Hallo Michaela,
Wie ist das…dachte, ich hätte mal gelesen, daß Nebenkosten nach einem
bestimmten Zeitraum verfallen?
Da hast du Recht. Nach neuer Gesetzgebung kann der Vermieter nach einem Jahr keine Nebenkosten mehr anfordern, vorausgesetzt, dass er für die Verzögerung verantwortlich ist.
Nebenkosten sind Ausgaben für Wasser, Abwasser, Müllabfuhr, Straßenreinigung, Antennenanlage, Gemeinschaftsstrom (Außenbeleuchtung, Treppenhaus etc.), Heizung, Hausversicherungen, Grundsteuer. Kann je nach Gegebenheiten und Mietvertrag auch anders sein.
Der Stromverbrauch innerhalb deiner Wohnung oder der deiner Freundin hat aber absolut nichts mit diesen Nebenkosten zu tun. Da gibt es einen ganz normalen Vertrag mit dem Stromlieferanten.
Wenn es so ist, wie du schreibst, bist du aus dem Schneider. Lass dich von keinem Inkassobüro einschüchtern, die fordern im Auftrag Ihres Auftraggebers immer das, was von ihnen verlangt wird. Egal ob die Forderung berechtigt ist oder nicht.
Zum Einen:
Wenn ein Ehepaar einen Vertrag geschlossen hat (wie hier mit dem Stromversorger) sind beide Partner voll haftbar. D. h. selbst wenn Kostenteilung vereinbart ist, ist jeder voll für die Gesamtkosten verantwortlich, wenn der andere seiner Pflicht nicht nachkommt. Hier liegt also ein Risiko.
Zum Anderen:
Du sagst, es hat eine Abschlussrechnung gegeben. Wenn das der Fall ist, ist die Sache abgeschlossen. (Außer, s. o., es gab intern eine Vereinbarung über Zahlungsteilung, der Expartner hat seinen Anteil aber nicht bezahlt.
Allerdings:
Du schreibst, dass sich die Forderung auf eine Rechnung aus dem Jahre 2002 bezieht. Forderungen verfallen nach Ablauf von zwei Kalenderjahren. Da die Jahre 2003 und 2004 komplett vorbei sind, ist die Forderung verjährt. Egal, ob sie eigentlich berechtigt ist oder nicht.
Jedenfalls sieht es nach deiner Darstellung für mich so aus. Ob ich nach Einsichtnahme in deine Unterlagen das anders sehen würde, kann ich nicht ganz ausschließen - halte es aber für sehr sehr unwahrscheinlich.
Gruß
Peter