Kündigungsfristen ?

Hallo liebe www-ler,

wenn jemand einen Vertrag (z.B. Premiere, Versicherung, Zeitschriften) kündigen möchte, ist es möglich (und natürlich rechtlich korrekt :wink: ) die Formulierung „…zum nächsten möglichen Termin…“ zu verwenden, oder muss man immer den konkreten Termin angeben?
Und wie ist es, wenn im Vertrag z.B. steht „…die Kündigung muß x Monate vor Quartalsende erfolgen“, kann man dann die Kündigung schon x+y Monate vorher losschicken?

Lainhafte Grüße
Birgit :smile:

Kann man. Kündigung zum xx.yy.zz
Auch schon vorher.
es sollte aber weniger als 1/2 Jahr sein.
Es gibt aber keine gesetzliche Regelung die das vorschreibt.
Jakob

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