… Hoffnungsschimmer nicht Schwarzreden!
Hallo Fachleute,
es gibt ein rechtskräftiges Urteil des niedersächsischen
Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg mit dem Tenor " Genereller
Leinenzwang für Hunde ist unverhältnismäßig" :
immer langsam mit den jungen Pferden. Dies ist ein Urteil, das
sich auf die Stadtordnung von Hemmingen bezieht. Ob ein
Gericht das bspw. bei einer Großstadt genauso gesehen hätte,
läßt sich nicht sagen.
Eben. Und selbst, wenn die Verordnung rechtswidrig wäre, wäre
sie erst mal wirksam, und zwar bis ein Gericht sie kippt.
… alles richtg. aber …
… allein die Tatsache, daß ein Gericht (mit einen realistisch emfindenden Richter)die Sache mit den freilaufenden Hunden anders bewertet als die Herren (Schißbüchse mit den verklebten Augen), die für die sog. Kampfhundverordnungen verantwortlich sind, ist ein großer Hoffnungsschimmer für alle Hundealter, die ihre gut erzogenen Hunde artgerecht halten wollen.
(Die Bemerkungen im Klammern sind natürlich meine ganz persönliche und völlig überzogene voruteilbeladene Meinung.)
Wir wollewn es doch mal realistisch sehen: Bei uns auf den Hundewiesen hört man auch immer mal wieder von einzelnen Leuten vom Ordnungsamt, die ermahnen und kassieren. Aber die haben ganz bestimmt nicht die Zeit, dauernd mehrere Leute für derartige Arbeiten abzustellen und dann auch kaum vor 8.00 Uhr und nach 17.00 Uhr. Die Wahrscheinlichkeit, auf so jemanden zu treffen, ist daher sehr gering - ist mir in 25 Jahren noch nicht passiert. Und sollte es doch mal vorkommen, werde ich mit Hilfe dieser vom Lüneburger Gericht gelieferten Argumente und Hinwei auf das AZ die Zahlung verweigern - mal sehen, was dann passiert.
Viele Grüße
Gordie