mein Vater hat ein paar kleine Läden, von denen nur einer gut läuft. Mit den anderen macht er dicke Minus und hat auch Schulden (ein Geschäftshaus mit einem der Läden). Er möchte nun für den einen gut laufenden Laden eine GmbH gründen und diese mir überschereiben, um den Laden vor den Gläubigern zu schützen.
Ich frage mich, ob das funktionieren kann. Oder im schlimmsten Fall sogar mir als neuem Inhaber Betrug oder sowas angehaftet werden kann. Er wird natürlich Geschäftsführer der GmbH, falls das wichtig ist.
Einerseits möchte ich meinem Vater nicht vor den Kopf stoßen, andererseits, weiss ich nicht, ob das so richtig ist.
das Ganze ist sehr wahrscheinlich so komplex, daß ich dringend zu einem Anwalt rate. Das muß aber der richtige Mann sein. Um es deutlich zu sagen: Ein mit allen Wassern gewaschener Mann, möglichst ohne Skrupel. Aus meiner Sicht (ich bin kein Jurist) brauchst Du den nicht, um Dich selbst zu schützen, sondern damit Dein Vater einigermaßen glimpflich aus der Sache heraus kommt, wenn das überhaupt möglich ist. Bei einer Insolvenz taucht nämlich mit Sicherheit die Frage auf, ob in letzter Zeit Vermögenswerte veräußert oder übereignet wurden.
Nebenbei gesagt halte ich es für legitim, wenn alles versucht wird, die Basis für eine wirtschaftliche Existenz zu erhalten. Die Gläubiger haben natürlich ein Recht auf ihr Geld, haben aber auch nichts davon, wenn der Schuldner vollkommen erledigt und demotiviert am Boden liegt. Also: Beim Anwalt die Karten auf den Tisch legen und beraten, was zu tun ist.
Das Insolvenzrecht ist übrigens nicht mehr in erster Linie auf Zerschlagung des Unternehmens ausgerichtet, sondern auf Sanierung und Fortführung der rentablen Unternehmensteile. Die alte Konkursordnung gibt es zwar nicht mehr, aber ob sich wirklich ein Sinneswandel bei den Amtsgerichten und Konkursverwaltern eingestellt hat, weiß wohl noch niemand so genau. Ehe man sich aber auf zu gewagte Transaktionen einläßt ist es einen Versuch wert, nach Stellung des Antrages auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens mit dem beim Amtsgericht zuständigen Richter ein Gespräch zu führen, damit das Verfahren nicht nach Schema F abläuft. Wenn dann ein in Auftrag gegebenes Gutachten ergibt, daß Teile des Geschäfts rentabel weiter geführt werden können, kann der Konkurs durchaus seinen Schrecken verlieren. Es ist dann ein reinigendes Gewitter mit einer Quote für die Gläubiger und Erledigung der drückenden Schulden.
Weiß Gott eine windige Sache
Bei dem, was Dein Vater vorhat, sehe ich ein kleines, ein großes und ein unwägbares Problem. BETRUG ist es NICHT.
a) Das KLEINE Problem: Das Geschäftsführergehalt Deines Vaters wäre wie ganz normaler Arbeitslohn nach §§ 850ff. ZPO pfändbar. Dein Vater dürfte nur „teilzeitbeschäftigt“ sein und bloß DM 1.200,- brutto im Monat verdienen, dann ist das KLEINE Problem gelöst.
b) Das GROßE Problem: Wie sollen denn die Geschäftsanteile an der GmbH in Dein Vermögen kommen? Kaufen kannst Du sie vermutlich nicht, wäre auch witzlos. Dein Vater müßte sie Dir schenken, und kommt es zu einer Zwangsvollstreckung, dann ist diese Schenkung nach §§ 3 II, 4 AnfechtungsG VIER JAHRE lang anfechtbar, d.h. Du müßtest die Anteile Deinem Vater zurückgeben.
Ich sehe nur einen Weg, wie Du unentgeltlich an die Anteile kommen kannst: Du läßt Dir Dein zu einem passenden Anlaß (20. Geb.tag oder Lehre beendet oder Studium begonnen oder so) Dein väterliches ERBE VORZEITIG AUSZAHLEN und kaufst davon die Anteile. Aber aufpassen: Ich habe nicht geprüft, ob das einer Anfechtung standhält, von steuerrechtliche Aspekten ganz abgesehen.
c) Das UNWÄGBARE Problem ist menschlicher Natur: Du mußt Dich bis an Dein Lebensende mit Deinem Vater gut verstehen.
Und noch eins: Das Ganze ist weiß Gott eine windige Sache. Wenn einer mit so etwas zu mir in meine Kanzlei käme (ich bin Anwalt), dann würde ich es nicht unter zehn- bis zwölftausend Mark Honorar machen. Wenn einer weniger verlangt, solltest Du vorsichtig sein.