Generelle Frage:Vorbild TV-Shows

Hallo,

ich habe gestern durch Zappen Ausschnitte von ‚Lenzen & Partner‘ auf Sat1
gesehen. Durch wurde wie selbstverstaendlich von ‚Ermittlern‘ Wanzen an Autos
und in Bueros versteckt.

Frage 1.) Kann dies rechtens sein?

Frage 2.) Darf dem Zuschauer so etwas einfach als rechtens einwandfrei vorgegaugelt werden?

Durch die Vorbildfunktion sehe ich die Gefahr das solche Massnahmen als normal
eingestuft werden. Kann dies sein?

Gruss

Wolfgang

PS: In einer anderen Szene wurde der Besitzer einer Autonummer ermittelt. Darf ein ‚Privatermittler‘ dies? Wenn ja aufgrund welcher Rechte?

Deswegen halte ich auch nichts von solchen Shows, denn mehr als Show ist es nicht.
Genauso wie Barbara Salesch und Co.
Ich bezweifle, dass in mehr als 1% aller Verfahren plötzlich ein Zuschauer aufsteht und ruft, so kanns nicht sein, ich weiß wer der Mörder ist…
Aber generell dürfen Private Ermittler mehr als die Polizei.

Hallo MrPerfect,

Aber generell dürfen Private Ermittler mehr als die Polizei.

Kannst du das auch begruenden und/oder Beispiele nennen?

Gruss

Wolfgang

Hi,

Aber generell dürfen Private Ermittler mehr als die Polizei.

Kannst du das auch begruenden und/oder Beispiele nennen?

so pauschal stimmt die Aussage natürlich nicht, und so war sie auch sicher nicht gemeint.
Der Punkt ist einfach der: private Ermittler sind, wie der Name schon sagt, reine Privatleute. Sie dürfen alles, was Du und ich auch dürfen. Und das ist in manchen Fällen mehr, als die Staatsmacht tun darf.
Ein Beispiel:
Wer will es mir verwehren meinen Nachbarn Tag und Nacht zu beobachten? Ich darf ihn fotografieren, ich darf meine Beobachtungen festhalten. Ich darf alle anderen Nachbarn zu diesem Mann befragen und darf selbstverständlich auch versuchen auf Ämtern etwas herauszufinden (Du glaubst nicht, wie redselig selbst Beamte sein können).
Will die Polizei derartiges tun, sind ihr wesentlich engere Grenzen gesetzt. Diese werden durch verschiedene Rechtsvorschriften (voran die Polizeigesetze) gesetzt, die für Dich und mich keine Gültigkeit haben.

Der Grund ist einfach der, daß das Grundgesetz den Bürger vor dem Staat schützen soll. Er kann auf Einhaltung seiner Grundrechte bestehen, z.B. daß es den Staat nichts angeht, mit wem ich wann nach hause komme. Wie will ich aber eine Privatperson daran hindern solche Daten zu erheben?

Zu der Frage Wanzen und Co:
Natürlich dürfen private Ermittler keinen Hausfriedensbruch begehen. Und sicher (vielleicht?) gibt es auch eine Rechtsvorschrift, die das Abhören von Privaträumen durch Privatleute verbietet.
Aber bei einem Fahrzeug wird es schon schwieriger…
Hinzu kommt, wo kein Kläger, da kein Richter. Was nicht bekannt wird, kann auch nicht strafrechtlich verfolgt werden. Und da sind die Chancen für Privatermittler einfach wesentlich größer…

Gruß Stefan

Ja Hallo

diese Beispiele würden mich auch interessieren, ich glaube nicht, dass ein Privartermittler einfach verwanzen und abhören darf und kann. Dazu brauchts erst mal meines Wissens einer Richterlichen Anordnung und das beschränkt sich auf wenige Sachen

LG
Mikesch

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Frage 1.) Kann dies rechtens sein?

Kann. Keine Ahnung. Weiß ich nicht. Dürfte die berühmte Frage des Lauschangriffs sein, oder? Hm… Aber worauf ich hinaus wolltE:

Frage 2.) Darf dem Zuschauer so etwas einfach als rechtens
einwandfrei vorgegaugelt werden?

Aber sicher! Was glaubst du, was man alles im Fernsehen darstellen darf: Gewalt und Verbrechen :smile: Dabei kommt es nicht darauf an, ob es als rechtmäßig dargestellt wird.

Beispiel: Hast du in einem deutschen Krimi schon mal erlebt, dass jemandem, der verhaftet wird, seine Rechte bekannt gemacht werden? Nein? Ich auch nicht. Ist aber Vorschrift, nicht nur in Amerika.

Levay

Hallo Mikesch,

Dazu brauchts erst mal meines Wissens einer
Richterlichen Anordnung und das beschränkt sich auf wenige
Sachen

Die aber dann immer noch nicht von ‚Privatermittlern‘ durchgefuehrt werden duerfen meiner Meinung nach.

Gruss

Wolfgang

Hallo Goosi,

Der Punkt ist einfach der: private Ermittler sind, wie der
Name schon sagt, reine Privatleute. Sie dürfen alles, was Du
und ich auch dürfen.

Stimme ich voll zu.

Und das ist in manchen Fällen mehr, als
die Staatsmacht tun darf.

Aha

Ein Beispiel:
Wer will es mir verwehren meinen Nachbarn Tag und Nacht zu
beobachten?

Naja das Thema ist sehr heikel… Wer will es der Polizei (rechtlich
verwehren mich zu beobachten (Natuerlich im rechtlich einwandfreien Rahmen(
z.B. Dahin fahren wo ich hinfahre))? Wenn mein Nachbar sich vor mein Fenster setzt und spannt bekommt er schon Probleme.

Ich darf ihn fotografieren, ich darf meine
Beobachtungen festhalten.

Das heisst ich darf Nachts mit Kamera bewaffnet durch die Fenster ‚heimlich‘
Aufnahmen machen? Fotografiere ich Personen als Hauptobjekt, benoetige ich deren
Zustimmung. Klar kannst du dir Notizen machen.

Ich darf alle anderen Nachbarn zu
diesem Mann befragen und darf selbstverständlich auch
versuchen auf Ämtern etwas herauszufinden (Du glaubst nicht,
wie redselig selbst Beamte sein können).

Da waere ich vorsichtig. Der Trick sich als ‚Offiziellen‘ auszugeben.
‚John Doe FBI‘ ist gefaehrlich, auch wenn ich den nur den Eindruck erwecke
begeb ich mich aufs Eis.

Wieso darf ein Polizei Beamter dies nicht? Oder noch besser gefragt. Darf
ein Privat Buerger dies (Aemter anrufen)? Wohl gemerkt ohne Vortaeuschen einer
anderen Person (z.B. Polizei). Hat er dann wirklich grossen Erfolg? Keine Frage das der Beamte dann falsch handelt.

Will die Polizei derartiges tun, sind ihr wesentlich engere
Grenzen gesetzt. Diese werden durch verschiedene
Rechtsvorschriften (voran die Polizeigesetze) gesetzt, die für
Dich und mich keine Gültigkeit haben.

Kannst du da einmal einige nennen?

Der Grund ist einfach der, daß das Grundgesetz den Bürger vor
dem Staat schützen soll. Er kann auf Einhaltung seiner
Grundrechte bestehen, z.B. daß es den Staat nichts angeht, mit
wem ich wann nach hause komme. Wie will ich aber eine
Privatperson daran hindern solche Daten zu erheben?

Das Ausspaehen/Spionieren von Privatpersonen durch Privatpersonen ist aber auch nicht gestattet. Natuerlich ist der oeffentliche Raum anders zu bewerten.

Zu der Frage Wanzen und Co:
Natürlich dürfen private Ermittler keinen Hausfriedensbruch
begehen. Und sicher (vielleicht?) gibt es auch eine
Rechtsvorschrift, die das Abhören von Privaträumen durch
Privatleute verbietet.
Aber bei einem Fahrzeug wird es schon schwieriger…
Hinzu kommt, wo kein Kläger, da kein Richter. Was nicht
bekannt wird, kann auch nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Cool, ein Mord der nicht bekannt wird, kann auch nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Und da sind die Chancen für Privatermittler einfach wesentlich
größer…

Mit anderen Worten. Sie halten sich nicht an die Gesetze und hoffen nicht erwischt zu werden oder?

Gruss

Wolfgang

Hallo Levay,

Aber sicher! Was glaubst du, was man alles im Fernsehen
darstellen darf: Gewalt und Verbrechen :smile: Dabei kommt es nicht
darauf an, ob es als rechtmäßig dargestellt wird.

Hmmm, es wird gemacht, da hast du schon Recht. Gefallen muss mir so etwas aber nicht. Es gibt auch so etwas wie eine moralische Verantwortung der Sender meiner Meinung nach. Ich erinnere da mal an die ‚FilmDoku‘ wo Iraker nach dem Einmarsch
In Kuwait Stadt die Babies (in einem Krankenhaus) auf den Fussboden schmeissen.
Der Film kam passend zum dritten Irak Krieg im oeffentlichen Fernsehen und es wurde mit keiner Silbe (vor oder nach dem Film drauf hingewiesen das diese Aktion mit den Babies nie passiert war(Die Frau die dies behauptet hatte (vor der UN) war Tochter eines Botschafters und reine Fiktion (Red Hering)). Wenn dir die Geschicht nicht bekannt ist einfach mal danach Googlen. Da wird mit Hilfe der Medien Stimmung gemacht.

Gruss

Wolfgang

Hi,

Wer will es mir verwehren meinen Nachbarn Tag und Nacht zu
beobachten?

Naja das Thema ist sehr heikel… Wer will es der Polizei
(rechtlich
verwehren mich zu beobachten (Natuerlich im rechtlich
einwandfreien Rahmen(
z.B. Dahin fahren wo ich hinfahre))?

Grundlos ist das der Polizei verwehrt. Es muß für Ermittlungen notwendig sein und muß auch entsprechend begründet werden können.
Eine Privatperson hingegen darf solches auch völlig grundlos tun.

Wenn mein Nachbar sich
vor mein Fenster setzt und spannt bekommt er schon Probleme.

Kommt drauf an. Wenn er sich auf die Straße stellt und in Dein Fenster sieht, wie willst Du das verhindern? Was ich von öffentlichem Raum aus beobachten kann, das darf ich auch. Notfalls tagelang.
Ein Polizist muß sich irgendwann rechtfertigen und bekommt Probleme wenn er das nicht kann.

Ich darf ihn fotografieren, ich darf meine
Beobachtungen festhalten.

Das heisst ich darf Nachts mit Kamera bewaffnet durch die
Fenster ‚heimlich‘
Aufnahmen machen? Fotografiere ich Personen als Hauptobjekt,
benoetige ich deren
Zustimmung. Klar kannst du dir Notizen machen.

Die Frage ist nur, wie erkennt man, daß man auf dem Foto, das der Herr von der anderen Straßenseite aus geschossen hat, das Hauptobjekt ist? Das Foto selbst bekomme ich ja nicht zu sehen…

Ich darf alle anderen Nachbarn zu
diesem Mann befragen und darf selbstverständlich auch
versuchen auf Ämtern etwas herauszufinden (Du glaubst nicht,
wie redselig selbst Beamte sein können).

Da waere ich vorsichtig. Der Trick sich als ‚Offiziellen‘
auszugeben.
‚John Doe FBI‘ ist gefaehrlich, auch wenn ich den nur den
Eindruck erwecke
begeb ich mich aufs Eis.

Richtig. Aber wenn ich ohne dies auskomme?

Wieso darf ein Polizei Beamter dies nicht?

Er darf es im Rahmen der Gesetze. Natürlich kommt er schneller und zuverlässiger als Du und ich an Informationen. Aber er darf es nicht „just for fun“

Oder noch besser
gefragt. Darf
ein Privat Buerger dies (Aemter anrufen)? Wohl gemerkt ohne
Vortaeuschen einer
anderen Person (z.B. Polizei). Hat er dann wirklich grossen
Erfolg? Keine Frage das der Beamte dann falsch handelt.

Will die Polizei derartiges tun, sind ihr wesentlich engere
Grenzen gesetzt. Diese werden durch verschiedene
Rechtsvorschriften (voran die Polizeigesetze) gesetzt, die für
Dich und mich keine Gültigkeit haben.

Kannst du da einmal einige nennen?

Dazu bin ich zu wenig Fachmann. Das kann ein Polizist besser beantworten als ein Feuerwehrmann…:wink:

Der Grund ist einfach der, daß das Grundgesetz den Bürger vor
dem Staat schützen soll. Er kann auf Einhaltung seiner
Grundrechte bestehen, z.B. daß es den Staat nichts angeht, mit
wem ich wann nach hause komme. Wie will ich aber eine
Privatperson daran hindern solche Daten zu erheben?

Das Ausspaehen/Spionieren von Privatpersonen durch
Privatpersonen ist aber auch nicht gestattet.

Steht wo?

Natuerlich ist
der oeffentliche Raum anders zu bewerten.

Zu der Frage Wanzen und Co:
Natürlich dürfen private Ermittler keinen Hausfriedensbruch
begehen. Und sicher (vielleicht?) gibt es auch eine
Rechtsvorschrift, die das Abhören von Privaträumen durch
Privatleute verbietet.
Aber bei einem Fahrzeug wird es schon schwieriger…
Hinzu kommt, wo kein Kläger, da kein Richter. Was nicht
bekannt wird, kann auch nicht strafrechtlich verfolgt werden.

Cool, ein Mord der nicht bekannt wird, kann auch nicht
strafrechtlich verfolgt werden.

Und da sind die Chancen für Privatermittler einfach wesentlich
größer…

Mit anderen Worten. Sie halten sich nicht an die Gesetze und
hoffen nicht erwischt zu werden oder?

Tun wir das nicht alle täglich?
Aber die Sache ist natürlich komplizierter. Vieles, was Privatermittler tun, bewegt sich in der Grauzone und ist strafrechtlich nur schwer zu fassen.

Gruß Stefan

hallo,

ein prof. von mir meinte immer: „ein blick ins gesetz, vermeidet geschwätz“…

in der tat, hausfriedensbruch kennen wir alle, dass dazu schon der garten gehört nicht alle. dann gibt es natuerlich noch eine nötigung, sachbeschädigung, aber vor allem gibt es den 15. abschnitt des StGB!

§§ 201ff. StGB: Verletzung -der Vertraulichkeit des Wortes, -des höchstpersönlichen Lebensbereiches durch Bildaufnahmen, -des Briefgeheimnisses, Ausspähen von Daten etc.

diese setzen den meisten „detektiven“ arge grenzen, wollen sie sich nicht strafbar machen.

insoweit dürfte also bspw. die wanze noch angebracht werden (keine sachbeschädigung des autos), aber wohl kaum mitgehört werden geschweige denn aufgezeichnet werden.

gruss vom

showbee

Zu verbotenen ‚Vernehmungsmethoden‘ von Detektive

Frage 2.) Darf dem Zuschauer so etwas einfach als rechtens
einwandfrei vorgegaugelt werden?

Hallo,

habe ja schon auf Normen im StGB hingewiesen. Vielfach sieht man in solchen „Shows“ und Serien auch, dass ein Detektiv den Verdächtigen „in die Mangel nimmt“ und ein Geständnis abpresst oder ein Geständnis unterzeichnen lässt.

Hier ergibt sich auch das Problem: können diese Beweismittel in einem Strafprozess gegen den dann Angeklagten verwertet werden?

Die Strafprozessordnung gilt nur für die repressive Tätigkeit der Polizei und Staatsanwaltschaft, nicht aber für die Maßnahmen der Privaten. Jedoch normiert § 136a StPO „verbotene Vernehmungsmethoden“ (an Fall Daschner sei erinnert). Bspw. sind unter Folter erzwungene Geständnisse nicht verwertbar.

Aber die StPO gilt ja nicht für die Detektive. Was nun?

Ließe man durch Private rechtswidrig erlangte Beweise zu, würde es der Polizei ermöglichen (oder ermuntern), solche Private eben systematisch zu nutzen. Allgemein anerkannt ist aber: ein Beweisverwertungsverbot existiert nur dann, wenn es unter krasser Verletzung der Menschenwürde erlangt wurde und eine Abwägung im Einzelfall (Interessen des Beschuldigten vs. Interesse des staatlichen Aufklärungsinteresses und Strafanspruch) erfolgt. (so auch BGH & BVerfG – bspw. BVerfGE 34. Band, Seiten 238ff.)

Insoweit dürfte also ein „abpressen“ eines Geständnisses wegen eines Betruges, Ladendiebstahls oder einer geringen Körperverletzung wohl zu einem Verwertungsverbot führen. Nur im Fall eines Totschlages oder gar Mordes würde ich hier kein Verwertungsverbot sehen. Fraglich bleiben hier allerdings die denkbaren Fälle, denn in diesen Fällen wird die Polizei tätig sein und ein handeln eines Detektives ist eben meist nur im Rahmen von Nebendelikten auf Antrag des Verletzten denkbar.

Hoffe ich habe zur Aufhellung beigetragen.

Der showbee

P.S. Belehrung über Schweigerrecht gegenüber Beschuldigten erfolgt, wenn zur Vernehmung übergangen wird, also noch nicht wie bspw. in jedem Ami-Krimi, wenn der „Verdächtige“ auf der Straße geschnappt wird und ins Auto geladen wird…

P.P.S. Dem Zuschauer darf gerade im Privatfernsehen natürlich jeder Murks aufgetischt werden. Probleme haben dann nur Polizei, Staatsanwalt und Gericht, die sich dann mit Laien-Meinungen abärgern müssen („aber bei Edel & Starck haben sie doch …“)

Betrachte es mal aus einem anderen Blickwinkel
Hallo Wolfgang und alle Anderen,

sieh es mal von dieser Seite.

Dürfen tut jeder alles, ausser sich dabei erwischen lassen.

Oftmals werden „illegal“ erworbene Beweise von Privatermittlern lediglich dazu benützt einen Verdächtigen zu überführen. Versucht wird, ein Geständnis in Gegenwart von Zeugen (andere PI´s oder Auftraggebebern) zu erzielen, die sehr warscheinlich über die Beschaffungsmethode dicht halten. Dieses Geständnis wird dann für offizielle Zwecke verwendet und der Rest, das was als Illegales Beweismittel bezeichnet wird, verschwindet irgendwo in den Weiten des Planeten Erde.

Die Privatermittler müssen sich dann nur noch eine nette Geschichte einfallen lassen, wie sie einen „Verdächtigen“ durch einen „legalen Trick“ überführen konnten. Dies ist zumindest der mir bekannte Teil, wie es in der Praxis funktioniert.

Gruß an Euch

Chris