Urheberrechtsschutz von Übersetzungen

Das Copyright für die englische Version des schönen, besinnlichen Textes „Desiderata“ liegt bei Max Ehrmann 1927. Max Ehrmann starb 1945.

Im Internet kursieren verschiedene deutsche Übersetzungen, wobei manche Übersetzer schreiben „Copyright für diese deutsche Übersetzung“, also die Urheberrechte für ihre Übersetzung beanspruchen.

Meines Erachtens ist dies nicht korrekt, da die Urheberrechte auch für Übersetzungen beim Autor des (englischen) Originals liegen. Ist meine Auffassung richtig?

Beste Grüße
Günther

Guten Morgen!

Wie übersetzt man denn einen Text? Takes one every word single, puts it in a translationsmachine and gets always the same text thereout? Oder setzt man sich mit dem Text auseinander, erfasst Zusammenhänge und richtet die Wortwahl danach aus?

Eben. Daher gilt §3 UrhG:

http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/urhg/__3.html

Hallo Günther,

wo kein Kläger, da kein Richter

sagt der Volksmund so schön. Solange die Erben des Max Ehrmann nichts davon wissen und folglich nicht dagegen klagen, wird nichts passieren.

Falls aber doch, dann wird es für die Copyright-Verletzer elend teuer.

Viele Grüße

Iris