Ärger mit Fitnessclub-Vertragskündigung

Angenommen, ein 18-jähriger Schüler unterschreibt einen Vertrag in einem Fitnessclub, und zwar einen Vertrag, der ein einwöchiges Rücktrittsrecht ohne jegliche Begründungspflicht seitens des Vertragnehmers beínhaltet. Weiterhin nehmen wir an, dass, um diesem Vertragnehmer (nachfolgend V. abgekürzt) aus Kulanz zwei Wochen unverbindlicher Probezeit anstatt der üblichen einen Woche zugute kommen zu lassen, das Vertragsschlussdatum im beiderseitigen Einverständnis um eine Woche nach hinten datiert wurde und dass V. schließlich nach 13 Tagen Trainierens schriftlich vom Vertrag zurücktritt, also innerhalb der datierten Kündigungsfrist. Nun nehmen wir an, V. bekäme nachfolgend dennoch eine Monatsrechnung zugeschickt und außerdem würde ihm mitgeteilt, dass er nun in einen Vertrag mit Laufzeit von einem Jahr eingewilligt habe, und ihm wird außerdem im persönlichen Gespräch gesagt, dass in der vom Fitnesclub einbehaltenen Version des Vertrages (mit Original-Unterschrift das Vertragnehmers versehen) das Datum NICHT umdatiert sei; des weiteren findet V. leider seinen eigenen Vertrag nicht mehr; wir gehen davon aus, dass V.'s Vertrag leider unwiderbringlich verloren gegangen ist. Um das Ganze noch weiter zu verkomplizieren, nehmen wir nun zusätzlich an, dass einer dritten Person, einem Bekannten V.'s, der aufgrund einer Weiterempfehlung V.'s noch innerhalb der ersten zwei Wochen V.'s ebenfalls Mitglied wurde, im mündlichen Vertragsverhandlungsgespräch auf Nachfrage ebenfalls eine Umdatierung um eine Woche zugestanden wird, und zwar mit dem sinngemäßen mündlichen Hinweis, dass ‚wir das bei Deinem Freund‘ (also V.) ‚ja auch so gemacht haben‘.
Könnte nun in einem Rechtsstreit das Wort von V. in Ergänzung mit der eidesstattlichen Aussage des Dritten ausreichen, um zu beweisen, dass der Fitnessclub unlauter handelt, und könnte dadurch erwirkt werden, dass die Kündigung V.'s vor Ablauf der (offiziell) einen Woche als fristgerecht angesehen werden muss? Wenn V. übrigens ein (wie gesagt) 18-jähriger Ausländer mit unbefristetem Visum wäre und gleichzeitig noch bei seinen Eltern lebender Schüler ohne eigenes Einkommen, was für einen Einfluss hätte dies auf seine Chancen im Generellen sowie auf einen möglichst kostengünstigen bzw. im Idealfall kostenfreien Erhalt von Rechtsbeistand im Speziellen?

Hallo

leider kann ich keine der gestellten Fragen beantworten.

Mir ist aber mal etwas Ähnliches passiert (mündliche Zusage, nachher wurde was anderes behauptet). Ich hatte dann damals dieser Firma schriftlich per Einschreiben erst nochmal den Sachverhalt geschildert, wie er gewesen war, und dann geschrieben, dass ich davon ausgehe, dass sie mit der Stornierung meines Vertrages einverstanden seien, und dass ich ansonsten mangels Beweisen mich dazu gezwungen sehe, per Zeitungsanzeige Zeugen zu suchen, denen mit dieser Firma Ähnliches passiert ist wie mir.

Von dieser Firma habe ich danach nie mehr was gehört.

(Falls man aber wirklich per Inserat Zeugen sucht, dann muss man darauf achten, dass man die Firma nicht namentlich erwähnt, weil sie einen sonst evtl. wegen Rufschädigung belangen könnte)

Viele Grüße Thea

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Hallo

Ich hatte dann damals
dieser Firma schriftlich per Einschreiben erst nochmal den
Sachverhalt geschildert, wie er gewesen war, und dann
geschrieben, dass ich davon ausgehe, dass sie mit der
Stornierung meines Vertrages einverstanden seien, …

falls ich bis zum (Datum in ca. 2 Wochen) nichts von ihnen höre,…

und dass ich mich
ansonsten mangels Beweisen dazu gezwungen sehe, per
Zeitungsanzeige Zeugen zu suchen, denen mit dieser Firma
Ähnliches passiert ist wie mir.

Viele Grüße Thea