Urheberrecht, Urheberrechtsverletzung

Hallo zusammen,
bei obigem Problem blickt man ja nur schwer durch, auch bei Google habe ich nichts treffendes gefunden.
Es geht um Kopien von Reparaturanleitungen, darf man diese kopieren und verkaufen, wenn es die Firma um die es geht schon lange nicht mehr gibt?
Borgward z.B. existiert ja schon ewige Zeiten nicht mehr und da (so jedenfalls meine Meinung) werden doch auch keine Urheberrechte verletzt und es hat niemand einen Schaden.
Besten Dank schonmal.

Hallo!

Es geht um Kopien von Reparaturanleitungen…

Die Reparaturanleitung verfaßte ein Mensch aus Fleisch und Blut und wenn dieser Mensch noch keine 70 (!) Jahre tot ist, wovon in diesem Fall mit letzter Sicherheit auszugehen ist, verletzt man mit dem unbefugten Kopieren seiner schöpferischen Leistung das Urheberrecht. Ich sehe keinen Zusammenhang von Konkurs der Firma Borgward und dem Urheberrecht an Zeichnungen, Schriften und Fotos. Ich würde mich auf die Suche nach den Rechteinhabern machen und eine allseits verträgliche Einigung herbei führen. Im umgekehrten Fall, die Rechteinhaber greifen sich den illegalen Nutzer, wirds in jedem Fall teurer.

Gruß
Wolfgang

Hallo,
Borgward war nur ein Beispiel, hier geht es mehr um Firmen der ehemaligen DDR. Wird die Rechtslage wohl ähnlich sein, befürchte ich mal.
Da das Internet (in diesem Fall ebay) voll ist von Kopien ist es wie ich annehme wohl so wie bei der roten Ampel, man darf zwar nicht drüberlatschen, aber solange man sich nicht erwischen lässt …:wink:

Hallo!

…ist es wie ich annehme :wohl so wie bei der roten :Ampel, man darf zwar nicht :drüberlatschen, aber solange :man sich nicht erwischen :lässt…:wink:

Aus meiner Sicht hinkt der Vergleich. Sich vorsätzlich in Konflikt mit voraussichtlich nicht erfolgreich angreifbaren Schutzrechten anderer Leute zu begeben, ist schlicht und ergreifend Dummheit. Solche Sachen sind geeignet, ein gewerbliches Vorhaben mitsamt der eigenen wirtschaftlichen Existenz vollständig zu vernichten. Aus solcher Nummer kommt man nicht einmal per Insolvenz heraus, weil Forderungen aus unerlaubten Handlungen von der Restschuldbefreiung ausgenommen sind. Und das alles, weil es ein Schlaumeier nicht für nötig hielt, den Rechteinhaber um Erlaubnis zu bitten - mannomann…

Gruß
Wolfgang

Es geht um Kopien von Reparaturanleitungen…

Die Reparaturanleitung verfaßte ein Mensch aus Fleisch und
Blut und wenn dieser Mensch noch keine 70 (!) Jahre tot ist,
wovon in diesem Fall mit letzter Sicherheit auszugehen ist,
verletzt man mit dem unbefugten Kopieren seiner schöpferischen
Leistung das Urheberrecht.

Ich glaube nicht, dass eine Reparatur- oder Bedienungsanleitung vom Hersteller üblicherweise eine erforderliche Schöpfungshöhe erreicht, die einen Urheberrechtsansprucht erst ermöglicht. Anders sieht es aus mit von dritten herausgegebenen Ratgebern. Möglicherweise könnte bei gewerblichen Vertrieb von Gebrauchsanleitungen der Inhaber der Markenrechte diese aber verletzt sehen.

Gruss
Schorsch (IANAL)

Wenn ich jetzt z.B. für den Golf eine Reparaturanleitung kopiere und im großen Stil verkaufe kann sich schon jemand auf den Schlips getreten fühlen.
Wenn ich das bei alten Fahrzeugen tue und es sonst keine Anbieter von Literatur für diese Typen gibt tue ich doch niemandem „weh“.