Hallo,
angenommen ein Beklagter reagiert auf die Klagschrift die ihm vom Gericht zugestellt wurde und fügt seiner Stellungnahme Beweismittel in Form von Fotos sowie einer Foto-CD bei. Diese Fotos sollen angeblich beweisen das der Kläger die Ware um die es geht selbst beschädigt hat. Gerichtstermin ist in 2 Wochen, der Kläger will daran nicht persönlich erscheinen, und dürfte wohl sicherlich auch nicht die Foto-CD in den Laptop schieben und mit verschiedenen Photoshopfiltern nach Manipulationen suchen.
Wie kann der Kläger aber noch vor dem Gerichtstermin Einsicht in diese Fotos sowie eine Kopie der Foto-CD erhalten? Das Gericht wird diese Bilder doch sicherlich nicht auf Manipulationen (ein Kratzer ist schnell retouchiert) überprüfen, oder die EXIF-Daten der Bilder auslesen? Fallen hierfür Kosten an?