Garantiebedingungen

Hallo Leute,

kann mir jemand die „Garantiebedingungen der Real Garant Versicherungs AG“ zur Verfügung stellen. Es handelt sich um einen Gebrauchtwagenkauf von einem freien Autohändler.

Danke
Gisela

Hallo,

das BGB sagt eindeutig:

BGB § 477 Sonderbestimmungen für Garantien
(1) Eine Garantieerklärung (§ 443) muss einfach und verständlich abgefasst sein. Sie muss enthalten

  1. den Hinweis auf die gesetzlichen Rechte des Verbrauchers sowie darauf, dass sie durch die Garantie nicht eingeschränkt werden und
  2. den Inhalt der Garantie und alle wesentlichen Angaben, die für die
    Geltendmachung der Garantie erforderlich sind, insbesondere die Dauer und den räumlichen Geltungsbereich des Garantieschutzes sowie Namen und Anschrift des Garantiegebers.
    (2) Der Verbraucher kann verlangen, dass ihm die Garantieerklärung in Textform mitgeteilt wird.

Also, einfach eine Anfrage an den Garantiegeber, ggf. mit Hinweis auf §477 BGB.

Gruß

Matthias

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