Hallo liebe www-ler,
wenn jemand einen Vertrag (z.B. Premiere, Versicherung, Zeitschriften) kündigen möchte, ist es möglich (und natürlich rechtlich korrekt
) die Formulierung „…zum nächsten möglichen Termin…“ zu verwenden, oder muss man immer den konkreten Termin angeben?
Und wie ist es, wenn im Vertrag z.B. steht „…die Kündigung muß x Monate vor Quartalsende erfolgen“, kann man dann die Kündigung schon x+y Monate vorher losschicken?
Lainhafte Grüße
Birgit 