Mobiler Blitzer blitz aus falsch geparktem Auto

Hallo zusammen,

angenommen jemand wird von einem mobilen Blitzer (Auto) geblitzt, der ordnungswidrig in falscher Richtung zur Fahrbahn geparkt ist:

Muss der geblitzte dann für seine Ordnungswidrigkeit bezahlen?

Welche Vorgehensweise würdet ihr demjenigen raten?

Viele Grüße, Jenny.

Hi,

schau doch mal hier rein:
http://www.radarfalle.de/recht/hilfe/faq.php#12

Ich denke, das beantwortet Deine erste Frage.

Auch gibt die Seite generell recht viel her was dieses Thema angeht.

Schönen Gruß

Chris

Hallo Chris,

erstmal vielen Dank!

nehmen wir an, dass das Auto vom Ordnungsamt ist, dann müssten die also eine Ausnahmegehnemigung haben, richtig?

Was muss derjenige jetz tun?

Viele Grüße, Jenny.

Hallo Jenny,

nehmen wir an, dass das Auto vom Ordnungsamt ist, dann müssten
die also eine Ausnahmegehnemigung haben, richtig?

Nicht unbedingt. Nach §35 StVO ergibt sich „Ausnahmegenehmigung“ von ganz allein. Soll heißen, in Ausübung ihrer hoheitlichen Aufgaben (dazu gehört auch die Überwachung des fließenden Verkehrs) kann sich das Ordnungsamt so hinstellen, wie von dir beschrieben. Machen kannst du also nix. Wäre aber besser gewesen, wenn die Ex-Kollegen sich ordentlich hingestellt hätten, allein wegen der Vorbildwirkung.

Grüße,

Bea

Hallo Jenny,

ich hoffe Du bist nicht geblitz worden und will Dir auch nicht die Freude nehmen, gegen einen Blitzer ggf. vorgehen zu können. - kleine Rache, zumindest in Gedanken?-Seit ein paar Jahren darf man entgegen der Fahrtrichtung parken.

Gruß

Ursel

Hallo Pixie,

mal ganz abgesehen davon, dass das Jenny nicht hilft (wieso sollte sie straffrei bleiben, nur weil der Blitzer falsch geparkt war?):

Nicht unbedingt. Nach §35 StVO ergibt sich
„Ausnahmegenehmigung“ von ganz allein. Soll heißen, in
Ausübung ihrer hoheitlichen Aufgaben (dazu gehört auch die
Überwachung des fließenden Verkehrs) kann sich das Ordnungsamt
so hinstellen, wie von dir beschrieben. Machen kannst du also
nix. Wäre aber besser gewesen, wenn die Ex-Kollegen sich
ordentlich hingestellt hätten, allein wegen der
Vorbildwirkung.

Wo entnimmst du dem §35 eine Ausnahme für das Ordnungsamt? In dem Sinne, dass es als „Ortspolizeibehörde“ unter den Oberbegriff „Polizei“ fällt? Ich frage das deshalb, weil im §35 viele Dienste explizit genannt sind, nicht aber das O-Amt.

Dank & Gruß,
Claus

Hallo,

Seit ein paar
Jahren darf man entgegen der Fahrtrichtung parken.

ehrlich? Kann man das irgendwo nachlesen?

Danke
Liebe Grüße
Rocco

Seit ein paar
Jahren darf man entgegen der Fahrtrichtung parken.

In welchem Land?

Wo entnimmst du dem §35 eine Ausnahme für das Ordnungsamt? In
dem Sinne, dass es als „Ortspolizeibehörde“ unter den
Oberbegriff „Polizei“ fällt? Ich frage das deshalb, weil im
§35 viele Dienste explizit genannt sind, nicht aber das O-Amt.

Dank & Gruß,
Claus

Ergibt sich aus §44 StVO
„(1) Sachlich zuständig zur Ausführung dieser Verordnung sind, soweit nichts anderes bestimmt ist, die Straßenverkehrsbehörden…Nach Maßgabe des Landesrechts kann die Zuständigkeit der obersten Landesbehörden und der höheren Verwaltungsbehörden im Einzelfall oder allgemein auf eine andere Stelle übertragen werden.“

da gehört das Ordnungsamt als „beauftragte Stelle“ dazu…

Ob die im Park-Halt- oder was-weiss-ich-Verbot stehen, wird aber immer noch keinen Einfluss darauf haben, ob die Strafe für zu schnelles Fahren zu verrichten ist.

Wieso sollte das Übetreten der Geschwindigkeitsvorschriften nicht mehr strafbar sein?

Erkläre mir doch bitte wieso ich dafür schon einen Strafzettel erhalten habe.

Nur in der Einbahnstraße darf ich auf beiden Seiten parken. Is auch nicht entgegen der Fahrtrichtung.

Für deine Aussage hätte ich gerne einen Beleg, damit ich nächstes mal gegen die paar Euros angehen kann.

Gruß Ivo

Mobiler „Blitzer“ erhielt Knöllchen vom Ordnungsam
Hallo,

passend dazu vielleicht dieser Beitrag:
http://shortnews.stern.de/shownews.cfm?id=557402

Daniel

Hallo!

Es doch bitte für die Geschwindigkeitsübertretung völlig egal, ob das andere Auto gesetzeskonform oder nicht gesetzeskonform geparkt war.

Gruß
Tom

Moin,

ein dickes AUA zum Kommentar der Polizeidirektion darin: „Während die Polizeidirektion Dessau die Position der Stadt unterstützt, wonach selbst die Polizei nur Sonderrechte mit Blaulicht und Martinshorn hat“

Da könnte mal die Lektüre der §§ 35 und 38 StVO helfen. Die Sonderrechte sind definitiv NICHT an Horn und Licht gebunden. Wäre auch etwas nervtötend, wenn ein Streifenwagen im Einsatz, der nicht erst dreimal um den Block fahren und einen Parkplatz suchen kann und deswegen im Halteverbot steht, die ganze Zeit das Horn laufen hat…

Die Frage ist einzig und alleine, ob beim Falschparken zum Blitzen die Voraussetzungen nach §35 gegeben sind: „soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.“

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Moin Jan,

"(1) Sachlich zuständig zur Ausführung dieser Verordnung sind, (…)
da gehört das Ordnungsamt als „beauftragte Stelle“ dazu…

„Zur Ausführung der Verordnung“ ist aber was anderes als die Frage, wer unter welchen Umständen gegen diese verstoßen darf.

In der Wiki findet sich die Aussage, dass es sich beim Ordnungsamt um eine „Polizeiverwaltungsbehörde“ handelt, dieses damit unter den Oberbegriff „Polizei“ fällt. Auf dieser Rechtsgrundlage haben auch einige Ordnungsämter Fahrzeuge mit Sondersignaleinrichtungen im Dienst.

Gruß,
Claus

Seid wann denn das?

Ich habe hier noch eione 15 € Knolle liegen ,weil ich entgegengesetzt der Fahrbahn geparkt habe.

Xena

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi,

Es doch bitte für die Geschwindigkeitsübertretung völlig egal,
ob das andere Auto gesetzeskonform oder nicht gesetzeskonform
geparkt war.

es geisterten mal vor ein paar Jahren entsprechende Informationen
durch die Presse und TV, die genau darauf abziehlten, dass solche Messungen ungültig seien, wenn das Messfahrzeug illegal abgestellt
wurde (z.B. auf Bushaltestellen, in Halteverboten usw.).

Ich denke, dass dies entsprechend die Meinung, oder mehr die Hoffnung darüber, dass man dann den Folgen der eigenen Gesetztesüberschreitung sich entziehen könnte, wenn die „anderen“ selbst eine Gesetztesübertretung dabei begangen haben, geschürt hat.

Die aktuelle Gesetzeslage, bzw. ob dies überhaupt mal so Geltung hatte, ist mir nicht bekannt.

Die Frage an sich halte ich aber für völlig legitim.

Schönen Gruß

Chris

iniuria non excusat iniuriam
Hallo!

Es gibt einen ganz einfachen Grundsatz: iniuria non excusat iniuriam - Unrecht entschuldigt nicht Unrecht.

Sollte tatsächlich das Fahrzeug, aus welchem gemessen wurde, rechtswidrig abgestellt worden sein, so treffen halt die betreffende Person ebenfalls die im Gesetz vorgesehenen Rechtsfolgen.

Gruß
Tom

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Hallo zusammen,

angenommen jemand wird von einem mobilen Blitzer (Auto)
geblitzt, der ordnungswidrig in falscher Richtung zur
Fahrbahn geparkt ist:

Das würde voraussetzen, dass ein ordnungswidriges Parken vorliegt. Da Fahrzeuge der Polizei/des Ordnungsamtes hier Sonderrechte zur durchführung eines hoheitlichen Auftrages wahrnehmen fällt wohl jegliche weitere Diskussion aus!

Muss der geblitzte dann für seine Ordnungswidrigkeit bezahlen?

Ja! Warum sollte er nicht müssen?

Welche Vorgehensweise würdet ihr demjenigen raten?

Mal den Fehler nicht bei anderen, sondern bei sich selber suchen!

Gruß Andreas

Moin,

ein dickes AUA zum Kommentar der Polizeidirektion darin:
„Während die Polizeidirektion Dessau die Position der
Stadt unterstützt, wonach selbst die Polizei nur Sonderrechte
mit Blaulicht und Martinshorn hat“

Da könnte mal die Lektüre der §§ 35 und 38 StVO helfen. Die
Sonderrechte sind definitiv NICHT an Horn und Licht gebunden.

Richtig, Blaulicht+Martinshorn gibt nämlich nicht Sonderrechte, sondern das Wegerecht.

Wäre auch etwas nervtötend, wenn ein Streifenwagen im Einsatz,
der nicht erst dreimal um den Block fahren und einen Parkplatz
suchen kann und deswegen im Halteverbot steht, die ganze Zeit
das Horn laufen hat…
Die Frage ist einzig und alleine, ob beim Falschparken zum
Blitzen die Voraussetzungen nach §35 gegeben sind: „soweit das
zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist.“

Eben, ich denke diese Fakten deklassieren den Artikel zu dem, was er ist: Medienmüll!

Gruß Andreas