M. Spitzer (2003) schreibt in einem Artikel, dass es in Deutschland, im Gegensatz zu den USA nicht geht, dass z.B. jugendliche Gehirne zu Forschungszwecken mit bildgebenden Verfahren (z.B. fMRT) untersucht werden. Gibt es dazu tatsächlich gesetzliche Regelungen/Vorschriften o.Ä.? Wenn ja, wo??
M. Spitzer (2003) schreibt in einem Artikel, dass es in
Deutschland, im Gegensatz zu den USA nicht geht, dass z.B.
jugendliche Gehirne zu Forschungszwecken mit bildgebenden
Verfahren (z.B. fMRT) untersucht werden. Gibt es dazu
tatsächlich gesetzliche Regelungen/Vorschriften o.Ä.? Wenn ja,
wo??
iN D ist es so, dass jede (invasive) Behandlung durch den Arzt erst mal prinzipiell ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit darstellt (vgl. Art. 1 -3 GG). Der PAtient muss diesem Eingriff zustimmen, was er nur als volljährige tun kann. Bei Kindern müssen dies die Eltern tun. Hier könnte es ev. im Kinderschutzgesetz eine Schranke geben, die Eltern die Zustimmung zur Forschung an Kindernv erbietet.
Wenn GG Art. 1-3 (Würde, körp. Unversehrtheit etc.) tatsächlich der Hemmschuh für diese bildgebende Forschung sein sollte (invasiv??? Hmm. wer definiert das eigentlich, was invasiv ist? Ist eine Ultraschalluntersuchung invasiv?), muss ich mich schon fragen, ob nicht auch Fragebögen an Jugendliche grundsätzlich unzulässig sein sollten… Wo kann ich denn nachlesen, in welchen Fällen der Nutzen (Forschung) höherrangig eingeschätzt wird als der „Schutz der Persönlichkeit“ (Würde…)? Was hat die Ethik-Kommission des Deutschen Bundestags zu sagen? Beraten die nur?
Da ich von der mAterie keine vertiefte Ahnung habe und mich jetzt auch einlesen müsste, ist es wahrscheinlich gescheiter im Medizinbrett mal eine Anfrage zu stellen. Dabei die Fragen der EInstufung von Untersuchungsmethoden und die Erlaubnispflicht bei Miderjährigen und
die Zurverfügungstellung von Minderjährigen für die Forschung thematisch etwas zu trennen. Letzzteres ist vielleicht auch hier in einem neuen Post gut aufgehoben.