Hallo zusammen,
wie sieht es eigentlich rechtlich damit aus, wenn ein Einschreiben mit Rückschein in das Empfängerpostfach eingelegt wird? Gilt es dann ab dem Tag der Einlage als rechtlich zugestellt? Der Empfänger meidet sein Postfach wie die Pest…kann er sich rausreden, er hätte das „zu spät gelesen“?
THX für eure Antwort
Hallo Fellini,
wie sieht es eigentlich rechtlich damit aus, wenn ein
Einschreiben mit Rückschein in das Empfängerpostfach eingelegt
wird? Gilt es dann ab dem Tag der Einlage als rechtlich
zugestellt? Der Empfänger meidet sein Postfach wie die
Pest…kann er sich rausreden, er hätte das „zu spät gelesen“?
Soweit ich weiss, ist eine Zustellung per Einschreiben mit Rückschein
in ein Postfach nicht möglich (Aussage einer Postmitarbeiterin).
Klingt plausibel, denn wer sollte denn den Empfang quittieren?
Also, nehmen wir mal an, es gelangte ein Einwurfeinschreiben in das
Postfach. Dann gilt das Schreiben als in den Machtbereich des
Empfängers gelangt, d.h. als zugegangen.
Eine Kenntnisnahme nach Ablauf bspw. einer in dem Schreiben
enthaltenen Frist muss er sich dann als eigenes Verschulden zurechnen
lassen, es sei denn er kann nachweisen, dass er verhindert war.
Gruß - Jaschiii
Hallo,vielen Dank für die prompte Antwort. Klingt ganz logisch was du sagst. Aber ich hab den Sendungsstatus des Einschreibens per Internet verfolgt und da kam diese Anzeige (Ins Postfach eingelegt,usw…) Wie ist das denn möglich?
Gruß fellini
Hallo,
wie sieht es eigentlich rechtlich damit aus, wenn ein
Einschreiben mit Rückschein in das Empfängerpostfach eingelegt
wird? Gilt es dann ab dem Tag der Einlage als rechtlich
zugestellt?
jein.
Der Empfänger meidet sein Postfach wie die
Pest…
Das wird ihm nicht viel nützen.
kann er sich rausreden, er hätte das „zu spät gelesen“?
Unter Umständen: FAQ:1350
Gruß,
Christian
Hallo Fellini,
ein Einschreiben mit Rückschein wird an die im Rückschein genannte und mit der Briefanschrift identische Adresse zugestellt.
Praxis bei der Deutschen Post AG ist es jedoch,wenn der Empfänger gleichzeitig noch über ein Postfach beim selben Zustellpostamt verfügt,
ihm diese Sendung dort zu avisieren.
Das ändert jedoch nichts an der rechstgültigen Zustellung.
Selbst wenn der Empfänger der Meinung ist,durch das „Nichtannehmen“
des Briefes aus dem „Schneider zu sein“…
Die Deutsche Post bescheinigt dir das nämlich auch bei der Rücksendung des nichtangenommenen Briefes.
mfg
Frank
Hallo,
da hat wohl jemand in der Postfachverteilung nicht richtig hingeschaut.
Normalerweise wird der Postfach-Inhaber benachrichtigt und kann sich dann den Brief am Schalter (gegen Unterschrift) abholen.
VG,
Birgit