Erbrecht/Anfechtung Testament

Hallo,
habe eine Frage zum Erbrecht:

Jemand hat ein Testament im Original zur Verwahrung seiner Mutter. Die Mutter stirbt und sie (Tochter) schickt das Orig.-Testament ans AG.
Das AG bekommt vom Sohn der Eblasserin ebenfalls ein Testament vorgelegt, allerdings neueren Datums.
Sie, die Tochter der Verstorbenen, wird über das Vorliegen eines neueren Testaments informiert. Daraufhin stellt die tochter antrag auf Erteilung eines Erbscheins gemäß altem (ihres vorgelegenen) Testaments.
Definitiv hat der Sohn der Verstorbenen seine Mutter bedroht und sie zum Notar gezerrt, so dass sie ein neues (das nun beim AG liegt) Testament erstellen ließ, indem der Sohn ALLES erbt und seine Schester (Tochter der Verstorbenen) nur Pflichtteil.
Das erste Testament war 40 je Sohn/Schwester und Enkelin 10%.
Enkelin ist im 2. Testament weggefallen, nicht mal erwähnt.
Angeblich müsste das Gericht wegen des Erbscheinsantrags doch der Frage nachgehen, wie die Tochter dem AG mitgeteilt hat, dass die Verstorbene 2004 schon nicht mehr geistig ok gewesen war und vom sohn genötigt wurde, dass 2. Testament mit Sohn als Alleinerbe aufzusetzen, damit das 1. Testament verfällt.
Das 1. Testament der Tochter ist aus 2001 und auch da war die Mutter (Verstorbene) schon sehr demenz-krank, ist von zu Hause gegelaufen, Polizei mußte sie suchen, sie war oft im Krankenhaus aus Demenz-Diagnosen, weil sie vergaß zu essen und zu trinken, und im Geiste nicht so gut ok war etc.
Tochter ist nun beweispflichtig gegenüber AG, dass Verstorbene zum Zeitpunkt der Erstellung des 2. Testaments 2004 (ist auch 2004 verstorben!), nicht mehr ganz ok weil Demenz und auch, dass der Sohn die Mutter genötigt hat, das 2. Testament zu seinen Gunsten erstellen zu lassen? Wie soll die Tochter das machen? Bei der Polizei, Ärzten und Krankenhäusern die Belege anfordern, diagnosen usw., dass die Mutter schon 2001 Demenz hatte, in 2004 ja verstorben ist und das Testament aus 2004 darum angefechtet werden muss? Oder muss man warten, bis das Gericht diese Unterlagen anfordert von den Institutionen? Seit Oktober 2004 bis heute hat das Gericht nichts unternommen. Soll man bei Gericht Beschwerde darüber einriechen? Höhere Instanz anrufen? Es betrifft u.a. eine Immobilie, die leersteht und verkauft werden müsse… Was kann die Tochter tun für den Fortgang der Sache? Es wurde das 2. Testament NICHT angefochten von ihr, sondern sie hat NUR Antrag auf Erteilung eines Erbscheins lt. 1. Testament gestellt, wobei doch auch hier die Gerichte nun tätig sein werden müssten allmählich???
Ohjeohje…
Danke für einen hilfreichen Tip!
Liebe Grüße!

Hallo Jenny,

die Tochter hatte ab dem Zeitpunkt von dem sie Kenntnis vom Tod der Mutter erhielt, 6 Wochen Zeit das Testament offiziell anzufechten. Du hast nichts davon geschrieben, dass sie es angefochen hat.
Ob das Ausstellen eines Erbscheins nach dem alten Testament als Anfechtung gilt, kann ich Dir nicht sagen - aus dem Bauch heraus würde ich aber sagen nein.

Wenn das zweite Testament von einem Notar gemacht wurde, schreibt dieser im Normalfall hinein, dass er die inzwischen Verstorbene als geistig gesund empfunden hat. Das ist jetzt wohl ein starker Pluspunkt für den Sohn.

Die Tochter kann ja mal alle Gesundheitsunterlagen einsammeln. Generell ist ihr zu empfehlen, dass sie sich bei einem (anderen) Notar über alles genau erkundigt. Wenn dieser Notar auch gleich Rechtsanwalt ist, kann er sie dann in einem evtl. Rechtsstreit vertreten.

Ohne Anwalt wird die Tochter hier kaum Land sehen.

Gruß
Ingrid

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Vergiss es !

  1. Du kommst an einer anwaltlichen Erstberatung nicht
    vorbei - hier wird Dir nicht geholfen werden können !

  2. Der Notar hat in der Verhandlung darauf zu achten, dass alle
    Beteiligten „bei Verstand“ sind, dass niemand „mit ner Waffe
    an der Teilnahme gezwungen wird“…

Hallo Jenny,

hatte eine Ergänzung bzw. Korrektur geschrieben, die ist aber wieder verschwunden. Scheinbar gibt es hier Forenprobleme - die Seiten ziehn sich bei mir im Schneckentempo auf (wenn überhaupt).

Hier die Korrektur:

ich hatte überlesen, dass die Tochter das Testament nicht angefochten hat. Ich befürchte, dass der Antrag auf Ausstellung eines Erbscheines nach dem ersten Testament formal nicht die Anfechtung ersetzt. Diese dürfte wichtig sein, um überhaupt etwas gegen das zweite Testament unternehmen zu können.

Evtl. kann hier die Rechtsberatungsstelle bzw. ein Rechtspfleger des zuständigen Nachlassgerichtes Auskunft geben.

Gruß
Ingrid

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