Hochtreiben der Zinsen durch Inkasso

Von: , Frage gestellt am Mi, 1. Jun 2005

Hallo ;-)

Mal angenommen ein Inkassounternehmen würde 12 oder 13 Jahre lang einen Betrag von jemanden fordern und natürlich die Zinsen so in die Höhe treiben, ohne daß sie rechtliche Schritte unternehmen, weil z.B. die Mahnungen ignoriert werden oder dergleichen... Stimmt es, daß es Gerichtsurteile gibt, die besagen daß der Schuldner dann nicht mehr zahlen muß?
Wie verhält es sich, wenn Jahre vorher eine monatliche Zahlung vereinbahrt wurde, diese vom Schuldner aber nicht eingehalten wurde und keinerlei rechtliche Schritte von Seiten des Inkassounternehmen erfolgten und nur Mahnungen und Drohungen erfolgen, aber sonst nichts weiter passiert?

LG
Marion

1 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 20 Stunden 0 hilfreich
    Re: Hochtreiben der Zinsen durch Inkasso

    Mal angenommen ein Inkassounternehmen würde 12 oder 13 Jahre
    lang einen Betrag von jemanden fordern und natürlich die
    Zinsen so in die Höhe treiben, ohne daß sie rechtliche
    Schritte unternehmen, weil z.B. die Mahnungen ignoriert werden
    oder dergleichen... Stimmt es, daß es Gerichtsurteile gibt,
    Wer treibt Zinsen in die Höhe? Hat der Schuldner die ganzen Jahre vernünftigerweise davon ausgehen können, dass er seine Schulden nicht verzinst zurückzuzahlen habe? Hat der Gläubiger den Schuldner per Zwang von einer rechtzeitigen Zahlung abgehalten?

    Tatsächlich unterbricht die Verjährung durch einfache Mahnung, Zahlungserinnerung u. ä. nicht, die Forderung könnte also im Einzelfall tatsächlich verjährt sein. Voraussetzung ist aber die Erhebung einer "Einrede der Verjährung", und wenn der Schuldner diese über Jahre hinweg versäumt hat, hat er gelitten. Wie verhält es sich, wenn Jahre vorher eine monatliche Zahlung
    vereinbahrt wurde, diese vom Schuldner aber nicht eingehalten
    wurde und keinerlei rechtliche Schritte von Seiten des
    Inkassounternehmen erfolgten und nur Mahnungen und Drohungen
    erfolgen, aber sonst nichts weiter passiert?
    Schuldanerkenntnis und (Teil)Zahlungsvereinbarungen unterbrechen die Verjährung ad infinito.

    Nähere Auskunft erteilt nach Offenlegung aller relevanten Tatsachen gerne ein Rechtsanwalt gleich bei dir in der Nähe.

    Gruss
    Schorsch (IANAL)

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