Hallo,
kann mir jemand zum §6 des Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb Beispiele aus dem Alltag geben? Jeweils zu den Absätzen bitte. Verstehe es überhaupt nicht… Vielen Dank im Voraus.
§6 Vergleichende Werbung
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Vergleichende Werbung ist jede Werbung, die unmittelbar oder mittelbar einen Mittbewerber oder Sie von einem Mitbewerber angebotenen Waren oder Dienstleistungen erkennbar macht.
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Unlauter im Sinne von §3 handelt, wer vergleichend wirbt, wenn der Vergleich
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sich nicht auf Waren oder Dienstleistungen für den gleichen Bedarf oder dieselbe Zwecksbestimmung bezieht (Beispiel bitte)
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nicht objektiv auf eine oder mehrere wesentliche, relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften oder den Preis dieser Waren oder Dienstleistungen bezogen ist, (Beispiel bitte)
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im geschäftlichen Verkehr zu Verwechslungen zwischen dem Werbenden und einem Mitbewerber oder zwischen den von diesen angebotenen Waren oder Dienstleistungen oder den von ihnen verwendeten Kennzeichen führt, (Beispiel bitte)
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die Wertschätzung des von einem Mitbewerber verwendeten Kennzeichens in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt, (Beispiel bitte)
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die Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt oder verunglimpft oder (Beispiel bitte)
6)eine Ware oder Dienstleistung als Imitation oder Nachahmung einer unter einem geschützten Kenenzeichen vertriebenen Ware oder Dienstleistung darstellt. (Beispiel bitte)
(3) Bezieht sich der Vergleich auf ein Angebot mit einem besonderen Preis oder anderen besonderen Bedingungen, so sind der Zeitpunkt des Endes des Angebots und, wenn dieses noch nicht gilt, der Zeitpunkt des Beginns des Angebots eindeutig anzugeben. Gilt das Angebot nur so lange, wie die Waren oder Dienstleistungen verfügbar sind, so ist darauf hinzuweisen.
Hi,
kann mir keiner Beispiele dazu nennen?
Ist echt wichtig, da ich mich in dem Bereich auskennen
muss und meine Prüfung auf dieses Thema spezialisiert ist.
Das andere beherrsche ich ja aus dem ff.
Vielen Dank
Hallo Megasäufer!
Ist echt wichtig, da ich mich in dem Bereich auskennen
muss und meine Prüfung auf dieses Thema spezialisiert ist.
Wie wäre es denn mit einem Besuch einer Universitätsbibliothek, dort suchst Du nach diesem Buch:
http://www.soldanbuch.de/cgi-bin/soldanbuch.storefro…
oder nach einem ähnlichen Buch. Achtung, in den älteren Ausgaben ist §6 noch §2, aber geändert hat sich im Grunde nichts.
Das andere beherrsche ich ja aus dem ff.
Sorry, aber mehr als abschreiben hätte ich ja auch nicht gemacht. Und ich bin der Meinung, dass, wer eine Prüfung bestehen will, in der Lage sein müsste, sich sein Wissen selbst anzueignen. Da bin ich konservativ.
Hallo,
- sich nicht auf Waren oder Dienstleistungen für den gleichen
Bedarf oder dieselbe Zwecksbestimmung bezieht (Beispiel bitte)
Preis für Handytel. Ausland mit Festnetztel. inland
- nicht objektiv auf eine oder mehrere wesentliche,
relevante, nachprüfbare und typische Eigenschaften oder den
Preis dieser Waren oder Dienstleistungen bezogen ist,
(Beispiel bitte)
schmeckt zarter als Milka
- im geschäftlichen Verkehr zu Verwechslungen zwischen dem
Werbenden und einem Mitbewerber oder zwischen den von diesen
angebotenen Waren oder Dienstleistungen oder den von ihnen
verwendeten Kennzeichen führt, (Beispiel bitte)
Intel macht alle ‚Inside‘- Namen ab, der rosa Riese hat dies mit T-*-Firmen gemacht.
- die Wertschätzung des von einem Mitbewerber verwendeten
Kennzeichens in unlauterer Weise ausnutzt oder beeinträchtigt,
(Beispiel bitte)
Schokolade in Lila Verpackung,
- die Waren, Dienstleistungen, Tätigkeiten oder persönlichen
oder geschäftlichen Verhältnisse eines Mitbewerbers herabsetzt
oder verunglimpft oder (Beispiel bitte)
M bietet z. Zt. keinen Service, da er sich gerade wg. seiner Freundin von seiner Frau scheiden lässt.
6)eine Ware oder Dienstleistung als Imitation oder Nachahmung
einer unter einem geschützten Kenenzeichen vertriebenen Ware
oder Dienstleistung darstellt. (Beispiel bitte)
s. Http://www.heise.de zum Thema iPod und Medion
Ciao maxet.