mein Kumpel ist 17 Jahre und hat eine Lebensversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherungen abgeschlossen.
Sein Vater ist dagegen und er möchte diese jetzt auch nicht mehr,
sind diese Verträge rechtsgültig???
mein Kumpel ist 17 Jahre und hat eine Lebensversicherung,
Rentenversicherung und Unfallversicherungen abgeschlossen.
Sein Vater ist dagegen und er möchte diese jetzt auch nicht
mehr,
sind diese Verträge rechtsgültig???
Wohl kaum. Mit 17 ist man noch minderjährig und braucht für Vertragsabschlüsse noch die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
§ 108 I BGB; § 109 II BGB
Der Minderjährigenschutz ist einer der zentralen Punkte des BGB.
Ein ohne vorherige Erlaubnis der Eltern vom Minderjährigen geschlossener Vertrag kann von den Eltern nachträglich genehmigt werden, § 108 I BGB, oder der Minderjährige kann ihn selbst genehmigen, wenn er 18 geworden ist. Wird nicht genehmigt, dann bleibt der Vertrag schwebend unwirksam bis in alle Ewigkeit.
Was mir aber komisch vorkommt: Bei Lebensversicherungsverträgen etc. pp. muß man doch sein Geburtsdatum angeben; wieso hat der „Versicherungsonkel“ die Minderjährigkeit seines Gegenüber nicht bemerkt? War wohl ein Drücker oder Feierabendtäter? Jedenfalls liegt eine Situation des § 109 II BGB vor, nachlesen.
Django