Hallo Goosi,
Der Punkt ist einfach der: private Ermittler sind, wie der
Name schon sagt, reine Privatleute. Sie dürfen alles, was Du
und ich auch dürfen.
Stimme ich voll zu.
Und das ist in manchen Fällen mehr, als
die Staatsmacht tun darf.
Aha
Ein Beispiel:
Wer will es mir verwehren meinen Nachbarn Tag und Nacht zu
beobachten?
Naja das Thema ist sehr heikel… Wer will es der Polizei (rechtlich
verwehren mich zu beobachten (Natuerlich im rechtlich einwandfreien Rahmen(
z.B. Dahin fahren wo ich hinfahre))? Wenn mein Nachbar sich vor mein Fenster setzt und spannt bekommt er schon Probleme.
Ich darf ihn fotografieren, ich darf meine
Beobachtungen festhalten.
Das heisst ich darf Nachts mit Kamera bewaffnet durch die Fenster ‚heimlich‘
Aufnahmen machen? Fotografiere ich Personen als Hauptobjekt, benoetige ich deren
Zustimmung. Klar kannst du dir Notizen machen.
Ich darf alle anderen Nachbarn zu
diesem Mann befragen und darf selbstverständlich auch
versuchen auf Ämtern etwas herauszufinden (Du glaubst nicht,
wie redselig selbst Beamte sein können).
Da waere ich vorsichtig. Der Trick sich als ‚Offiziellen‘ auszugeben.
‚John Doe FBI‘ ist gefaehrlich, auch wenn ich den nur den Eindruck erwecke
begeb ich mich aufs Eis.
Wieso darf ein Polizei Beamter dies nicht? Oder noch besser gefragt. Darf
ein Privat Buerger dies (Aemter anrufen)? Wohl gemerkt ohne Vortaeuschen einer
anderen Person (z.B. Polizei). Hat er dann wirklich grossen Erfolg? Keine Frage das der Beamte dann falsch handelt.
Will die Polizei derartiges tun, sind ihr wesentlich engere
Grenzen gesetzt. Diese werden durch verschiedene
Rechtsvorschriften (voran die Polizeigesetze) gesetzt, die für
Dich und mich keine Gültigkeit haben.
Kannst du da einmal einige nennen?
Der Grund ist einfach der, daß das Grundgesetz den Bürger vor
dem Staat schützen soll. Er kann auf Einhaltung seiner
Grundrechte bestehen, z.B. daß es den Staat nichts angeht, mit
wem ich wann nach hause komme. Wie will ich aber eine
Privatperson daran hindern solche Daten zu erheben?
Das Ausspaehen/Spionieren von Privatpersonen durch Privatpersonen ist aber auch nicht gestattet. Natuerlich ist der oeffentliche Raum anders zu bewerten.
Zu der Frage Wanzen und Co:
Natürlich dürfen private Ermittler keinen Hausfriedensbruch
begehen. Und sicher (vielleicht?) gibt es auch eine
Rechtsvorschrift, die das Abhören von Privaträumen durch
Privatleute verbietet.
Aber bei einem Fahrzeug wird es schon schwieriger…
Hinzu kommt, wo kein Kläger, da kein Richter. Was nicht
bekannt wird, kann auch nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Cool, ein Mord der nicht bekannt wird, kann auch nicht strafrechtlich verfolgt werden.
Und da sind die Chancen für Privatermittler einfach wesentlich
größer…
Mit anderen Worten. Sie halten sich nicht an die Gesetze und hoffen nicht erwischt zu werden oder?
Gruss
Wolfgang