Ein Ehepaar ist seit 4 Jahren getrennt lebend, hat 7jährigen Sohn. Es gab immer Schwierigkeiten beim Umgang mit Vater. Es ging von
Verletzung der Aufsichtspflicht mit Folge einer schweren Verletzung
des Kindes, über Beinbruch mit Nichtaufsuchen der Klinik weil Klinik
negative Wirkungen auf Kind hat, bis hin zur Sektenforschung übers
Jugendamt. Der Vater hatte vom Gericht geregelten regelmäßigen Umgang
ohne Übernachtung, bis dann wieder ein neuer „Hammer“ kam mit
Spiritus ins Lagerfeuer gießen usw. usw. Das Jugendamt forderte genauso wie die Mutter begleiteten Umgang, wurde aber abgelehnt, weil alles nicht so schwerwiegend. Also der Umgang war stets auf einen Tag am Wochenende gelegt, manchmal auch 2 Tage am Wochenende aber ohne Übernachten. Am 29.3.05 war der letzte Gerichtstermin mit neuer Umgangsregelung. Der Vater ist vor einem Jahr nach Neustadt an der Weinstraße verzogen. Die Familienrichterin hat nun bestimmt, daß der Vater 3 Sonntage im Abstand von 14 Tagen nach
Freising (hier wohnt die Mutter und das Kind) kommt, das sind knapp 400km, den Tag mit seinem Sohn verbringt und dann wieder heimfährt. Ab dann kommt er alle 2 Wochen am Freitag, holt Kind von der Schule ab, fährt mit ihm zu sich nach Neustadt und bringt das Kind am Sonntag wieder. Problem: das Kind will aber nicht, weil noch nie beim Papa übernachtet und weil zu weit weg. Kind hat Papa aber total lieb und möchte, dass es so weiter geht wie bisher. ABER: die Richterin hat bei der letzten Verhandlung beschlossen: Mutter muß Sorge tragen, dass Kind zu Papa will. Auch gegen des Willen des Kindes. Weil Kind mit 7 nicht weiß, daß Papa auch wichtig für Kinderseele ist ( Worte der Richtering). Auch wenn Kind schreit, weint und um sich schlägt muß Kind ins Auto gedrängt werden. Auf ein klares „mach ich gewiß nicht“ kommt die Antwort der Richterin: das machen sie schon!!! denn sonst sehen wir uns hier bald wieder und ihr Mann kriegt das Alleinige Sorgerecht. So. Nun ist es soweit, Kind soll zu Papa, klammert sich seit Tagen an die Mutter, weint
und hat Angst. Mama rät, es sich doch erst mal anzugucken, es sei da
sehr schön, auch die Stief-Geschwister sind lieb usw usw. Was bitte soll
diese Mutter jetzt tun? Gewalt anwenden so wie das die Richterin vorschlägt (merke:„ich bin selber Stiefmutter und weiß dass die Mütter immer Zicken machen, den Vätern die Kinder zu geben, aber jetzt klappt das ganz gut bei uns“>>die Worte der Familienrichterin bei der letzten Verhandlung. Für eine Antwort bwz. einen Ratschlag wäre ich sehr sehr
dankbar.
Gruß Marion
§ 1 Die Richterin hat grundsätzlich Recht !
§ 2 Gegen ein Kind wird grundsätzlich keinerlei Gewalt
angewendet !
§ 3 Die Mutter hat dem Kind mit guten Worten zu erklären,
„wo es zum Vater geht“.
§ 4 Die Mutter sollte im Interesse des Kindes über ihren Schatten
springen und bei Angst des Kindes einen solchen Weg suchen, den
das Kind gehen kann.
Das Gericht kann in der nächsten Stufe Ordnungsgeld oder Ordnungshaft
gegen die Mutter androhen. Und dann im nächsten Schritt „umsetzen“,
das macht aber im Interesse des Kindes keinen Sinn ! Den Umgang
weiter zu verhindern geht auf Kosten des Kindes !