hi liebe wwwler
der berühmte elzer Berg hat 3 Fahrspuren …
ein Vorwarnschild bezeichnet die zwei linken als PKW spuren - die rechte als LKW spur
die nächste Schilderbrücke zeigt an 100 / 100 / 40 km/h
mal angenommen jemand fährt mit einem 2,8 t Fahrzeug (steuerlich aufgelastet auf 2,81 t , Leergewicht 2 t) mit einem Pferdeanhänger (leergewicht 680 kg) + Pferd (leergewicht ca. 550 kg) den berühmt berüchtigten Elzer Berg hinunter …
dieser jemand fährt auf der mittleren Spur (mit ca. 85 km/h) , weil er sich ziemlich sicher ist kein LKW zu sein *grübel* steuerlich gesehen schon, aber strassenverkehrsrechtlich ???
nun denn stellen wir uns vor zwei PKW nähern sich von hinten und „lichthupen“ den Sprinterfahrer weg… der macht bereitwillig Platz und zieht nach rechts … leider leider hat er aber eher in den rückspiegel als nach vorn geschaut und kam also mit immer noch 85 km/h auf die Blitzbrücke zu - eine Vollbremsung wäre eben wegen des Tieres im Anhänger nicht gegangen …
Ende vom Lied -> blitz bei noch ca. 80 km/h *schluck*
wie sieht das nun aus ?
Ist ein eigentlich leerer 2 t Sprinter mit 680 kg anhänger (max. 2t) und Pferd (550 kg) = 3230 kg dann ein LKW ? Im Sinne des (LKW)Blitzers ?
Müssen nicht alle Fahrzeuge ganz rechts fahren und also beim Spurwechsel von 100 schlagartig auf 40 herunterbremsen ?
oder brauchen PKW nicht nach rechts, dürfen es aber und werden dann zwar geblitzt aber nicht bestraft , ähm also die Fahrer derselben?
wäre der Sprinter nun ein LKW gewesen im sinne des blitzers ? Und wär es billiger gewesen die verbotene mittlere Spur zu nehmen statt sich mit 80 blitzen zu lassen ?
Grüßle H.