Eine ältere Person besitzt ein eigenes Haus und wohnt auch dort. Mit ihr wohnt ein Sohn der Person (nicht verheiratet, Hartz-IV Empfänger).
Außerdem gibt es noch drei andere Kinder, die jedoch alle verheiratet sind und woanders wohnen.
Wenn nun die ältere Person in ein Pflegeheim kommt (Rente und Pflegegeld reichen nicht vollständig aus), wie verhält es sich mit dem Haus (weiteres Vermögen nicht vorhanden):
Kann das Haus ohne weiteres verkauft werden, obwohl der Sohn noch darin lebt?
Gibt es hier etwas wie besondere Härte, das einen Verkauf unmöglich machen würden?
Wenn dem so ist, werden dann die anderen Kinder zu Zahlungen herangezogen und der andere Sohn (welcher von Arbeit noch nie viel gehalten hat) kann ruhig im Haus weiterwohnen?
Für eure Antworten (wenn möglich mit Rechtsgrunde) danke ich euch!
interessante Fallkonstellation. Ich will mal versuchen, ein bisschen Klarheit reinzubringen. Grundsätzlich ist das Haus natürlich Vermögen. Wenn nach der Heimaufnahme niemand mehr drin wohnen würde, müsste das Haus verkauft werden und das Vermögen zunächst für die Heimpflege eingesetzt werden.
Ein selbst bewohntes Haus bzw. von Angehörigen bewohntes Haus kann aber nach § 90 Abs. 2 Nr. 8 SGB XII geschütztes Vermögen sein. Hier ist zu prüfen, ob das Haus von der Größe und den Kosten her für den Bewohner angemessen ist, zumal dieser ALG2 bezieht. Er kann ja nicht kostenlos dort wohnen, sondern er müsste sämtliche Hauskosten tragen (Grundsteuer, Wasser, Müll, Heizung usw.), denn die Mutter, die im Heim ist, kann das ja nicht mehr bezahlen. Somit sollte man als erstes mal prüfen lassen, ob das Arbeitsamt überhaupt diese Kosten übernehmen würde, d.h. das Haus als angemessen anerkennen würde. Wenn dies verneint wird, muss er sich sowieso eine andere Bleibe suchen.
Dann müsste das Haus, wie oben gesagt, verkauft werden und das Geld bis auf einen Freibetrag von 2.600,- EUR für die Heimkosten verbraucht werden. Erst wenn es verbraucht ist, setzt die Sozialhilfe ein.
Falls der Sohn mit dem Segen des AA in dem Haus wohnen bleiben könnte (weil das AA sämtliche Kosten übernimmt), dann wäre das Haus zunächst geschütztes Vermögen. Allerdings müssten dann nach dem Tod der Mutter die Erben haften (§ 102 SGB XII). D.h. sie müssen von dem Erlös des Hauses, das sie erben, die Heimkosten zurückzahlen.
Wenn dem so ist, werden dann die anderen Kinder zu Zahlungen
herangezogen und der andere Sohn (welcher von Arbeit noch nie
viel gehalten hat) kann ruhig im Haus weiterwohnen?
Sofern Sozialhilfe gezahlt wird, weil das Haus als geschütztes Vermögen angesehen wird, werden die Unterhaltspflichtigen nach Ihrer Leistungsfähigkeit zum Unterhalt herangezogen. Ob es bei dieser Konstellation irgendwelche Ausnahmen gibt, weiß ich leider nicht. Das wird wahrscheinlich im Einzelfall geklärt und lässt sich nicht allgemein sagen.