Allgemeines Vertragsrecht

Hallo Rechtsexperten,

angenommen, man sucht sich in einem Katalog (Papierkat. oder Online) eine bestimmte Ware mit einer bestimmten Eigenschaft aus. Ist der Verkäufer wirklich verpflichtet, dass das Produkt dann die im Kat. ausgewiesene Eigenschaft besitzt und wenn es - nach Prüfung der Ware durch den Käufer- nicht so ist, muss er die Ware aufgrund der fehlenden Eigenschaft zurücknehmen und auch das Geld zurückgeben? Wo und wie ist das geregelt?

Frage weiter, weil ich mir vorstelle, dass das schwieriger ist: Wie läuft das bei einem mündlichen Verkaufsgespräch, wo es keine schriftliche Absicherung gibt?

Gruß

Hermann

Ich glaube, ich verstehe die Frage nicht ganz…

Du suchst im Katalog etwas aus, das auf eine bestimmte Weise beschrieben ist. Dann wird die Beschreibung natürlich Vertragsbestandteil. Wenn du dir eine Kaffeemaschine bestellst, kann man dir nicht einfach ersatzweise eine Waschmaschine liefern… ist doch klar :smile:

Levay

Ich glaube, ich verstehe die Frage nicht ganz…

Du suchst im Katalog etwas aus, das auf eine bestimmte Weise
beschrieben ist. Dann wird die Beschreibung natürlich
Vertragsbestandteil. Wenn du dir eine Kaffeemaschine
bestellst, kann man dir nicht einfach ersatzweise eine
Waschmaschine liefern… ist doch klar :smile:

Hallo Levay, ich denke er meint sowas in der Art:
Im Katalog steht z.B., dass die Kaffeemaschine auch mit hartem Wasser funktioniert und auch Kaffee aus Australien brühen kann. Aber er stellt dann fest, dass sie es doch nicht kann.

Hi,

Wo und wie ist das geregelt?

hier und so:
http://dejure.org/gesetze/BGB/434.html

Gruß,
Christian