Hallo Experten,
ich atme mal gaaaanz tief durch und versuche ganz sachlich, meine Anfrage zu stellen.
Ich hab ja bereits zu diesem Thema gepostet, siehe
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
ist allerdings im Archiv.
Diese Person hat jetzt wieder eine Antwort bekommen, wobei sie nochmal zur Zahlung aufgefordert wird. Sie ist jetzt gerade auf dem Weg der Beweisbeschaffung, d.h. die Faxbestätigungen der alten Firma in Spanien und der Mutter in Spanien werden angefordert.
Nun gut, damit müßten die Zahlungen ja nun überfällig sein.
Bei zwei Faxbestätigungen finde ich aber, dass das Ignorieren dieser schon fast an Vorsätzlichkeit grenzt. Ist das richtig? Die Person ist jetzt wirklich so stinkesauer, daß sie ihren Anwalt einschalten möchte. Kann man da denn gar nichts tun? Und hat die Person dann eine Chance, das schon ungerechtfertigterweise gezahlte Geld zurückzubekommen?
Vielen Dank für eine Antwort!
Gruß,
M.
Es geht um diesen Zeitraum ? Gebühren von 12/2004 bis 05/2005 zu zahlen.
Abwarten und Tee trinken Du machst das schon richtig.
Nach Rechtsprechung des BGH kann eine Täuschungshandlung auch darin liegen, daß die Täter eine wahre Behauptung aufstellen, wenn Sie die Eignung, dass eine inhaltlich richtige Erklärung, einen Irrtum hervorrufen könnte, planmäßig einsetzen um dann unter dem Anschein äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens gezielt die Schädigung des Adressaten verfolgen zu können, wider besseren Wissens.
Behauptungen über Rechte können nur dann Gegenstand einer Täuschungshandlung sein, soweit sie zugleich konkludent Tatsachenbehauptungen enthalten wie hier vorher geschehen. „uns steht der Beitrag zu. Sie müssen Zahlen sonst wird es teuer“
Wenn sich bei diesen Brüdern Fangprämien gesteuert eine eine goldene Nase verdienen möchte soll Er sich auch die Überprüfung aur Verdacht auf verschuchten Betrug §§263/23 StGB gefallen lassen muss.
Per Brief an die Staatsanwaltschaft.
Wenn Du den GEZBanden schreibst solltest Du die Anzeige NICHT erwähnen.
l
Stelle nochmals klar worauf es ankommt und von diese Webpage entnimm die Passage mit der AG und der Rentenversicherung. Die magst Du mit einflechten, das hören die nicht so gern (Schmähkritik)
http://medien.freepage.de/zuschauer/
Jakob
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Hallo Jakob,
Ganz ehrlich, also das hier war mir ein bißchen zu hoch - kannst Du das nochmal in anderen Worten erklären? 
Nach Rechtsprechung des BGH kann eine Täuschungshandlung auch
darin liegen, daß die Täter eine wahre Behauptung aufstellen,
wenn Sie die Eignung, dass eine inhaltlich richtige Erklärung,
einen Irrtum hervorrufen könnte, planmäßig einsetzen um dann
unter dem Anschein äußerlich verkehrsgerechten Verhaltens
gezielt die Schädigung des Adressaten verfolgen zu können,
wider besseren Wissens.
Behauptungen über Rechte können nur dann Gegenstand einer
Täuschungshandlung sein, soweit sie zugleich konkludent
Tatsachenbehauptungen enthalten wie hier vorher geschehen.
„uns steht der Beitrag zu. Sie müssen Zahlen sonst wird es
teuer“
Ich hab da noch ein Schreiben verfaßt - meinst Du, ich kann Dir das mal mailen, dass Du Dir das anschaust? Das wär supernett…
Danke für Deine Antwort!
M.
Na klar
Zum Text: Also wenn jemand einem anderen eine Rechnung schickt obwohl er weiss das er keinen Anspruch auf Zahlung hat. ( Deshalb müssen Tatsachen diese Rechnung begründen. )
Trotzdem aber so tut, als ob alles seine Richtigkeit hat. Eben verkehrsgerecht ist
Eben hoffend der andere erkennt durch Zahlung den Anspruch an obwohl kein Zahlungsanspruch besteht.
Zumindest der Verdacht auf Betrug darf bestehen, so lautet dann der Text
Strafanzeige wg Verdacht des versuchten Betruges i.S. §§263/32 StGB
Die Angeschuldigten haben …Sachbeschreibung
Ich sehe die Tatbetände als erfüllt an.
Unterschrift
Einen Anwalt braucht man dafür nicht Adresse Staatsanwaltschaft. Du hörst dann davon.
(ob die Eingestellt haben) wenn dann Beschwerde bei der zuständigen Generalstaatsanwaltschaft hinweis gewerbliche Begehung mgl also nochmals man wird dann sehen. >Steht dann drauf.
Jakob
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