Nebenkosten-Nachforderung nach 2 Jahren

Hallo Ihr Lieben!

Vielleicht kennt jemand in folgendem Fall die Rechtslage…

Meine Freundin hat sich 2003 von ihrem Mann getrennt. Hat 12/2003 dies bei den Stadtwerken (Energieversorgung Strom/Gas) bekannt gegeben und hat die Enegielieferung auf ihren Mann umgemeldet. Sie bekam eine Schlussrechnung und beglich diese.
Nun bekam sie ein Schreiben vom Inkassobüro (Auftraggeber Stadtwerke), welches von ihr knapp 750,-Euro fordert für eine Rechnung vom 07.05.02. Ihr könnt Euch vorstellen, wie sie da geschaut hat…sie geht schliesslich seit Begleichung der Schlussrechnung davon aus, daß sie keine Kosten mehr offen hat!!! Sie hat auch nie eine Mahnung in den letzten Jahren dafür erhalten!
Wie ist das…dachte, ich hätte mal gelesen, daß Nebenkosten nach einem bestimmten Zeitraum verfallen?

Über Eure Hilfe würde meine Freundin sich sehr freuen!!!

Hallo,

also so wie ich schon oft gehört habe gibt es tatsächlich eine Frist. Wenn in diesem Zeitraum keine Mahnungen oder sonstige Briefe dazu gekommen sind verfällt diese.
Und nach 2 Jahren isses glaube ich sowieso längst gegessen.

Bin aber in dieser Hinsicht kein Experte.

Liebe Grüße
Yvonne

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Hallo,

soweit ich weiss, gibt es eine Frist, fuer die Nebenkostenabrechnung, die direkt ueber den Vermieter abgerechnet werden.

Hier handelt es sich ja wohl um eine Forderung, die direkt an den Stromlieferanten aus einem dort abgeschlossenen Vertragsverhaeltnis resultiert.

Wie jedoch NACH Abschlussrechnung und Zahlung solch eine Forderung auftauchen kann, kann ich jetzt aus dem geschilderten Fall nicht beurteilen und auch nicht nachvollziehen. Wurden eventuell nicht die korrekten Zaehlerbestaende bei der Endablesung weitergegeben und dies somit nachtraeglich nachberechnet?

Wenn es sich wirklich um eine urspruengliche Rechnung aus dem Jahr 2002 handelt, waere Euch doch wohl schon in 2003 der Strom abgedreht worden…

Liebe Gruesse Tata

Hallo Michaela,

Wie ist das…dachte, ich hätte mal gelesen, daß Nebenkosten nach einem
bestimmten Zeitraum verfallen?

Da hast du Recht. Nach neuer Gesetzgebung kann der Vermieter nach einem Jahr keine Nebenkosten mehr anfordern, vorausgesetzt, dass er für die Verzögerung verantwortlich ist.

Nebenkosten sind Ausgaben für Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Antennenanlage, Gemeinschaftsstrom (Außenbeleuchtung, Treppenhaus etc.), Heizung, Hausversicherungen, Grundsteuer. Kann je nach Gegebenheiten und Mietvertrag auch anders sein.

Der Stromverbrauch innerhalb deiner Wohnung oder der deiner Freundin hat aber absolut nichts mit diesen Nebenkosten zu tun. Da gibt es einen ganz normalen Vertrag mit dem Stromlieferanten.

Wenn es so ist, wie du schreibst, bist du aus dem Schneider. Lass dich von keinem Inkassobüro einschüchtern, die fordern im Auftrag Ihres Auftraggebers immer das, was von ihnen verlangt wird. Egal ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.

Zum Einen:

Wenn ein Ehepaar einen Vertrag geschlossen hat (wie hier mit dem Stromversorger) sind beide Partner voll haftbar. D. h. selbst wenn Kostenteilung vereinbart ist, ist jeder voll für die Gesamtkosten verantwortlich, wenn der andere seiner Pflicht nicht nachkommt. Hier liegt also ein Risiko.

Zum Anderen:

Du sagst, es hat eine Abschlussrechnung gegeben. Wenn das der Fall ist, ist die Sache abgeschlossen. (Außer, s. o., es gab intern eine Vereinbarung über Zahlungsteilung, der Expartner hat seinen Anteil aber nicht bezahlt.

Allerdings:

Du schreibst, dass sich die Forderung auf eine Rechnung aus dem Jahre 2002 bezieht. Forderungen verfallen nach Ablauf von zwei Kalenderjahren. Da die Jahre 2003 und 2004 komplett vorbei sind, ist die Forderung verjährt. Egal, ob sie eigentlich berechtigt ist oder nicht.

Jedenfalls sieht es nach deiner Darstellung für mich so aus. Ob ich nach Einsichtnahme in deine Unterlagen das anders sehen würde, kann ich nicht ganz ausschließen - halte es aber für sehr sehr unwahrscheinlich.

Gruß
Peter