Anwendung einer Änderung der Vereinssatzung

Hallo Leute,
folgende Frage zum Vereinsrecht:
Ein Verein, in dem ich Mitglied bin, möchte bei der nächsten turnusmäßigen Mitgliederversammlung, bei der auch die Vorstandswahlen fällig sind, die bisher dreijährige Wahlperiode des Vorstandes verlängern auf fünf Jahre.
Die erforderliche Mehrheit für die Satzungsänderung vorausgesetzt frage ich mich aber, ob die Satzungsänderung schon für den Vorstand gilt, der bei der Mitgliederversammlung nach dem Satzungsänderungsbeschluss neu gewählt wird. Meine Bedenken darüber resultieren aus dem Umstand, dass die Satzungsänderung gem. § 71 Abs. 1 BGB erst wirksam wird, nachdem sie in das Vereinsregister eingetragen wurde. Damit müsste die Satzung ja rückwirkend wirksam werden, da die ebenfalls (ggf.) erforderliche Eintragung der Änderung des Vorstandes nach § 67 Abs. 1 BGB nur deklaratorischen Charakter hat.
Ich kann dazu leider in meiner Literatur nichts finden und wäre für ein Hinweis sehr dankbar.

Das wäre unlogisch, denn ein anderer neu gewählter Vorstand würde gleichzeitig ins VRegister eingetragen für 5Jahre tätig, nur weil der alte schon eingetragen ist keine 5 sondern 3 Jahre.???
Kann nicht sein.
Also
Satzung für alten und neuen Vorstand 5Jahre wenn dies beschlossen wird.
Jakob

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Das wäre unlogisch, denn ein anderer neu gewählter Vorstand
würde gleichzeitig ins VRegister eingetragen für 5Jahre tätig,
nur weil der alte schon eingetragen ist keine 5 sondern 3
Jahre.???
Kann nicht sein.

Hm, Glauben oder Wissen? Aber du hast Recht - unlogisch wäre das schon.

Also
Satzung für alten und neuen Vorstand 5Jahre wenn dies
beschlossen wird.

Ja, du hast mich in meiner ursprünglichen Ansicht bestärkt. Wir werden so verfahren. Und wie war das noch: Wo kein Kläger…
Danke
HeinzEric