Doppelter Einzug über EC-Karte - wie möglich!

Hallo,
mal angenommen, jemand bezahlt Ware in einem Laden per EC-Karte UND Geheimnummereingabe. Nachträglich zuhause stellt er fest, dass für die Ware € 10 zuwenig bezahlt wurden (Kassenbon vgl. Preisschild). Ein paar Tage später sieht er auf seinem Bankkontoauszug das einmal der auf seinem Kassenbon stehende Betrag abgebucht wurde und ein paar Buchungspositionen weiter nochmals die fehlenden € 10!! Nun meine Frage: wie kommt das Sportgeschäft dazu, einfach so ohne Einwilligung und erneute Eingabe der Geheimnummer eine zweite Buchung zu tätigen?? Ist die Geheimnummer tatsächlich SOOOO geheim, dass man sie willkürlich weitere Male benutzen kann?? Die Buchhaltung des Sportgeschäfts prüft den Vorfall gerade noch, aber ich bin schon mal komplett geplättet und entrüstet darüber, dass das möglich ist und so gehandhabt wird! Da kann ja jeder Laden bei Kassendefizit bei Kunden Geld abbuchen!

Gruß,
Sonja

Hallo Sonja,

ein doppelter Einzug so wie du ihn beschrieben hast wird das ganze wohl nicht sein. Bis auf einen Fall der mir bekannt ist (technischer Fehler des Terminalbetreibers), werden keine doppelbuchungen durchgeführt, schon gar nicht im Nachhinein und ohne Geheimzahl.

Ich vermute eher das du die 10,- Euro mittels ec-cash Verfahren (mit PIN-Eingabe) regulär abgebucht bekommen hast, und als das Geschäft erkannt hat das noch 10,- Euro fehlen, einfach manuell eine Lastschrift zu Lasten deines Kontos ausgeführt wurde. Dieser 2. Belastung kannst du theoretisch wiedersprechen, da du aber sagst das du ja Ware dafür bekommen hast und bei der Abrechnung an der Kasse wohl nur ein Fehler passiert ist, würde ich mich lediglich erkundigen warum man diesen Weg gewählt hat um das Geld nachzubelasten. Aus Sicht des Geschäftes ist es zwar der einfachste Weg, aber nicht der eleganteste.

Grüße
Michael

Hallo Michael,
bin zwar nicht blond, aber das verstehe ich jetzt nicht. Betreffende Person hat für 39,95 eine Abbuchung mit Eingabe seiner PIN ermächtigt, der Buchungsvorgang wurde abgeschlossen und der Kassenzettel aus diesem EC-Kartenlesegerät ausgespuckt mit diesem Betrag. Er hat nicht für 10 Euro eine Erlaubnis zur Abbuchung erteilt, sondern für 39,95 - das die Turnschuhe 49,95 gekostet haben, hat er auch erst daheim wieder registriert; das Preisschildchen war auch noch an den Schuhen dran. Also hat die Tante an der Kasse den Betrag falsch in das Gerät eingetippt, er hat´s auch nicht bemerkt und die Transaktion fertiggestellt. Im Nachhinein wurden nun also nochmals 10 Euro abgebucht, vermutlich als beim Kassencheck der Minusbestand auffiel. Im Kontoauszug lagen ja auch noch andere Buchungen zwischen diesen beiden Buchungen! Es ist korrekt, das er nicht wegen der Betragshöhe meckern kann, weil die Schuhe tatsächlich 49,95 gekostet haben - aber es geht doch nicht an, dass ohne sein Wissen und seine Einwilligung dieser Fehlbetrag einfach nochmals abgebucht wird! Das ist doch tiefster Eingriff in die Privatsphäre! Und wie gesagt, wie kann man eine Buchung machen, ohne nochmals mit der PIN-Eingabe zu bestätigen! Wie geht das?

Gruß,
Sonja - die es einfach nicht versteht, obwohl naturschwarz!

Hallo Sonja,

Und wie gesagt,
wie kann man eine Buchung machen, ohne nochmals mit der
PIN-Eingabe zu bestätigen! Wie geht das?

Kann es sein, dass das Unternehmen zwei Zahlungsmöglichkeiten mit Karte anbietet? Also einmal mit PIN und einmal Lastschrift? Dann wäre es zwar an sich unzulässig, ohne deine ausdrückliche Genehmigung eine Lastschrift einzureichen, rein praktisch würde dies aber funktionieren, da alle hierzu benötigten Daten vom ersten Zahlungsvorgang bekannt waren.

Gruß vom Wiz

Nunja,

ich denke mal nicht das die Haarfarbe etwas über den IQ aussagt. :smile:

Natürlich ist das nicht rechtmäßig was das Geschäft da gemacht hat.

Es gibt verschiedene Arten wie man mit einer ec-Karte oder Bankcard im Handel zahlen kann. Dazu gehört die sicherste Methode, nämlich die Überprüfung der Karte und des Kontos mit Eingabe einer PIN. Dieses Verfahren kahm zum Einsatz bei der ersten Zahlung.

Die 2. Zahlung wird wie WIZ bereizs gesagt hat einfach per Lastschrift eingezogen. Das kann man eventuell auf dem Kontoauszug daran erkennen, das hier andere Textschlüssel für die Buchung zu sehen sind, notfalls kann dir das aber auch ein Bankmitarbeiter sagen wenn es dich interessiert.

Wiegesagt, rechtmäßig ist das nicht und darüber würde ich mit dem Geschäft auch nochmal reden, das ganze ändert aber nichts an der Tatsache das du den Betrag zahlen musst.

Grüße
Michael

Hallo Michael

Wiegesagt, rechtmäßig ist das nicht und darüber würde ich mit
dem Geschäft auch nochmal reden, das ganze ändert aber nichts
an der Tatsache das du den Betrag zahlen musst.

Das ändert aber auch nichts daran, dass Sonja dem Lastschriftverfahren ganz seimpel bei ihrer Bank widersprechen könnte, dem Schuhgeschäft somit schon einmal ziemlich hohe Stornokosten enstehen würden und zudem noch die Möglichkeit bliebe, das Geschäft wegen Betruges (Vortäuschen einer Einzugsermächtigung) zu verklagen. Auf einmal dürften die Damen und Herren froh sein, wenn sie mit nur 10 Euro Miesen sich aus der Affäre ziehen können.

Nur so eine Idee…

Gruß Marc, der das Verhalten des Geschäftes extrem bestrafenswürdig findet :wink:

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Hallo Marc,

ich würde die Lastschrift eventuell auch aus Prinzip zurück geben.

Wenn die zuwenig kassiert haben, so sollen sie sich doch sonstwie an mich wenden. Zahle ich bar und es passiert ein Fehler so ist es auch meistens deren Pech - es sei den die Verkäuferin erinnert sich an mich und weiss wo ich wohne.

Wenn jemand keine Einzugsermächtigung hat, darf er nichts abbuchen - so schauts aus. Ende. Sollen die mir doch einen Brief schicken oder anrufen und mir Ihr Leid klagen. [Die haben das nur so gemacht, weil die keine Adresse haben.]
Das Verhalten des Geschäfts ist a) unverschämt und b) unzulässig.

Also eventuell die Lastschrift zurückgeben. Ich bin aber eindeutig gegen das Verklagen - unsere Gerichte sind schon überlastet.

Gruß Ivo

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Die Geheimnummer dient nur als Sicherheit das nicht jeder mgl Finder der Karte Geld abheben kann. Wer die Nummer hat kann.
Du mußtest sicherlich einen Kassenbeleg mit dem Zahlbetrag unterschreiben.
Diesen Betrag dürfen die abbuchen. Auch in 2 Teilbuchungen bei Irrtum.
Nicht mehr.

Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

@IVO Das wird aber teuer für den Kunden.

Hallo Marc,

ich würde die Lastschrift eventuell auch aus Prinzip zurück
geben.

Lieber IVO das Geschäft hat Anspruch auf das Geld, der Kunde ist mit der Abbuchung von dem Warenpreis einverstanden. Es wird versehendlich 10€ zu wenig abgebucht, Du widersprichst, die haben deine Adresse, Du zahlst Stornokosten + den zurückgebuchten Betrag.

Schöner Rat aber teuer.

Jakob

Wenn die zuwenig kassiert haben, so sollen sie sich doch
sonstwie an mich wenden. Zahle ich bar und es passiert ein
Fehler so ist es auch meistens deren Pech - es sei den die
Verkäuferin erinnert sich an mich und weiss wo ich wohne.

Wenn jemand keine Einzugsermächtigung hat, darf er nichts
abbuchen - so schauts aus. Ende. Sollen die mir doch einen
Brief schicken oder anrufen und mir Ihr Leid klagen. [Die
haben das nur so gemacht, weil die keine Adresse haben.]
Das Verhalten des Geschäfts ist a) unverschämt und b)
unzulässig.

Also eventuell die Lastschrift zurückgeben. Ich bin aber
eindeutig gegen das Verklagen - unsere Gerichte sind schon
überlastet.

Gruß Ivo

Die Geheimnummer dient nur als Sicherheit das nicht jeder mgl
Finder der Karte Geld abheben kann. Wer die Nummer hat kann.
Du mußtest sicherlich einen Kassenbeleg mit dem Zahlbetrag
unterschreiben.
Diesen Betrag dürfen die abbuchen. Auch in 2 Teilbuchungen bei
Irrtum.
Nicht mehr.

Jakob

Leider nicht ganz richtig/vollständig. Die Geheimnummer dient nicht nur der Sicherheit des Karteninhabers, sondern auch der Sicherheit des Geschäfts. Denn die bekommen bei der Zahlung mit Geheimzahl eine Zahlungsgarantie, eine Rücklastschrift ist bei diesem Verfahren nicht möglich! Außerdem wird hier kein Kassenbeleg zur Zahlung unterschrieben. Die Genehmigung zur Abbuchung vom Konto geschieht durch die Eingabe der PIN. Eine Einlösung in 2 Teilbuchungen ist bei diesem Verfahren technisch nicht möglich.

Grüße
Michael

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Holla.

Ich beurteile das Janze ein wenig anders.

Lieber IVO das Geschäft hat Anspruch auf das Geld, der Kunde
ist mit der Abbuchung von dem Warenpreis einverstanden. Es
wird versehendlich 10€ zu wenig abgebucht, Du widersprichst,
die haben deine Adresse, Du zahlst Stornokosten + den
zurückgebuchten Betrag.

No, Sir. Kunde hat 10 € weniger (durch Eingabe der PIN) zur Bezahlung angewiesen, als der reguläre Preis war. Der Zahlungsvorgang lautet : Geschäft berechnet 10 € zu wenig (es wurden nicht die eigentlich fälligen 49 € eingefordert!), Kunde gibt genau diese Zahlung frei.

Genau genommen ist das Zustandekommen des Kaufvertrages, und zwar durch Irrtum, gestört. Das heißt, dass der Verkäufer die Wahl hat,

  • den Vertrag wegen Irrtums anzufechten (Rückgabe der Ware gegen Erstattung des (falschen) Kaufpreises);

  • eine Nachforderung zum gezahlten Preis zu erheben, wg. Irrtums.

Einfach abzubuchen stellt in der Tat keine korrekte Vorgehensweise dar. Das ist vergleichbar mit einem Kellner, der dem Gast direkt ins Portemonnaie langt. Und im Zweifelsfalle käme das Geschäft schon deswegen in die Bouillon, weil für die 10 € keinerlei Einverständnis seitens des Kunden vorliegt. Zumindest eine Information („Sehr geehrter Muster, wir haben uns leider geirrt bla bla. Um Ihnen und uns weitere Umstände zu ersparen, werden wir den Betrag von Ihrem uns bekannten Konto blä. Sollten wir nichts weiter von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass blu.“) ist zum einen erforderlich, um den Vorgang abzusichern, und zum zweiten auch - im Gegentum zur angewendeten Vorgehensweise - auch guter Stil.

Gruß kw

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Hallo Jakob,

das Geschäft hat Anspruch auf das Geld, der Kunde
ist mit der Abbuchung von dem Warenpreis einverstanden.

wenn jemand irgendwo per Scheckkarte + Geheimnummer bezahle, so muss er auch den Betrag am Terminal bestätigen. Wenn dieser Betrag nun versehentlich zu niedrig ist (Fehler des VERKÄUFERS), so kann der Verkäufer zwar höflich und freundlich versuchen vom Käufer den Fehlbetrag doch noch zu bekommen, aber eine Abbuchungserlaubnis dafür hat er NICHT erhalten!

Grüße von
Tinchen

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Sonja,

ich verstehe deine Aufregung nicht! Du hast genau das bezahlt, was du geschuldet hast. Und es wurde nicht einfach irgendwas abgebucht, sondern du hast ja eingewilligt - außerdem wurde dir doch erklärt, was hier technisch passiert ist: der zweite Vorgang war eine ganz normale Lastschrift, die immer möglich ist, wenn man eine Bankverbindung hat. Das ist natürlich kein Freibrief, dein Konto leerzuräumen, daher auch die Möglichkeit der Rückbuchung.

Rein rechtlich gesehen scheint mir die Sache auch einfach zu sein: Du hast doch ganz klar eingewilligt, dass der fällige Betrag vom Konto abgebucht wird. Das und nur das ist auch geschehen.

Levay

Dein Beitrag soll doch nur bewirken, dass Streit entsteht. Wie man für so was ein Sternchen bekommen kann, ist mir schleierhaft.

Levay

Wenn jemand keine Einzugsermächtigung hat, darf er nichts
abbuchen - so schauts aus.

Und? Hatte er eine? Ich finde das nicht so eindeutig wie ihr anderen. Bestand nicht eine Einzugsermächtigung über den Preis Kaufvertrags? Konkludent? Falschbezeichnung schadet nicht? Und so weiter…?

Unverschämt hin und her, ist die Sache so eindeutig, dass ein Rechtsstreit auf jeden Fall zu Gunsten der Kundin ausgehen würde? Und wenn nein, wieso dann die Lastschrift zurückgeben? Wird das Geschäft die Sache auf sich beruhen lassen? Wohl kaum.

Levay

@ Levay
Hallo Levay,
Du verstehst mich hier völlig falsch - es geht mir überhaupt nicht um die 10 Euro - die sind mir sch…egal! Es geht mir ums PRINZIP, dass der Laden einfach so seine Fehler ausbügelt und mir ein zweites Mal an´s Konto geht, ohne dass ich für dieses zweite Mal einwillige bzw. überhaupt gefragt werde! Ich will mich doch nicht vor der Zahlung drücken - ich habe nur kein Verständnis dafür, dass jemand einen Fehler macht und zu wenig in das Kartengerät tippt (Fehler passieren, mache ich auch mal) und das dann so korrigiert, indem er ungefragt in meine Privatsphäre eingreift! Wenn der lustig ist und ein andermal wieder Geld in der Kasse fehlt, macht er es dann nochmal?? Die Möglichkeit scheint er ja zu haben! Überhaupt; laut der Diskussion scheint somit jeder Laden, der per EC-Karte abbucht, somit die Möglichkeit zum Lasteinzug zu haben und „könnte“ bei sämtlichen Kunden Gelder einziehen??? Mir geht es darum, dass meine Privatsphäre hier massiv verletzt wird! Wie jemand sagte - was wäre, wenn ich bar bezahlt hätte und die hätten es erst hinterher gemerkt! Wenn ich falsch rausbekommen würde und dann hinterher wieder in den Laden marschiere - die sagen mir doch dann auch: selber schuld, gleich nachzählen!
Stell mich also bitte nicht als Prellerin hin, darum geht es gar nicht!

Gruß,
Sonja

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Hallo,

das Geschäft war nicht autorisiert, diese zusätzlichen 10 € zu buchen - ich würde die Lastschrift zurückgehen lassen.

es ist nicht an Dir, zu überprüfen, ob die Turnschuhe nicht womöglich nochmal wegen "Geschäft hat 16 % Geburtstag, Sonderaktion oder weiß der Geier was " nochmals automatisch reduziert werden.

Ich arbeite auch in einem Laden - es kommt öfter vor, daß ein Artikel mit sagen wir mal 20 € ausgepreist ist und dann EDV-mäßig reduziert wurde. Die Kasse zeigt was niedrigeres an und der Kunde freut sich.

Regel im Haus:

Preissenkungen:
Erst in der EDV, dann an der Ware

Preiserhöhungen:
Erst an der Ware, dann in der EDV

Wenn uns ein Fehler passiert, bekommt der Kunde IMMER recht! (im Zweifel den billigeren Preis!)

Grüße

Wendy

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Hallo Sonja,

recht hast du. Ich würde auf jeden Fall mal zu deiner Bank gehen und den Sachverhalt dort hinterfragen und mich zudem noch an das Geschäft wenden. Sie sollen doch bitte mal erläutern wieso sie einfach die 10 Euro per Lastschrift eingezogen haben.

Gruß

Phoebe

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Dein Beitrag soll doch nur bewirken, dass Streit entsteht. Wie
man für so was ein Sternchen bekommen kann, ist mir
schleierhaft.

Levay

Irrtum.
Der Artikel soll helfen, Sonja auf mögliches Recht hinzuweisen. Du suggerierst mit deiner Aussage, dass nur solche Hilfe zulässig sei, die mit deinen Moralvorstellungen konform geht.
Dies halte ich für eine äußerst gefährliche Ansicht, da dies ein Schritt hin zu einer rechtswissenschaftlich gebildeten Elite ist, die durch gesteuerte Weitergabe von Wissen das Durchsetzen ihrer Moralvorstellungen kontrolliert.

Sonja hat hier um Rat gefragt und ich sehe keinen Grund, weshalb gewisse Ratschläge ihr vorenthalten werden sollten. Ob sie diese annimmt (ich würde allein deshalb schon von einer Anzeige absehen, weil mir der Aufwand zu groß wäre) sollte ganz allein ihre Entscheidung bleiben. Deine Zensur braucht sie sicher nicht.

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Rein rechtlich gesehen scheint mir die Sache auch einfach zu
sein: Du hast doch ganz klar eingewilligt, dass der fällige
Betrag vom Konto abgebucht wird. Das und nur das ist auch
geschehen.

Das sehe ich anders, sie hat eingewilligt, 39,95 EUR zu zahlen, dieser Preis stand auf dem PIN-Eingabegerät (als Kunde muß man den Preis immer bestätigen), dieser Preis steht auf dem Bon. Die können nicht einfach später weitere 10 Euro abbuchen. Wenn der Verkäufer einen falschen Preis eingibt, ist das sein Problem, nicht das des Kunden. Für die Lastschrift muss das Geschäft doch auch das Einverständnis des Kunden haben, sprich ich muss immer unterschreiben, dass der vorliegende Betrag abgebucht werden darf. Aber auch da gebe ich meine Unterschrift für einen bestimmten Betrag, der auf dem Beleg steht.

Was ist, wenn die Schuhe reklamiert werden müssen? Auf dem Beleg sind 39,95 verzeichnet, nicht mehr und nicht weniger. Ich finde dieses Vorgehen sehr merkwürdig und würde die Rückbuchung sofort vornehmen lassen.

Bis denne
Schnoof

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