Frage zu Hotelstornierung

Hallo liebe Experten!

Ich weiß gar nicht, ob ich hier im richtigen Brett bin…?!
Jedenfalls haben wir für 6 Personen 3 Doppelzimmer in einem Hotel in Italien gebucht, nun sind 2 Pers. krank geworden, so dass nur vier Pers. anreisen konnten, und also nur zwei der drei Doppelzimmer genutzt werden konnten. Leider haben wir durch viel Hektik (keine besonders gute Ausrede, aber nun gut…) vergessen, dass 3. DZ zu stornieren - außerdem dachten wir auch, es wäre nicht soo ein Problem, da ja doch noch ein Teil der Leute anreist.
Nun meine eigentliche Frage: Hat das Hotel das Recht, den gesamten Preis für das Zimmer zu fordern, oder nur eine Storno-Gebühr??
Wäre schön, wenn jemand schnell antworten würde, da die oben genannten 4 Personen momentan vor Ort sind, und mit dem Hotelier streiten! :wink:
Ganz lieben Dank und viele (verzweifelte)Grüße
Gianna

Hallo Gianna!

Mit dem Hotelier wurde ein Vertrag geschlossen, der ihn verpflichtet, eine Leistung zu erbringen, nämlich das Zimmer vorzuhalten und den Vertragspartner verpflichtet, die Leistung abzunehmen, also das Zimmer für die vereinbarte Zeit zu nehmen. Nun will der Kunde seinen Teil des Vertrages nicht erfüllen und wird damit zum Schadenersatz verpflichtet. So stehts im Bürgerlichen Gesetzbuch, das zwar nur für Deutschland Gültigkeit hat, aber in Italien werden ziemlich sicher weitgehend identische Regelungen gelten.

Die entscheidende Frage ist jetzt, wie groß der dem Hotelier entstandene Schaden ist. Wenn bis zum letzten Moment vor der Anreise niemand einen Mucks sagte, konnte der Hotelier das Zimmer nicht anderweitig vermieten. Andererseits braucht der Hotelier im nicht belegten Zimmer keine Bettwäsche zu wechseln, Reinigung entfällt und Frühstück will ein nicht angereistes Paar auch nicht haben. Hier bestimmt wieder das Bürgerliche Gesetzbuch, daß dem Hotelier ein branchenüblicher Schadenersatz zusteht. Wieviel das ist, kann ich Dir leider nicht sagen.

…und mit dem Hotelier :streiten!

Für ernsthaften Streit ist Deine Position arg schwach und ein Hotelier ist nicht gut beraten, mit seinen Gästen zu streiten. Das ist am besten aus der Welt zu schaffen, wenn sich die Parteien bei einem Glas Wein entgegen kommen, ohne Erbsen zu zählen.

Gruß
Wolfgang

Hi Gianna,

kommt darauf an was das Hotel für Stornogebühren angegeben hat, vorausgesetzt Ihr habt direkt dort gebucht. Grundsätzlich kann ein Hotel soviel Stornogebühr verlangen wie es will. Wenn Du direkt dort gebucht hast, kannst Du natürlich gerichtlich dagegen vorgehen, was allerdings nicht unbedingt von Erfolg gekrönt sein wird.

Evtl. hilft es, wenn Ihr Euch mal nach der Adresse des örtlichen Fremdenverkehrsverbandes erkundigt (nicht im Hotel natürlich *g*). Dort fragt Ihr nach, wie die örtlichen Gegebenheiten sind bzw. ob der Verband das mit den 100% in Ordnung findet. Vielleicht setzen die sich dann mit dem Hotelier in Verbindung.

Bye und trotzdem schönen Urlaub!

Rolf, der bei Erfolg immer 20 % der ersparten Summe als Provision kriegt *ggg*