitzer zu entgehen, eben weil mein Pferd im Anhänger stand - werde ich noch viel weniger das Lenkrad verreissen oder ähnliche hastige verängstigte Spurwechselmanöver durchführen … ich fahre seit über 20 Jahren mit Pferden und noch länger mit Beifahrern … in so einem Augenblick ist mir das Leben der mitgenommenen Lebewesen wichtiger als jeder Blitzer, Raser, o.ä. … sonst hätte es ja auch nicht geblitzt :o) das schien mir nämlich das kleinste Übel zu sein

Die Frage hiess nicht was alles hätte passieren können, wenn ich vollkommen idiotisch gehandelt hätte … sondern auf was ich mich jetzt einstellen sollte :o) finanziell und urlaubstechnisch gesehen

bzw. mir genügt schon die Aussage ob der aus steuerlichen Gründen als LKW zugelassene Sprinter in Kombination mit einem Pferdeanhänger + 1 Pferd (Knapp über 3,2 t ) als LKW zählt oder nicht :o)

2.: Die geblitzten Bilder werden aussortiert. Ob Dein Fahrzeug
als Lkw eingetragen ist oder nicht prüfen die mW nicht nach.

das wäre der Kasus knaxus… sozusagen

Das „klassische“ Lkw-Schild gilt erst ab 7,5t, wenn nicht
anderes durch Zusatzschild gekennzeichnet.

hmmmm, nicht ab 3,2 ? *grübel* deswegen grübel ich ja so , hab aber auf die schnell nix eindeutiges gefunden

3.: Ist der Wagen auf Dich zugelassen ? Wenn nein, dann kreuze
das „Nein“ an auf dem Anhörungsbogen und schicke zurück, dann
müssen sie den Fahrer suchen.

ja klar ist er das - ich darf aber trotzdem nein ankreuzen :o)

naja … jetzt warte ich halt mal gespannt 3 Monate auf Post aus dem Nachbarland

Danke dir

H.

Rehi

das Thema wurde schon vielfach diskutiert:
http://www.google.de/search?hl=de&q=elzer+berg+recht…

ja ich weiss :o) das hatte ich den ganzen Sonntag abend auch schon alles durchgeackert, aber da steht nirgends was genaues - sie versteigen sich auch alle nur in Vermutungen … *seufz*

Eine endgültige Erklärung wird wohl nur das Anschreiben der
zuständigen Behörden bringen.

oooch ich glaube ich setze lieber unseren stalleigenen Autobahnpolizisten mal drauf an - dann kann er wieder ein bisschen wichtig sein :o)

Danke dir
Gruß H.

Hi!

1.: „Weglichthupenlassen“ würde ich mich auf keinen Fall, soll
er doch hintenreinrauschen. Erinnert mich an „Turbo-Rolf“. Die
Frau hat auch vor lauter Angst das Lenkrad verissen, schuld
war aber offiziell er. Mit solchen hastigen verängstigten
Spurwechselmanövern kann man merh Schaden anrichten als man
sich vorstellt. *Kopfschüttel*

Wenn rechts Platz ist, hat man sich rüberzuscheren. Fertig aus.

2.: Die geblitzten Bilder werden aussortiert. Ob Dein Fahrzeug
als Lkw eingetragen ist oder nicht prüfen die mW nicht nach.
Das „klassische“ Lkw-Schild gilt erst ab 7,5t, wenn nicht
anderes durch Zusatzschild gekennzeichnet.

Das sehe ich auch so.

3.: Ist der Wagen auf Dich zugelassen ? Wenn nein, dann kreuze
das „Nein“ an auf dem Anhörungsbogen und schicke zurück, dann
müssen sie den Fahrer suchen.

…was oft mit Erfolg geschieht…

Grüße,

Mathias

Hallo,

1.: „Weglichthupenlassen“ würde ich mich auf keinen Fall, soll
er doch hintenreinrauschen. Erinnert mich an „Turbo-Rolf“. Die
Frau hat auch vor lauter Angst das Lenkrad verissen, schuld
war aber offiziell er. Mit solchen hastigen verängstigten
Spurwechselmanövern kann man merh Schaden anrichten als man
sich vorstellt. *Kopfschüttel*

2.: Die geblitzten Bilder werden aussortiert. Ob Dein Fahrzeug
als Lkw eingetragen ist oder nicht prüfen die mW nicht nach.
Das „klassische“ Lkw-Schild gilt erst ab 7,5t,

wenn nicht

anderes durch Zusatzschild gekennzeichnet.

LIEBE WER-GLAUBT-WAS-ZU-WISSEN-FANS !
Das „klassische“ Lkw-Schild, womit wahrscheinlich der zweiachsige Lkw mit kurzem Fahrerhaus und Koffer- oder Planenaufbau gemeint ist, zu sehen z.B. auf Zeichen 253 (Verkehrsverbot) und 273 (Mindestabstand), stellt gem. § 39 IV StVO als Sinnbild ein Kfz. mit einem zulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t dar (einschließlich ihrer Anhänger), ausgenommen Pkw und KOM.
Und noch ein Tip: das „Überholverbot für Lkw“ (Z 277) gilt im gleichen Maße.
Ansonsten verweise ich die Leute gerne auf den § 48 StVO (Vorschlag zur Teilnahme am Verkehrsunterricht)

3.: Ist der Wagen auf Dich zugelassen ? Wenn nein, dann kreuze
das „Nein“ an auf dem Anhörungsbogen und schicke zurück, dann
müssen sie den Fahrer suchen.

gruß

dennis

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Wenn rechts Platz ist, hat man sich rüberzuscheren. Fertig
aus.

…es sei denn, man befindet sich auf dem Elzer Berg.

Hallo,

LIEBE WER-GLAUBT-WAS-ZU-WISSEN-FANS !
Das „klassische“ Lkw-Schild, womit wahrscheinlich der
zweiachsige Lkw mit kurzem Fahrerhaus und Koffer- oder
Planenaufbau gemeint ist, zu sehen z.B. auf Zeichen 253
(Verkehrsverbot) und 273 (Mindestabstand), stellt gem. § 39 IV
StVO als Sinnbild ein Kfz. mit einem zulässigen Gesamtgewicht
über 3,5 t dar (einschließlich ihrer Anhänger), ausgenommen
Pkw und KOM.
Und noch ein Tip: das „Überholverbot für Lkw“ (Z 277) gilt im
gleichen Maße.
Ansonsten verweise ich die Leute gerne auf den § 48 StVO
(Vorschlag zur Teilnahme am Verkehrsunterricht)

Ich habe im http://www.verkehrsportal.de nachgeschaut und es timmt was Du schreibst. Auch bei dem 253er Schild dachte ich, daß das erst ab 7,5t gilt.

Dein Vorschlag ist nicht schlecht. In anderen Ländern gibt es das, daß man den FS dauernd verlängern muß. Nur in D würde man eine heilige Kuh damit schlachten.

gruß, Entschuldigung und Punkt von mir

dennis