Hi Tiger )
Das Pikante an der Sache ist, daß du als Arbeitgeber nicht
danach fragen darfst ob eine Bewerberin für einen Job
schwanger ist oder nicht … das heißt fragen darfst du schon,
aber die Antwort muß nicht stimmen °grins° … und sobald du
gesagt hast „Sie haben den Job“ - wurscht ob Probezeit oder
nicht - besteht im Fall einer Schwangerschaft
Kündigungsschutz.
Das ist für ein kleines Unternehmen auch nicht so das Drama, da die zuständige Pflichtkrankenkasse über das Ausgleichsverfahren U2 die Aufwendungen für den Mutterschutz ersetzt.
Das Problem:
Die schwangere AN geht in ihren Mutterschaftsurlaub und tendiert zu einem Jahr Erziehungsurlaub. Der AG stellt daraufhin eine Vertretung ein. Dieses Arbeitsverhältnis wird für die voraussichtliche Zeit des Erziehungsurlaubs der anderen (genaues Endedatum angegeben) befristet. Das ganze ohne jegliche Verlängerungsoption im Vertrag.
Die junge Mutter tritt ihren Dienst auch pünktlich wieder an. Der AG bedankt sich bei der Vertretung und diese teilt ihm lächelnd ihre Schwangerschaft mit und besteht auf Weiterbeschäftigung.
Der RA der AN gibt an daß es da ein Urteil vom Bundesarbeitsgericht gäbe, dessen Aktenzeichen er leider vergessen hat, und daß sie demzufolge Kündigungsschutz genießt.
Wenn dem tatsächlich so ist, wundert es mich nicht mehr, daß Frauen im gebärfähigen Alter die Arbeitsämterakten füllen.
Ich habe aber in den Pressemitteilungen der obersten Bundesgerichte kein derartiges Urteil gefunden.
MfG
Undine
*diedenbetreffendenMandantennatürlichzueinemRAgeschickthat*
*g*